Suche:

Februar 1946: Österreichischer Entwurf für einen Staatsvertrag mit Italien

Die österreichische Regierung ist bereit, im Falle der Rückgliederung Österreichisch-Südtirols mit Italien einen Staatsvertrag nach nachstehendem Muster zu schließen:

Übereinkommen abgeschlossen zwischen Österreich
und Italien zur Regelung von Fragen der Staatsbürgerschaft
und des Minderheitenschutzes.

Aus Anlaß der Rückgliederung des nördlichen Teiles von Südtirol an Österreich kommen die Vertragsschließenden überein wie folgt:

Artikel 1

Innerhalb einer Frist von sechs Monaten vom Inkrafttreten des vorliegenden Vertrages an haben alle Personen, die am Tage seiner Unterzeichnung ihren ordentlichen Wohnsitz auf dem Gebiete des abgetretenen Teiles von Südtirol hatten, das Recht, sich für den Erwerb der österreichischen Staatsangehörigkeit zu erklären.

Die Erklärung des Ehemannes wird auch die Staatsangehörigkeit der Ehegattin, die der Eltern auch die der minderjährigen Kinder nach sich ziehen.

Artikel 2

Die beiden vertragschließenden Teile stellen einvernehmlich fest, daß die Bestimmungen des Teiles III, Abschnitt V. des Vertrages von Saint-Germain über den Schutz der Minderheiten als Folge der Rückgliederung des abgetretenen Teiles von Südtirol von selbst auf alle Bewohner dieses Gebietes ausgedehnt worden sind und daher für sie in voller formeller und materieller Geltung stehen.

Artikel 3

Diejenigen Personen, die sich für die Beibehaltung der italienischen Staatsangehörigkeit entschieden haben, können nicht nur ihren Wohnsitz in dem abgetretenen Teil von Südtirol aufrecht erhalten, sondern auch ihr ganzes bewegliches und unbewegliches Vermögen behalten. Sie werden bezüglich aller, mit dem Niederlassungsrecht verbundenen Rechte, besonders auf dem Gebiete des Handels und Gewerbes, sowie der Abgaben allen übrigen italienischen Staatsangehörigen gleichgestellt sein.

Außerdem werden sie selbst und ihre Nachkommen das Recht haben, alle Vorteile in Anspruch zu nehmen, die in den rückgegliederten Teilen von Südtirol den österreichischen Staatsangehörigen aus dem Titel des Minderheitenschutzes zustehen.

Quelle: ÖStA, AdR, BKA, AA, II-pol, Südtirol, Karton 12.