14.07.1961, Aufzeichnung Auswärtiges Amt: Friedensvertrag mit Deutschland
14.07.1961, Aufzeichnung Auswärtiges Amt: "Friedensvertrag" mit Deutschland
In dem deutschen Antwortmemorandum an die Sowjetunion wird ebenso wie in den Entwürfen für die Noten der Westmächte immer wieder das Wort "Friedensvertrag" für den Vertrag verwendet, den Chruschtschow mit den beiden Teilen Deutschlands oder auch nur mit der "DDR" abschließen will. Gleichzeitig sagen wir, daß dieser Vertrag nicht nur rechtlich unwirksam sei, sondern daß er auch zu einer Verewigung der Spaltung Deutschlands und damit zu einer fortdauernden Gefährdung des Friedens führe. Dieser Argumentation widerspricht es aber, wenn wir das Chruschtschow'sche Schlagwort vom "Friedensvertrag" ohne jede Qualifizierung übernehmen. Auch dürften wir in der weltweiten Öffentlichkeit wenig Verständnis für unseren Standpunkt finden, wenn wir den sowjetischen Schritt zwar "Friedensvertrag" nennen, ihn aber gleichwohl ablehnen. |