Normen
Stichworte
Inhaltsverzeichnis
SCHNELL GENAU UMFASSEND
Vorbemerkungen zum Studium
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K. Hilfsmittel der Rechtswissenschaft
Die folgende Aufzählung ist nicht vollständig, sondern enthält eine Auswahl und führt nur Hilfsmittel an, die für das Zivilrecht von Interesse sind. Berücksichtigt wurden Lehrbücher, Systeme, Kommentare, Entscheidungssammlungen, Zeitschriften, Bibliographien, Lexika und Statistiken sowie Rechtsdatenbanken und interessante Homepages.
I. Traditionelle Hilfsmittel
ordnen den Stoff des Zivilrechts systematisch nach disziplinär-methodischen Gesichtspunkten; ähnlich das Lehrbuch und der Grundriss, die aber zusätzlich stärkere didaktische Überlegungen anstellen, und Literatur und Rspr nur eingeschränkt berücksichtigen:
System und Lehrbuch
Beispiel
Kommentare folgen Paragraph für Paragraph dem Gesetzestext; in einzelne Paragraphen wird aber oft viel hineingestopft, was zu Unübersichtlichkeit führt. Kommentare gibt es zum ABGB, wie zu einzelnen (Sonder)Gesetzen.
Kommentare
Beispiel
Sie sind in der Praxis von größter Bedeutung. Zu unterscheiden sind amtliche von privaten Sammlungen.
Entscheidungssammlungen
Die heute wichtigste amtliche bürgerlichrechtliche Entscheidungssammlung ist die SZ = Sammlung Zivilsachen (1919 bis 1938 und 1946 bis heute). Im vollen Wortlaut heißt die SZ heute: „Entscheidungen des österreichischen Obersten Gerichtshofes in Zivilsachen”. – Pro Band werden bis zu 250 Entscheidungen veröffentlicht. Manchmal besteht ein Band aus 2 durchnummerierten Teilbänden; so zB SZ 68. – Diese Sammlung erscheint in Jahrgängen. Zitierweise: zB SZ 68 (= Bd) /125 (= Entscheidungsnummer des jeweiligen Bandes) [1995, 2. Halbjahr] (= allenfalls hinzugefügte Jahreszahl des Bandes) Entfall des Bildnisschutzes nach § 78 UrhG, wenn die Veröffentlichung iSv § 7 a MedG und § 41 UrhG im Interesse der Strafrechtspflege und der öffentlichen Sicherheit lag.
Wichtige amtliche Vorläufersammlungen der SZ waren:
GlU = Glaser/Unger (1853-1897) und
GlUNF = Glaser/Unger Neue Folge (1898-1915).
Beide Sammlungen werden nach Nummern zitiert; zB GlU 1 (1853) Leibrentenvertrag mit cassatorischer Klausel; oder: GlUNF 1 (1898) Darlehen zu verbotenem Spiel: Ungültigkeit des für dasselbe gegebenen Wechsels.
Private Entscheidungssammlungen:
EF(Slg) = Ehe- und familienrechtliche Entscheidungen, hg nunmehr von Hluze/Schwarz (seit 1945). Wird nach Nummern zitiert; zB EFSlg 75.371 (3)* [1994]: Zur Frage der Teilanfechtung eines Ehescheidungsvergleichs nach § 870 ABGB.
HS = Handelsrechtliche Entscheidungen, hg nunmehr von Stanzl/Friedl/Steiner (seit 1945). Wird nach Nummern zitiert; zB: HS 25.086 [1994]: Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen eines zweiseitigen Handelskaufs.
MietSlg = Mietrechtliche Entscheidungen, hg von Heller/Radl (seit 1945). Wird nach Nummern zitiert; zB: MietSlg 46.507 (14)* [1994]: Wohnungseigentumswohnhausanlage umfasst mehrere Liegenschaften – Folgen.
Für die EFSlg, HS und MietSlg sei angemerkt: – Einzelne Urteile werden oft in mehrere Entscheidungsnummern der jeweiligen Sammlung „zerlegt” (dh: dieselbe Entscheidung kommt mitunter unter mehreren Nummern vor!). – Nach der Entscheidungsnummer in runde Klammern gesetzte arabische Zahlen – zB (3) – bedeuten, dass diese im vorderen Teil des jeweiligen Bandes nur kurz wiedergegebene Entscheidung im zweiten Teil des Bandes ausführlich wiedergegeben wird.
Arb(Slg) = Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen, hg von Tades (seit 1922). Wird nach Nummern zitiert; zB: Arb(Slg) 11.319 [Landesgericht Ibk 1994] Zum Wesen des Probedienstverhältnisses.
• Aktuelle Entscheidungsveröffentlichungen finden sich auch in Fachzeitschriften, etwa in der ÖJZ ( EvBl), den JBl, RZ, NZ, ecolex oder immolex.
Wichtige Zeitschriften
ÖJZ Österreichische Juristen-Zeitung; seit 1946 mit einem öffentlichen und privatrechtlichen Entscheidungsteil = EvBl: Evidenzblatt der Rechtsmittelentscheidungen; Zitierweise: zB EvBl 1997/15; – JBl (Juristische Blätter: 1872-1938 und seit 1946) mit der Beilage: WBl (Wirtschaftsrechtliche Blätter, seit 1987);
RZ Österreichische Richterzeitung; 1907-1938 und seit 1954;
AnwBl Österreichisches Anwaltsblatt; seit 1970;
NZ Österreichische Notariats-Zeitung; 1858-1938 und seit 1954;
ZVR Zeitschrift für Verkehrsrecht; seit 1956;
DRdA Das Recht der Arbeit; seit 1951;
VerRdSch Die Versicherungsrundschau; seit 1946;
ecolex seit 1990;
JAP Juristische Ausbildung und Praxisvorbereitung; seit 1990;
ÖBA Österreichisches Bankarchiv; seit 1953;
RdM Recht der Medizin; seit 1994;
RdU Recht der Umwelt; seit 1994;
ZfRV Zeitschrift für Rechtsvergleichung, Internationales Privatrecht und Europarecht; seit 1960;
wobl Wohnrechtliche Blätter; seit 1988;
immolex; seit 1997.
Bibliographien, Lexika / Wörterbücher
• Sog Index Hohenecker = Index der Rechtsmittelentscheidungen und des Schrifttums; erscheint als Jahrgang und weist alle veröffentlichten Instanzentscheidungen und das Schrifttum eines Jahres aus. Erscheint seit 1946.
• Index (zB 2000), Systematisches Verzeichnis des geltenden Bundesrechts (hg vom BKA; bearbeitet von Helga Stöger, erscheint jahrgangsmäßig – auch auf CD-Rom); – Neuhofer, BGBl-Index, zB 1999: Wegweiser durch Österreichs Bundesgesetzgebung;
Russwurm/Schoeller, Österreichisches Rechtswörterbuch (1992);
Köbler, Juristisches Wörterbuch (München, 19978);
Creifelds, Rechtswörterbuch (München, 200016).
Statistiken: Das Österreichische Statistische Zentralamt (ÖStat) gibt jährlich eine (leider nicht sehr aufschlussreiche) „Statistik der Rechtspflege für das Jahr ...” heraus; seit 1947. – Es besteht dringender Verbesserungsbedarf! – Österreich ist ein rechtsstatistisches Entwicklungsland.
Einen Überblick über die österreichische Behördenorganisation samt Adressen von Amtsträgern etc verschafft der jährlich erscheinende: Österreichische Amtskalender (zB 1999/2000). Das Lexikon der Behörden und Institutionen [zuletzt] Wien 1999.
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II. Elektronische Hilfsmittel – Rechtsinformationssysteme – Rechtsdatenbanken
Neu bearbeitet von H. Ortner
Literaturquelle
Die Informationsbeschaffung für Juristen über elektronische Medien bedeutet nicht nur eine Arbeitserleichterung und -ersparnis für den Praktiker, Wissenschafter und Studenten, es ist darüber hinaus auch zu einer Notwendigkeit geworden (vgl zB OGH 9 Ob 2009/96y zur Obliegenheit von Rechtsanwälten, auch elektronische Hilfsmittel zu verwenden). Die Rechtsinformatik iwS beschäftigt sich nicht nur mit diesen neuen Möglichkeiten (Rechtsinformatik ieS/Information Technology in Law), sondern auch mit den damit verbundenen neu aufgetretenen Rechtsfragen (zB Urheberrechtsproblematik, Informationsrecht/Law on Information Technology).
Diese faktischen Gegebenheiten haben sich seit einiger Zeit in der universitären Ausbildung niedergeschlagen. Auch in Innsbruck – wie an den anderen juridischen Fakultäten – werden entsprechende Lehrveranstaltungen angeboten.
1. Rechtsdatenbanken
In den letzten Jahren haben sich in Österreich verschiedene elektronische Rechtsdokumentationssysteme in Datenbankform etabliert, welche auf verschiedenen Speichermedien (zT offline via CD-Rom, va aber auch online über das Internet) zur Verfügung stehen. Im Folgenden werden einige für das Zivilrecht relevante Angebote dargestellt (einen umfassenden Überblick bieten Jahnel/Mader).
Zu den generellen Datenbanken gehören:
Generelle Datenbanken
RIS: Mit der Einführung des RechtsInformationsSystems leistete Österreich eine Pionierarbeit zur aktuellen, umfassenden und kostengünstigen Information über das österreichische Recht. Bereits im Jahre 1990 startete (nach einer kurzen Pilotphase) der flächendeckende Aufbau der Dokumentation der Bundesnormen sowie der Judikatur der Höchstgerichte der öffentlichen Rechts. In den folgenden Jahren wurde das online-Angebot schrittweise um das Landesrecht, Judikatur der UVS und der Justiz sowie weitere Dokumentationen erweitert. Das RIS wird vom BKA (Bundeskanzleramt) erstellt und inhaltlich von den jeweiligen Dienststellen des Bundes und der Länder betreut. Das System eignet sich sehr gut zum direkten Zugriff auf Dokumente, um den Volltext zu erschließen. Durch die Aufsplittung in mehrere Teildatenbanken bietet es sich vor allem für spezielle Suchaufgaben und weniger für Abfragen quer durch alle Rechtsgebiete an. Das RIS steht sowohl in einer (behördeninternen) Intranetversion als auch im (öffentlich zugänglichen) Internet zur Verfügung; auch in dieser ist ein Großteil der Informationen kostenlos zugänglich (nicht aber die RDB und CELEX). Das uneingeschränkte RIS, inklusive der beiden erwähnten Datenbanken, steht den Universitäten über das ACOnet, das österreichische Datennetz für Wissenschaft, Forschung und Lehre zur Verfügung und ist an bestimmten Studienarbeitsplätzen, zB auch über die Bibliothek des Instituts für Zivilrecht oder die Computer im Lernzentrum der juridischen Fakultät der Universität Innsbruck, auch den Studierenden unter http://ris.aco.net/ kostenlos zugänglich. Zu Beachten ist, dass die Datenbanken in unterschiedlichen Intervallen aktualisiert werden und jedenfalls nicht tagesaktuell sind. Des weiteren wird für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte vom Bund keine Haftung übernommen; es bleibt ausschließlich der Wortlaut der im Bundes-, Landesgesetzblatt oder anderen Publikationsorganen verlautbarten Rechtsvorschriften ausschlaggebend. Für das Zivilrecht interessant ist vor allem die Judikaturdokumentation der Justiz, welche neben den Volltexten der Original-Urteile des OGH und ausgewählten Entscheidungen der OLGs und ausländischer Höchstgerichte (JUST) auch die Leitsatzkartei des OGH (JUSR) enthält; dazu Eder, RZ 1996, 242.
RDB: Die 1986 gegründete Rechtsdatenbank (http://www.rdb.at/ ) GmbH ist eine private Datenbank und Österreichs größter Anbieter von Online-Rechtsinformation; sie stellt eine Arbeitsoberfläche für das gesamte österreichische und von Teilen des Internationalen sowie des EU-Rechts dar, wobei nicht nur Verweise sondern Volltextdokumente angeboten werden. Die RDB führt ua 63 Fachzeitschriften, (daneben auch die für Studenten besonders interessanten Zeitschriften ÖJZ, JBl und JAP) 18 Entscheidungssammlungen (ab 1978) und 3 Indizes (Index Hohenecker ab 1946) sowie die Datenbankinhalte des RIS auf einer Plattform zusammen. Darüber hinaus werden branchennahe Partner-Datenbanken (wie z Firmen- oder Grundbuch) angeboten, wodurch die RDB der einzigen Komplettanbieter im deutschen Sprachraum ist.
RIDA: Die Rechts-Index-Datenbank stellt eine weitere private Datenbank dar, welche ua aus einem elektronischen Suchindex sowie Entscheidungssammlungen (Zivilrecht seit 1985), juristische Fachzeitschriften im Volltext und der Hohenecker-Index (seit 1994) besteht.
• Generelle juristische Datenbanken aus Deutschland: Die drei wichtigsten Vertreter sind a) Juris, die größte Datenbank zum deutschen Recht, deren Hauptgesellschafter der Bund ist und die Rechtsprechung, Bundesrecht und auch juristische Literatur in mehreren Teildatenbanken dokumentiert; b) LSK, die Leitsatzkartei des deutschen Recht auf CD-Rom; sowie c) NJW-Volltext, die auf zwei CDs alle Jahrgänge der NJW weit 1981 enthält.
Einige im Zivilrecht bedeutsame spezielle Datenbanken sind:
Spezielle Datenbanken
OGH compact: Dies ist eine offline/CD-Rom Datenbank der OGH-Entscheidungen im Volltext („Amtliche Sammlung”/SZ samt Leitsätzen seit 1946 und Originalerkenntnisse des OGH ab 1978 im Strafrecht bzw 1985 im Zivilrecht) sowie straf- und zivilrechtlicher Rechtsvorschriften. Durch die Verlinkung zwischen den Entscheidungen und den Normtexten bietet diese Datenbank einen Vorteil gegenüber dem RIS. Der Zugriff erfolgt zB von der UBI aus für Studenten kostenlos.
Leitsatz compact: Diese Offline-Datenbank bietet Kurzfassungen der Rechtsprechung der Höchstgerichte und Literaturhinweise aus der Zeitschrift JUS-EXTRA zur schnellen Erstinformation.
ÖJZ-Leitsatzkartei: Auch dies ist eine Offline-Datenbank, welche die Leitsatzkartei aus der ÖJZ dokumentiert und damit eine laufende, aktuelle Übersicht über die neueste Judikatur „in Form von Informations-Häppchen” (Jahnel/Mader) bietet.
• Aus der schon unüberschaubaren Vielfalt deutscher Spezialdatenbanken (inzwischen an die 100 !) seien beispielsweise folgende „Vertreter” aus dem Bereich des Zivilrechts erwähnt: BGHZ-Entscheidungen auf CD-Rom, juris-CDs zu unterschiedlichen Rechtsgebieten, Familienrecht Volltext CD.
Schließlich sei noch auf einige Systeme verwiesen, welche Gesetzesdokumentationen bzw Zugang zu Materialien anbieten:
Gesetzesdokumentationen und Materialien
Gesetze und Materialien: Eine Vielzahl von wissenswerten Informationen rund um die Gesetzgebung (allem voran die parlamentarischen Materialien, insbesondere Regierungsvorlagen samt EB) kann auf der Webpage des Parlaments (http://www.parlinkom.gv.at/) abgerufen werden.
• Zum BGBl kommt man auf mehrere Arten: Über die Homepage der Wiener Zeitung, die Adresse http://www.bgbl.at/ oder offline über die CD-Rom-Archivierung (ab 1996 in authentischer Form).
Gesetzestexte: Der Verlag Österreich bietet die CD-Rom „Bundesrecht Professional” mit den Rechtsvorschriften ab 1983 an; außerdem eine jährlich erscheinende CD „Index”, welche ein Verzeichnis des geltenden Bundesrechts enthält. Die umfangreichste Sammlung von Normtexten auf einem Offline-Datenträger bildet jedoch die „Österreichische Normensammlung”, welche die elektronische Umsetzung der Loseblattsammlung „Das Österreichische Recht” bildet. Die Manz-Texte sind ebenfalls in vielen Fällen auch auf CD oder Diskette erhältlich. Ausgewählte Gesetze (ASVG und arbeitsrechtliche Normen) bietet der ÖGB-Verlag auf CD-Rom an.
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2. Weitere Internetinhalte
Neben den schon oben erwähnten Online-Datenbanken bietet das Internet für Juristen noch eine Vielzahl weiterer Informationen, von denen einige kurz dargestellt werden:
Ein zukunftsweisendes Beispiel für Electronic Publishing stellt das Internet-Lehrbuch Zivilrecht.online (Barta) http://zivilrecht.uibk.ac.at/buch/ dar, das die Linktechnik gezielt nutzt und mit dem vorliegenden Lehrbuch eine „organische” Einheit bildet. Dazu korrespondierend das Online-Lernprogramm (Jordan) zivilrecht.onlearn.
Internet-Lehrbuch
Die Homepages der rechtswissenschaftlichen Fakultäten österreichischer Universitäten im Allgemeinen und der Institute für Zivilrecht im Besonderen bieten einen guten Zugang und Überblick über juristische Informationen oder Links:
Institutshomepages
Die Homepage des Instituts für Zivilrecht der Universität Innsbruck (http://zivilrecht.uibk.ac.at/) bietet Informationen auf österreichische und internationale Rechtsinformationssysteme und Links zum umfangreichen juristischen Informationsangebot der Europäischen Union.
Auch das Salzburger Pendant http://www.privatrecht.sbg.ac.at/jurlinks-html/ enthält eine Auswahl juristischer Internetadressen, ergänzt durch Adressen von search-engines und Informationen über Computer- und Internetsicherheit.
Sehr umfangreich ist die Linksammlung der Wiener Universität (http://www.univie.ac.at/links/recht.html).
Die österreichischen Universitätsbibliotheken, die Nationalbibliothek und diverse weitere wissenschaftliche Bibliotheken sind im ALEPH zusammengefasst (unter http://www.bibvb.ac.at/verbund-opac.htm oder über die Homepage der UBI http://www.uibk.ac.at/c108/ erreichbar). Seit neuestem ist auch die Fernleihe online möglich. Eine kostenlose Einschulung für Studenten wird auch der UBI angeboten.
Bibliotheksdienste
Weitere Beispiele
• Das Manz-Surfbrett für Juristen (http://www.manz.at/) bietet periodische „Surftipps” an.
• Unter der Website des VKI http://www.konsument.at/ findet man Instanzentscheidungen im Bereich des Verbraucherrechts mit Volltextservice.
• Auf der Website Internet4Jurists (Hg. Schmidbauer, http://www.internet4jurists.at/) bietet die österreichische Richtervereinigung ausführliche und übersichtliche Informationen über Probleme des Bereiches Internet und Recht iwS. Es werden sowohl die neueste Judikatur zu einschlägigen Themenbereichen als auch zT Judikaturbesprechungen und Hintergrundinformationen angeboten.
• Erwähnt werden soll noch der (kostenpflichtige) juristische Online-Informationsdienst des Manz-Verlags „nju:s” (http://www.njus.at), welcher mehrere Rechtsgebiete umfasst (auch Zivilrecht). Über neueste Entwicklungen in Judikatur und Gesetzgebung wird via e-mails informiert.
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