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Holocaust und Schuldabwehr. Vom Judenmord zum kollektiven Opferstatus

Dokument 1
Auszug aus einem Memorandum der Staatskanzlei, Auswärtige Angelegenheiten, Aug. 45

Dokument 2
Auszug aus einem Schreiben von Bundeskanzler Julius Raab, Nov. 53

Dokument 3
Auszug aus der Rede von Vranizky vor der Universität Jerusalem, Juni 93

Dokument 4
Aus den Erläuterungen zum Fragebogen des "Nationalfonds der Republik Österreich"


Dokument 1

Auszug aus einem Memorandum der Staatskanzlei, Auswärtige Angelegenheiten: "Die außenpolitische und völkerrechtliche Seite der Ersatzansprüche der jüdischen Nazi-Opfer", o. D., vermutlich Anfang August 1945.

Die Judenverfolgungen erfolgten während der Dauer der Besetzung Österreichs durch deutsche Truppen. Die Verfolgungen wurden durch reichsdeutsche Behörden angeordnet und mit ihrer Hilfe durchgeführt. Österreich, das damals infolge der Besetzung durch fremde Truppen keine eigene Regierung hatte, hat diese Maßnahmen weder verfügt, noch konnte es sie verhindern. Nach Völkerrecht hätte sich daher der Entschädigungsanspruch der österreichischen Juden gegen das Deutsche Reich und nicht gegen Österreich zu richten.

[...] Die geschädigten Juden können daher nach dem bestehenden Völkerrechte gegen Österreich an und für sich nur insofern Ansprüche stellen, als sich Teile ihres Eigentums noch heute auf österreichischem Boden befinden. Dann könnten sie nämlich von der österreichischen Regierung die Rückgabe ihres Eigentums verlangen.

Zit. n. Knight, "Ich bin dafür, die Sache in die Länge zu ziehen." Die Wortprotokolle der österreichischen Bundesregierung 1945-52 über die Entschädigung der Juden, Frankfurt/M. 1988, S. 100-112, hier S. 105 f.


Dokument 2

Auszug aus einem Schreiben von Bundeskanzler Julius Raab an den Verhandlungsleiter des Jewish Committee for Claims on Austria, Nahum Goldmann, 13. November 1953:

Die österreichische Bundesregierung bedauert, daß es nach der Besetzung Österreichs zu Verfolgungsmaßnahmen gekommen ist und daß es ihr nicht möglich war, ihre Staatsbürger gegen das Andringen des übermächtigen Okkupators zu beschützen. Sie konnte damals nichts anderes machen, als gegen den zehnfach überlegenen Aggressor die Hilfe der Mächte des Völkerbundes anrufen, dem auch Österreich angehört hat. Sein Appell ist ungehört verhallt. Das, was Österreich in den folgenden Jahren getroffen hat, hat die gleichen Wirkungen wie eine Naturkatastrophe; Österreich ist nicht aus eigener Kraft imstande, die Schäden und auch nur die Not zu lindern, die in diesen Jahren hervorgerufen wurden.

Schreiben Julius Raab an Nahum Goldmann, 13. 11. 1953 (Zl. 5551-PrM/53). CZA, Z 6/1951; vgl. auch Salzburger Nachrichten, 22. 11. 1953. 


Dokument 3

Auszug aus der Rede von Bundeskanzler Franz Vranitzky vor der Hebräischen Universität Jerusalem, 10. Juni 1993.

Wir müssen der Katastrophe ins Auge schauen, die von der Nazi-Diktatur über mein Land gebracht wurde: Hunderttausende Österreicher, viele von ihnen Juden, wurden in Gefängnisse und Konzentrationslager geworfen, kamen in den Nazi-Schlachthäusern um oder wurden gezwungen zu fliehen und alles zurückzulassen - Opfer einer degenerierten Ideologie und des totalitären Strebens nach Macht. Viele weitere Österreicher starben auf dem Schlachtfeld und in den Bombenschutzräumen.

Es gab jene, die mutig genug waren, dem Wahnsinn aktiv Widerstand zu leisten oder versuchten, den Opfern zu helfen und dabei ihr eigenes Leben riskierten. Aber viel mehr gliederten sich in die Nazi-Maschinerie ein, einige stiegen in ihr auf und gehörten zu den brutalsten und scheußlichsten Übeltätern.

Wir müssen mit dieser Seite unserer Geschichte leben, mit unserem Anteil an der Verantwortung für das Leid, das nicht von Österreich - der Staat existierte nicht mehr -, sondern von einigen seiner Bürger anderen Menschen und der Menschheit zugefügt wurde. Wir haben immer empfunden und empfinden noch immer, daß der Begriff ,Kollektivschuld` auf Österreich nicht anzuwenden ist. Aber wir anerkennen kollektive Verantwortung, Verantwortung für jeden von uns, sich zu erinnern und Gerechtigkeit zu suchen.

Der Standard, 11. 6. 1993, S. 35. 


Dokument 4

Aus den Erläuterungen zum Fragebogen des "Nationalfonds der Republik Österreich":

1. Der Fonds erbringt Leistungen an Personen, die aus folgenden Gründen Opfer des nationalsozialistischen Regimes wurden:

a) Personen, die aus politischen Gründen, aus Gründen der Abstammung, Religion, Nationalität, sexuellen Orientierung, aufgrund einer körperlichen Behinderung oder aufgrund des Vorwurfes der sogenannten Asozialität verfolgt wurden - oder

b) Personen, die auf andere Weise Opfer typisch nationalsozialistischen Unrechts geworden sind; oder

c) Personen, die das Land verlassen haben, um einer solchen Verfolgung durch das nationalsozialistische Regime zu entgehen.

2. Diese Personen müssen folgende weitere Voraussetzungen erfüllen:

a) Am 13. März 1938 die österreichische Bundesbürgerschaft und einen Wohnsitz in Österreich besessen haben; oder

b) bis zum 13. März 1938 durch etwa zehn Jahre hindurch ununterbrochen ihren Wohnsitz in Österreich gehabt haben bzw. in diesem Zeitraum als Kinder von solchen Personen in Österreich geboren worden sind; oder

c) vor dem 13. März 1938 die österreichische Bundesbürgerschaft oder ihren zumindest etwa zehnjährigen Wohnsitz verloren haben, weil sie wegen des unmittelbar bevorstehenden Einmarsches der Deutschen Wehrmacht das Land verlassen haben; oder

d) vor dem 9. Mai 1945 als Kinder von solchen Personen im Konzentrationslager, oder unter vergleichbaren Umständen geboren worden sind; als vergleichbare Umstände gelten jedenfalls die Geburt in einem Ghetto, Internierungslager oder unter ähnlichen Beschränkungen.

Der Neue Mahnruf. Zeitschrift für Freiheit, Recht und Demokratie 49 (1996), Nr. 1, S. 4.