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22.4.1992: Italienische Note

Zum Zwecke der Durchführung der im Operationskalender, insbesondere in dessen Punkt 13 vorgesehenen Schritte wird in dem Geist, der die italienisch-österreichischen Beziehungen diesbezüglich seit jeher gekennzeichnet hat, der Südtirolpassus der Parlamentserklärung von Ministerpräsident Andreotti vom 30./31. Jänner 1992 übermittelt, wie sie in den stenographischen Protokollen der Abgeordnetenkammer enthalten ist, welche die Liste der Durchführungsakte der Maßnahmen zugunsten der Südtiroler Bevölkerungsgruppen beinhaltet, denen das Parlament im Dezember 1969 zugestimmt hat.

Weiters wird aus sachlichem Zusammenhang das Sonderstatut der Region Trentino-Südtirol übermittelt, welches im Zuge der Festlegung des institutionellen Rahmens der Autonomen Provinz Bozen auch darauf abgezielt hat, die breitestmögliche Verwirklichung der Autonomie und der Zielsetzung des Schutzes der deutschsprachigen Minderheit, wie sie im Pariser Vertrag enthalten ist, sicherzustellen, in welchem unter anderem die Gewährung der Ausübung einer autonomen Gesetzgebungs- und Exekutivgewalt vorgesehen ist.

Die italienische Regierung sieht das Ergebnis, das bei der Verwirklichung der Autonomie der Provinz Bozen erzielt wurde, als einen wichtigen Bezugspunkt für den Minderheitenschutz an, wie er sich auch im KSZE-Rahmen herausbildet. Auch dessen spezifische Verifikationsmechanismen können Anwendung finden, um die Konformität der Behandlung dieser Minderheit mit den Prinzipien sicherzustellen, welche man zum Zwecke eines friedlichen und harmonischen Zusammenlebens im neuen Europa kodifizieren wird.

Quelle: Hansjörg Kucera/Gianni Faustini (Hrsg.), Ein Weg für das Miteinander. 20 Jahre Autonomie in Südtirol, Bozen 1992, S. 100.