Suche:

15.4.1958: Das Zustandekommen von Pariser Vertrag und Autonomiestatut. Memorandum BKA,AA

Südtirol - Verhandlungen mit

Italien; Autonomie.

Zustandekommen des Pariser

Abkommens und des Autonomiestatutes.

Die Durchsicht des vorzüglich geordneten Südtirol-Archives beim Amt der Tiroler Landesregierung und der Akten der Abteilung Pol hat ergeben:

I. Das Pariser Abkommen:

Die Vorschläge bzw. Gegenvorschläge für den endgültigen Wortlaut des Pariser Abkommens zeigen deutlich das zähe Ringen um eine Formulierung, die eine territoriale Begrenzung der zu gewährenden Autonomie auf das Gebiet der heutigen Provinz Bozen klar festgelegt bzw. diese Frage offen läßt. Das Ergebnis war das Wort "frame", das, wie Dr. Gruber und Carandini zum Ausdruck bringen, auch gebietlich zu verstehen ist.[1]

1. Maßgebliche Stellungnahmen hiezu unmittelbar nach Abschluß des Pariser Abkommens:

a) De Gasperi stellte in einer Presseerklärung fest, daß die Frage der örtlichen Begrenzung der zu gewährenden Autonomie im Abkommen offen belassen worden ist.[2]

b) Dr. Gruber wiederum erklärte in seinem bekannten Brief an Guggenberg, daß ihm De Gasperi versichert habe, eine Erweiterung der Autonomie gegen den Willen der Südtiroler käme keineswegs in Frage.[3] (Der Brief wurde am 19.12.1947 im "Volksboten" veröffentlicht und hat De Gasperi stark beeindruckt bzw. überrascht.[4])

c) Dr. Gruber erklärte am 21.9.1946 in einem "Le Monde" gewährten Interview, daß sich Österreich in die Frage der territorialen Abgrenzung der Autonomie nicht einschalten werde.[5]

2. Spätere Stellungnahmen:

a) De Gasperi schreibt am 14.7.1947 in seinem Antwortschreiben an Dr. Gruber zuerst von den "von der Konstituierenden Nationalversammlung als unabdingbar erkannten Erfordernissen" (= die 3 Wochen vorher erfolgte Festlegung der Region Trentino-Alto Adige im damaligen Art. 108 und heutigen Art. 116 der italienischen Verfassung) und fährt dann fort, daß seine Regierung und die Konstituierende Nationalversammlung "Südtirol auch allenfalls in einem weiteren territorialen Rahmen eine eigene, ausschließliche gesetzgebende und exekutive Gewalt vor allem in jenen Sachgebieten ethnisch-kultureller Wesensart zuerkennen wollen, deren autonome Regelung die wirksamste Gewähr dafür bietet, um jene Wesenszüge der Bürger deutscher Muttersprache zu bewahren, auf die sich eben das Pariser Abkommen bezieht".[6]

b) Mitte August 1947, also ca. 2 Monate nach dem Beschluß über den oben erwähnten Verfassungsartikel 116, hatte der Präsident der ASAR, Ing. Bortolotti, einer Mitteilung Dr. Tinzls zufolge in Sella im Valsugana, dem Feriensitz De Gasperis, mit diesem eine 1 1/2stündige Unterredung. Hiebei soll De Gasperi geäußert haben, daß man den Südtirolern gegen ihren Willen eine Regionalautonomie zusammen mit den Trentinern nicht werde aufzwingen können.[7]

c) Carandini berichtet, wie er in Paris nach den Angaben von Dr. Gruber eine Karte über das deutschsprachige Gebiet, das eine Autonomie erhalten sollte, anfertigte und wie sich Dr. Gruber bis zur entscheidenden Besprechung mit De Gasperi gegen jede Erweiterung dieses autonomen Gebietes auf die gesamte Provinz Trient wehrte. "Jedoch eine andere Tatsache muß von allen zugegeben werden, nämlich daß De Gasperi es vom ersten Moment an abgelehnt hat, die Tür zu einer weiterreichenden Lösung einer größeren autonomen Region (vielleicht richtiger übersetzt: "ein größeres autonomes Gebiet") zu schließen, die beide Provinzen Trient und Bozen umfaßt."[8] Der Brief Dr. Grubers an Guggenberg wird von Carandini zustimmend zitiert.

d) De Gasperi vor der Costituente in der Sitzung vom 29.1.48 über die Annahme des Autonomiestatutes: "Wirtschaftliche Interessen haben das Problem noch mehr kompliziert. Man mußte die im Pariser Abkommen übernommene Verpflichtung aufrecht erhalten, den Bewohnern des Gebietes von Bozen die Ausübung einer autonomen Gewalt zu sichern und gleichzeitig die Wünsche der Bewohner der Provinz Trient befriedigen."[9]

Somit scheint festzustehen, daß die strittige Frage der territorialen Abgrenzung der versprochenen Autonomie im Pariser Abkommen offen belassen worden ist; zu klären bleibt noch, ob sie vollkommen offen belassen worden ist.

Die Äußerungen Dr. Grubers und De Gasperis sowie Carandinis weisen darauf hin, daß Geist und Buchstaben des P. 2 des Pariser Abkommens bei der Unterzeichnung von beiden Seiten so verstanden worden sind, wie es Dr. Gruber in seinem erwähnten Brief an Guggenberg zum Ausdruck gebracht hat und das heißt:

a) Die Autonomie wurde der heutigen Provinz Bozen versprochen.

b) Doch wollte sich keiner der Vertragsteile gegen eine Erweiterung dieser Autonomie durch eine Verbindung mit Trient wehren, falls dies nicht gegen den Willen der Südtiroler geschehe.

II. Die Erweiterung der Autonomie:

1. Am 27.6.1947 wurde in der Verfassungsgebenden Nationalversammlung der heutige Art. 116 beschlossen. Hiemit wurde die versprochene Autonomie durch das Wort "Region Trentino-Alto Adige" in ihrer territorialen Struktur verfassungsmäßig verankert.[10]

Die Reaktion der Südtiroler auf diesen Beschluß war nicht pessimistisch. Es wurde darauf hingewiesen, daß dieser Verfassungsartikel den Inhalt des Autonomieentwurfes der SVP nicht präjudiziere. Die Südtiroler waren sich damals über die Tragweite des Verfassungsartikels nicht im klaren[11], vielleicht deshalb weil noch Ende April Innocenti Südtiroler Vertretern gegenüber seinen Plan von den zwei Regionen mit einer gemeinsamen Instanz für bestimmte Belange dargelegt und hiebei den Namen "Trentino - Alto Adige" als offiziell in der Verfassung zu verankernde Bezeichnung vorgeschlagen hat.[12]. Daß es sich aber hier um ein grundsätzliches Präjudiz in der Frage der Gebietsstruktur gehandelt hat, haben De Gasperi und Perassi klar zum Ausdruck gebracht.[13]

2. Die Beratungen:

a) Nach dem Pariser Abkommen hat sich die SVP zunächst einmal ablehnend zum 2. Innocenti-Entwurf geäußert und ihre Beschwerden der italienischen Regierung in einem Memorandum vom 5.11.1946 zur Kenntnis gebracht.

b) In der Zeit vom 15.-25.4.1947 hat De Gasperi eine Südtiroler Delegation zu Besprechungen über die Autonomie und die Optantenfrage nach Rom eingeladen. Die Delegation stand unter der Führung von Erich Amonn; ihr gehörten noch an: Guggenberg, Volgger und Raffeiner; sie konferierte mit De Gasperi, Innocenti, Bonomi, Carandini und Boeri.

Die Südtiroler umrissen die von ihnen gewünschte Autonomie in der Form von zwei getrennten Regionen Bozen und Trient mit einer gemeinsamen Instanz für bestimmte, beide Teile betreffende Angelegenheiten. De Gasperi bezeichnete diesen Gedanken als einen wichtigen Schritt zu einer möglichen Lösung. Mit Innocenti wurde diese Form einer Autonomie ausführlich besprochen. Noch während der Anwesenheit der Delegation in Rom hat Innocenti seinen Entwurf unter Berücksichtigung der Südtiroler Wünsche umgearbeitet, doch war die Delegation auch damit nicht befriedigt, denn, wie sie behauptete, käme Innocenti immer wieder in einer getarnten Form auf seine Einheitsregion zurück. Innocenti versprach, daß Südtirol auf dem Gebiet des Schulwesens gesetzgebende Gewalt besitzen würde, außerdem werde die SVP wieder gehört werden, sobald die Kommission ihren Bericht abgeschlossen habe, erst dann wird die Vorlage an die Costituente weitergeleitet werden.

Als unbefriedigend wurde empfunden, daß die schwierigsten Streitfragen nicht vollständig durchbesprochen wurden und über das Ergebnis der Besprechungen keine schriftliche Niederlegung erfolgte.[14]

c) Am 26.6.1947 richtete Dr. Gruber über dringende Bitten der Südtiroler ein persönliches Schreiben an De Gasperi und brachte neuerlich die Überzeugung der österreichischen Regierung und des österreichischen Volkes zum Ausdruck, "daß gerade in einer den wesentlichen Wünschen der Südtiroler entsprechenden Regelung der Autonomie Südtirols ein wichtiger Beitrag für eine dauernde Befriedigung und eine Brücke der Freundschaft der beiden Staaten erblickt werden kann". Der Brief kam zu spät, er wurde einen Tag vor Beschlußfassung über Art. 116 abgefertigt.[15] Dem trug De Gasperi in seinem Antwortschreiben vom 14.7.1947 auch Rechnung, indem er sofort von "dem von der Konstituierenden Nationalversammlung als unabdingbar erkannten Erfordernis" spricht.[16]

3. Die Beratungen nach der Annahme des Art. 116 der italienischen Verfassung:

Nachdem den Südtirolern eine eigene Autonomie versagt geblieben war, blieb ihnen nur der Ausweg, Teile ihrer Autonomie doch noch in der Kompetenzverteilung im Rahmen der Sonderautonomie Trentino - Tiroler Etschland durchzusetzen.

a) Am 2.8.1947 hatte Guggenberg in Anwesenheit des Gesandten Schwarzenberg, Dr. Buresch und Schoefl eine fast zweistündige Unterredung mit Innocenti. Hiebei wurde über konkrete Fragen der Autonomie nicht gesprochen.[17]

b) Am 29.9.1947 sprach Guggenberg erneut bei Innocenti vor. Letzterer versprach, daß die Südtiroler bestimmt im Laufe des Oktobers zu einer mündlichen Aussprache eingeladen werden. Er weigerte sich aber strikt, mehr als einen Vertreter zuzulassen und lehnte es sogar ab, daß die Vertretung je nach Sachgebiet ausgewechselt wird. Als Innocenti die Frage nach der Struktur der Autonomie ausweichend beantwortete, zeigte ihm Guggenberg die Kopie des Briefes, den er im September 1947 von Dr. Gruber erhalten hatte. Innocenti gab sich den Anschein, sehr beeindruckt zu sein, und bat um Überlassung desselben.[18] Dies könnte bedeuten, daß De Gasperi die Mitglieder der Autonomiekommission über den wahren Inhalt des Pariser Abkommens im Unklaren gelassen hat. Bereits bei der im vorhergehenden Absatz genannten Besprechung hat Guggenberg eine Kopie des gleichen Briefes dem Kommissionsmitglied Paris (Kommunist) gezeigt, der nur den Kopf schüttelte und meinte, er kenne sich nicht mehr aus. Kurze Zeit später hat De Gasperi selbst den gegenständlichen Brief von Gesandten Schwarzenberg gezeigt erhalten; über seine Reaktion ist nichts bekannt.[19]

c) Am 1.11.1947 wurde der sogenannte "Siebenerentwurf" (ausgearbeitet von der siebengliedrigen Kommission unter Führung von Bonomi) Südtiroler und Trientiner Persönlichkeiten und Parteien zur Stellungnahme übermittelt. Hiebei wurde unter Auflage einer strengen Verschwiegenheitspflicht eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme von nur einer (!) Woche gesetzt. Am 16. November hat die SVP nach einer Fristenerstreckung den Entwurf in einem Memorandum abgelehnt.[20]

d) Vom 4.-6. Dezember hatte Raffeiner eine Unterredung mit Innocenti, Bonomi, Menapace und Carbonari. Raffeiner erinnerte Innocenti an die an De Gasperi und Bonomi gerichtete Urgenz bezüglich der Aufnahme der im Pariser Abkommen versprochenen Beratungen mit Vertretern der deutschsprachigen Südtiroler. Obwohl Innocenti - wie oben ausgeführt - noch vor etwas mehr als zwei Monaten, nämlich am 29.9.1947, Guggenberg mündliche Aussprachen versprochen hatte, erklärte er nunmehr, daß diese Beratungen bereits stattgefunden hätten, indem den Südtirolern Mitte Oktober der Entwurf der Siebenerkommission zur Stellungnahme übermittelt worden ist. Auf die Erklärung Raffeiners, daß er unter Beratungen einen Gedankenaustausch und Diskussionen, nicht jedoch die Übermittlung eines bereits fertigen Entwurfes mit einer nur einwöchigen Frist zur Stellungnahme verstünde, entgegnete Innocenti, daß im Pariser Vertrag mit keinem Wort gesagt sei, daß die Beratungen mündlich zu erfolgen hätten.

Bonomi erklärte, er fände es begreiflich, daß die Südtiroler mit der durch die Regierung vorgenommenen Verbindung mit Trient nicht einverstanden seien. Er hätte gerne einer weiterreichenden Autonomie zugestimmt, doch sei Einaudi wegen der Finanz- und Vermögensfrage dagegen gewesen. Innocenti, Menapace und Carbonari wiesen darauf hin, daß Rom immer autonomiefeindlicher werde und daß es besser sei, so rasch als möglich wenigstens eine magere Autonomie als überhaupt keine zu bekommen.[21]

Am 17.12.1947 fand vor der Präfektur von Bozen eine machtvolle Demonstration gegen die Verweigerung der im Pariser Abkommen versprochenen Beratung statt.

e) Anfang Jänner 1948 kam es dann endlich zu einer eingehenden Beratung vor der sogenannten "Achtzehnerkommission" unter Perassi. Nach anfänglichen Schwierigkeiten ist die Kommission den Südtiroler Wünschen weitgehend entgegengekommen. Dies wird u. a. auf das Eingreifen der Gesandten Schwarzenberg und Kohlruss, des britischen Botschafters und auf ein Privatschreiben Dr. Grubers an De Gasperi zurückgeführt. Die Südtiroler Delegation, die unter Führung von Amonn stand, und der noch Guggenberg, Volgger, Tinzl und Schoefl angehörten, war schließlich froh, nach zermürbenden Kämpfen endlich eine, wenn auch nicht ihren Wünschen entsprechende Autonomie erhalten zu haben.

Von den ersten beiden Innocenti-Entwürfen an, die von einer Einheitsregion ausgingen, über die merkwürdige Form einer Beratung durch Zusenden eines fertigen Entwurfes mit nur einwöchiger Frist zur Stellungnahme bis zu den letzten Wochen, in denen den Südtirolern immer wieder vorgehalten wurde, daß die autonomiefeindliche Strömung in Rom immer stärker werde und die Zeit zu eingehenden Beratungen einfach nicht gegeben sei, weil die Funktionsperiode der Verfassungsgebenden Versammlung unmittelbar vor ihrem Ende stehe, standen die Südtiroler in ihrem Kampf um die Autonomie seit dem Pariser Abkommen unter stärkstem italienischen Druck. So sollten z. B. noch im Jänner alle Sonderautonomiestatute erledigt werden, doch war Mitte Jänner noch kein einziges Detail beraten worden.[22] Tatsächlich hat die Costituente nur einige Tage nach Annahme des Autonomiestatutes ihre Tätigkeit eingestellt.

4. Der Brief Amonns und Guggenbergs an Perassi vom 28.1.1948:

Bereits am 19.1. hat Innocenti an Amonn und Guggenberg die Frage gerichtet, ob sie sich im Falle einer 90 %igen Erfüllung ihrer Wünsche zufrieden geben und eine Erklärung abgeben würden des Inhalts, daß das Autonomiestatut nicht gegen ihren Willen erlassen worden ist. Beide Südtiroler Herren sollen dies abgelehnt haben.[23]

Staatsrat Innocenti hat noch in letzter Stunde der Südtiroler Delegation den Text eines Dankschreibens vorgelegt und zu verstehen gegeben, daß bestimmte wesentliche Forderungen wie z. B. der Anschluß des gesamten Unterlandes, die Schulautonomie usw. nur dann akzeptiert bzw. in der Costituente vertreten werden würden, wenn dieses Schreiben abgesendet werde.[24]

Daraus ist ersichtlich, daß die Erklärung als Vorausleistung für die am folgenden Tag stattgefundene Annahme des Sonderautonomiestatutes gedacht war. Dies mag erklären, warum die darin enthaltene Loyalitäts- und Dankerklärung in einem heute unverständlich weiten Rahmen gefaßt worden ist.

Die nach dem 28.1. erfolgten Abänderungen der Regierungsvorlage können als unwesentlich bezeichnet werden.

III. Zusammenfassung und Schlußfolgerungen.

1. Der Pariser Vertrag: Die strittige Frage der territorialen Abgrenzung der versprochenen Autonomie ist im Pariser Abkommen offengelassen worden. Dies jedoch nicht vollkommen, denn sowohl Geist als Buchstaben des Abkommens besagen, daß:

a) Die Autonomie der heutigen Provinz Bozen versprochen worden ist.

b) Doch wollte sich keiner der Vertragsteile gegen eine Erweiterung dieser Autonomie durch eine Verbindung mit Trient wehren, falls dies nicht gegen den Willen der Südtiroler geschehe.

2. Die Erweiterung des gegenständlichen Gebietes erfolgte am 27.6.1947 durch die Annahme des Art. 116 der italienischen Verfassung, der von einer Sonderautonomie "Trentino-Alto Adige" spricht. Hiezu wäre nach dem Wortlaut des Pariser Abkommens eine Beratung mit Vertretern der Südtiroler notwendig gewesen. Es haben aber lediglich zweimal Kontakte stattgefunden:

a) Am 5.11.1946 lehnt die SVP in einem Memorandum den 2. Innocenti-Entwurf ab, der eine Einheitsregion vorsieht.

b) In der Zeit vom 15. - 25.4.1947 hatte eine Südtiroler Delegation über Einladung De Gasperis Gelegenheit zu Aussprachen mit den maßgeblichen Persönlichkeiten. Hier wurden alle Versuche, in getarnter Form eine Einheitsregion zu erreichen, von den Südtirolern abgelehnt und über die Voraussetzungen verhandelt, unter denen sich eine Verbindung mit Trient annehmbar erweisen könnte. Die Südtiroler faßten diese Besprechung nicht als "Beratung", sondern als vorläufige Sondierung der Standpunkte auf.

Kann man darüber streiten, ob der Art. 116 durch "Beratungen" im Sinne des Wortlautes des Pariser Abkommens gedeckt war, so kann es keinen Zweifel darüber geben, daß die Zustimmung der Südtiroler, wie es der Geist des Pariser Abkommens fordert, nicht vorgelegen ist.

Nachdem die gebietliche Struktur der Autonomie festgelegt worden war, galt es nur mehr, über die Kompetenzverteilung zu verhandeln. Durch beständigen italienischen Druck kam es soweit, daß die Südtiroler zum Schluß froh waren, wenigstens etwas erreicht zu haben. War es für die Provinz oder gar für die Region eine Autonomie? Diese Frage hat De Gasperi in einer Botschaft vom 4.1.1948 an das Trentiner Volk beantwortet: "(über die autonomen Einrichtungen) ... . So wie sie sind, werden sie nicht vollauf befriedigen, aber sie werden gewiß eine große Annäherung (!) an ein autonomes Leben darstellen." Es wurde also nicht nur das Gebiet der Autonomie ohne Zustimmung der Südtiroler erweitert, sondern auch dem erweiterten Gebiet eine Selbstverwaltung gegeben, die De Gasperi selbst nur als eine Annäherung an ein autonomes Leben bezeichnet hat.[25]

Wien, am 15. April 1958.

[1] Dr. Gruber: "Zwischen Befreiung und Freiheit", S. 87 (Blg. 1); Carandini: "The Alto Adige" (La Verità sul Alto Adige") in Il Mondo, Rom 1958, S. 22 f.

(Zl. 547.047-Pol/58). [Die Anmerkungen 1-25 i.O.]

[2] Siehe Blg.

[3] Blg. 1.

[4] Zl. 120-Pol, Rom 18.12.47.

[5] Zl. 547.795-Pol/58.

[6] Zl. 108.531-Pol/47.

[7] Zl. 109.333-Pol/47.

[8] Carandini, cit. S. 31.

[9] Zl. 110.875-Pol/48 Bgl. Bericht über die Sitzung v. 29.1.48, S. 13.

[10] Schwarzenberg: Annahme des Artikels bedarf noch eines Beschlusses mittels Verfassungsgesetzes (Zl. 107.985-Pol/47).

[11] Zl. 108.389-Pol/47.

[12] Zl. 106.850-Pol/47.

[13] Quelle wie 10), S. 12.

[14] Zl. 106.850-Pol/47, 106.870-Pol/47, 106.871-Pol/47.

[15] Zl. 106.978-Pol/47.

[16] Zl. 108.531-Pol/47.

[17] Zl. 108.681-Po/47.

[18] Zl. 109.834-Pol/47.

[19] Dokument noch aus Innsbruck ausständig.

[20] Zl. 110.693-Pol/47.

[21] Zl. 111.295-Pol/47.

[22] Zl. 110.517-Pol/48.

[23] Zl. 110.517-Pol/48.

[24] Zl. 547.554-Pol/58; Erklärung Guggenbergs vom 7.3.1958.

[25] Zl. 110.875-Pol/48.

Quelle: ÖStA, AdR, BKA,AA, II-pol, Südtirol, Karton 26.