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14.07.1961, Aufzeichnung Auswärtiges Amt: Friedensvertrag mit Deutschland

 

14.07.1961, Aufzeichnung Auswärtiges Amt: "Friedensvertrag" mit Deutschland

 

In dem deutschen Antwortmemorandum an die Sowjetunion wird ebenso wie in den Entwürfen für die Noten der Westmächte immer wieder das Wort "Friedensvertrag" für den Vertrag verwendet, den Chruschtschow mit den beiden Teilen Deutschlands oder auch nur mit der "DDR" abschließen will. Gleichzeitig sagen wir, daß dieser Vertrag nicht nur rechtlich unwirksam sei, sondern daß er auch zu einer Verewigung der Spaltung Deutschlands und damit zu einer fortdauernden Gefährdung des Friedens führe. Dieser Argumentation widerspricht es aber, wenn wir das Chruschtschow'sche Schlagwort vom "Friedensvertrag" ohne jede Qualifizierung übernehmen. Auch dürften wir in der weltweiten Öffentlichkeit wenig Verständnis für unseren Standpunkt finden, wenn wir den sowjetischen Schritt zwar "Friedensvertrag" nennen, ihn aber gleichwohl ablehnen.
Es wird daher angeregt, in Zukunft in Verlautbarungen der Bundesregierung nicht mehr das Wort "Friedensvertrag", sondern statt dessen eine propagandistisch wirksamere und gleichzeitig zutreffendere Bezeichnung zu wählen, wie z.B. "Unfriedens-Vertrag", "Spaltungsdiktat", "Teilungs-Abkommen", "Separatistenvereinbarung", "Sowjetische Friedhofs-Ordnung".
Den Westmächten wäre vorzuschlagen, in ähnlicher Weise zu verfahren (z.B. "Traité de discorde", "Accord querelleur", "Document de scission"; "Cold War Paper", "Piece Treaty" [sic!]).
Auf keinen Fall sollte das Wort "Friedensvertrag" ohne sonstige Kennzeichnung gebraucht werden.
Es wäre zu erwägen, diese Frage bei der Botschafterkonferenz zu erörtern.

(Politisches Archiv, Auswärtiges Amt)