Peter Jordan
Ass.Prof.Mag.Dr. Peter Jordan

FAQ (frequent asked questions)
zur "Juristische Informations- und Arbeitstechnik (JAT)"

Die Lehrveranstaltung wird derzeit für das Sommersemester 2013 in das OLAT verlagert. Melden Sie sich dort an!

Diese Seite ist deshalb nicht mehr aktuell! Sie wird gerade überarbeitet !

Organisatorische Fragen zum Ablauf der Lehrveranstaltungen

Wieviele Termine muss ich buchen? Sind diese Pflicht?

  • Es gibt bei diesen Lehrveranstaltungen keine Anwesenheitspflicht. Je nach Stand Ihrer Kenntnisse können Sie teilnehmen oder sich alles, was Sie zur Prüfung brauchen auch im Selbststudium mit Hilfe der angebotenen Unterlagen auf den beiden Homepages der Lehrveranstaltungen aneignen:
  • Wenn sie die eine oder andere Lehrveranstaltungen doch besuchen wollen, können Sie hier selbst einen Termin buchen:
    • Computer-Labor zur Technik der Recherche in juristischen Datenbanken,
    • Führung durch die Universitätsbibliothek.
    • Besichtigung der Institutsbibliothek Zivlilrecht, mit einer Besprechung des Umgangs mit dem Index Hohenegger; Anschließend wird auch noch die bibliothekarische Zentralverwaltung im 2. Stock besichtigt, wo die Gesetzesmaterialien zu finden sind.

Welches sind die Voraussetzungen für den Besuch des Computer-Praktikums?

Bedenken Sie, dass der Computer Ihr künftiges wichtiges Handwerkszeug sein wird! Daher ein Tip: besuchen Sie im Laufe Ihres Studiums einige der im ZID angebotenen kostengünstigen Computerkurse.

Hier im Computerlabor werden nur grundlegendes Handling mit dem Computer und einfache Kenntnisse in Textverarbeitung vorausgesetzt:

  • Start des Betriebssystems und von Programmen, des Browsers. Anlegen von Verzeichnissen, Kopieren, verschieben und Löschen von Dateien etc, Wechsel zwischen Programmen, ...
  • Textverarbeitung in MS-word: Einfaches erstellen von Texten, Kopieren, Ausschneiden, Einfügen von Text.

Einige für die Dokumentation von Recherche-Ergebnissen nützliche Techniken für Juristen, werden im Computerlabor gezeigt:

  • Formatieren von Überschriften mit Formatvorlagen
  • Erstellen eines automatischen Inhaltsverzeichnisses
  • Durchsuchen von Text, Markieren von Betonungen
  • Fußnoten
  • Einfügen von Kommentaren
  • Umgang mit der Dokumentstruktur
  • Funktion des Gliederungsmodus

Sie können sich in der Online-Prüfung ohne weiteres von einem Kollegen / einer Kollegin unterstützen lassen.

Tip: Lassen Sie es aber sich nicht machen, sondern sitzen Sie als ungeübte möglichst selbst an der Tastatur und lassen sich nur Tips zur Unterstützung geben! - Es wie mit Autofahren lernen: das lernt man auch nicht vom Beifahrersitz aus, indem man dem Faher beim Kuppeln zusieht! Man muss unbedingt selbst fahren!

Alle diese Techniken können Si aber auch direkt aus Anleitungen beziehen, die auf der Hompage zur Verfpgung gestellt werden. Dann brauchen Sie keinen eigenen Termin zu bhcen, sondern können dies im Selbststudium - vielleicht mit einem Kollegen, einer Kollegin - zuhause üben. Sie werden sehen es ist nicht so schwer!

Muss ich den Laufzettel vor dem Prüfungszeitraum abgeben oder genügt es, wenn ich ihn vor der Prüfung selbst abgebe?

Der Laufzettel muß abgegeben sein, wenn Sie die Prüdfung abrufen wollen, sonst ist Ihr Name nicht abrufbar (so funktioniert die Datenbank). Wenn sie also den Laufzettel am Beginn des Prüfungszeitraums abgeben, werden Sie sofort freigeschalten und haben dann immer noch genügend Zeit - nötigenfalls - alle 3 Prüfungen abzugeben, wobei dann die beste Note zählt.

Frage von S.G. (Sonntag, 29. Februar 2004 12:01) - Danke!

Ich bin mit meiner Note nicht zufrieden! Was kann ich machen?

Sie haben nur ein "genügend" erzielt? Sie brauchen die Prüfung aber fürs Stipendium? oder sonst wo ein besserer Notendurchschnitt gefordert ist? Oder Sie sind einfach ehrgeizig? oder gar "Sub Auspiciis"-Kandidat?

Dann brauchen Sie nicht zu verzweifeln! Bei dieser "Onlineprüfung im Dreisprung" gibt es ein ganz besonderes Feature! Sie können jede Prüfung bis zu 3-mal machen, wobei - wie in der Leichtathletik - die beste Note endgültig zählt!

Das ist aber - aus technischen Gründen - nur innerhalb des von Ihnen gewählten Prüfungszeitraums möglich, also zB nur vom 1. bis zum 31.Mai. Wenn Sie innerhalb dieses Zeitraums die 2 oder 3 Prüfungsergebnisse online eingegeben haben, werden diese benotet und die beste Note wird automatisch als die rechtlich verbindliche an das Prüfungsamt weiter gegeben. Also die erste Prüfung möglichst bald am Beginn des Prüfungszeiutraums machen!

Wenn Sie noch mehr auf Nummer sicher gehen wollen, dass Sie ein "sehr gut" erzielen, machen Sie am besten vorher einige Probeprüfungen. Dann wissen Sie, was Sie erwartet!

Inhaltliche Fragen Zur Online-Prüfung

Wie suche ich im RIS/RDB eine Entscheidung nach der SZ-Fundstelle? Ich habe es mit dem Feld "Fundstelle" versucht, aber das hat nicht funktioniert.

Tatsächlich ist es nicht ganz einfach die Daten der Entscheidung in den Datenbanken RIS/RDB zu finden, da die SZ selbst in keiner der Datenbanken zu finden ist (Der OGH gibt, wie der VrfGH, eine eigene Datenbank auf CD-Rom heraus).

Aber: da der OGH seine Publikation (die SZ) selbst zitiert, muß man in der OGH-Datenbank "Judikatur Justiz (OGH, OLG, LG, BG)" nachsehen.

Dort gibt es 2 Dokumentarten: Rechtssätze-JUSR (vorausgewählt) oder Texte-JUST.
Wenn Sie jetzt in den sog. Rechtssatz-Dokumenten (das sind die Leitsätze des OGH) im Feld "Suchworte" (Suche im Volltext) die SZ-Fundstelle eingeben, zB SZ 45/32, dann erhalten sie all jene Leitsätze, welche aus jener in der SZ veröffentlichten Entscheidung gebildet wurden.
Daher finden Sie bei den jeweiligen Entscheidungen, welche die gesuchte SZ-Fundstelle angeben, die Daten der gesuchten Entscheidung. In diesem Beispiel wäre das "1972/03/15   1  Ob    51/72",
oder in der gewöhnlichen Schreibweise: OGH 15.3.1972, 1 Ob 51/72.
Übrigens: alle so gefundenen Leitsätze verweisen auf dieselbe gesuchte Entscheidnung. Versuchen Sie es!
Frage von S.G. (Sonntag, 29. Februar 2004 12:01) - Danke!
 

Wie sollen die Entscheidungen in der Beilage zur ÖJZ, den Evidenzblättern der Rechtsmittelentscheidungen, zitiert werden?

Die Zitierung der Evidenzblätter, einer Beilage zur ÖJZ, ist tatsächlich verwirrend und uneinheitlich. Mehrere Möglöichkeiten ergeben sich:

1. Entscheidungen werden immer mit einer Nummer nach einem Schrägstrich hinter der Jahreszahl zitiert:
ÖJZ 1995/186 (Achtung: ein Beistrich hinter der Jahreszahl bedeutet eine Seite: etwa ÖJZ 1995, 939 (diese Zitierweise würde zwar das Auffinden ermöglichen (und daher nicht gänzlich unbrauchbar sein, ist aber bei Entscheidungen nicht üblich, nur bei Artikeln).

2. Das Auffinden der Entscheidungen in den Evidenzblättern der Rechtsmittelentscheidugnen wird aber erleichtert, wenn zusätzlich auch noch die Seite angegeben wird:
ÖJZ 1995/186(939)

3. Eine deutliche Möglichkeit ist mE auch die Zitierweise der RDB:
ÖJZ 1995/186 (EvBl) (die Seite läßt sich dann übrigens aus dem Verzeichnis der Rechtsmittelentscheidungen am Beginn jedes Bandes ermitteln).

Welche der Möglichkeiten Sie wählen ist gleichgültig, jedenfalls muß eine Entscheidung mit einem Schrägstrich zitiert werden.

Aus Höflichkeit gegenüber dem Leser und zur Sicherheit also eher zuviele Angaben verwenden als zuwenig. Also: die Nummer, die Seite und eventuell auch der Hinweis: EvBl.

Frage von T.St. (Mi 03.05.2006 11:28)


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