Mehrtätigkeit an der Uni 

Bei jedem, der Tutor oder Tutorin ist, laufen alle Arbeiten, die an der Uni Innsbruck geleistet werden, als Mehrtätigkeit zum Zid-Tutorium (auch wenn sie absolut nichts mit dem Zid zu tun haben) und fallen damit unter gewisse Bedingungen.


http://www.uibk.ac.at/personalabteilung/services/formulare/pdf/infoblatt_nebentaetigkeit.pdf 


Solche Arbeitstätigkeiten müssen VORAB vom Hofrat Wieser genehmigt werden; der muss beispielsweise feststellen, dass das Tutorium nicht dadurch eingeschränkt wird. Außerdem muss man im voraus wissen, wie viele Stunden man machen und wie viel Geld man verdienen wird. Dies muss einem der Leiter, die Leiterin der jeweiligen Organisationseinheit, für die man arbeitet, auch mit Unterschrift bestätigen.  

http://www.uibk.ac.at/personalabteilung/services/formulare/pdf/antrag_abgeltung_mehrleistungen_4.pdf 


Nach der Tätigkeit muss man dann noch einmal ein Abgeltungsformular zur Personalabteilung (Musenbichler) bringen, in dem der Leiter/die Leiterin bestätigt, dass man die genehmigte Arbeit auch gemacht hat.

http://www.uibk.ac.at/personalabteilung/services/formulare/pdf/abrechnungsformular_abgeltung_mehrleistungen_vrs.pdf 


Danach wird das Geld mit einem der nächsten Zid-Gehälter ausbezahlt. Falls man dabei die Geringfügigkeit überschreitet, muss man natürlich auch für den Tutoriumsgehalt  die Sozialversicherung (ca. 18%) nachzahlen. Das sollte bedacht werden, wenn man Honorarnoten stellt, die dann um einiges höher ausfallen müssen. Es ist nicht möglich, als Selbständiger oder mit einem freien Dienstvertrag an der Uni Innsbruck zu verdienen; spätestens wenn man eine Honorarnote stellt, landet diese bei der Frau Musenbichler im Personalbüro, die einen darauf hinweist, dass illegalerweise ungenehmigt zum Zid-Gehalt dazuverdient worden ist.

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