"Unfruchtbarmachung" und "freiwillige Entmannung"

Die Innsbrucker Universitäts-Kliniken und die Erbgesundheitsgerichte des Reichsgaues Tirol-Vorarlberg

 

Zwischen 1940 und 1945 wurden durch das nationalsozialistische Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses in Österreich Zwangssterilisierungen und Zwangskastrationen - letztere als "freiwillige" Maßnahme getarnt - legalisiert. Neu eingerichtete Erbgesundheitsgerichte ordneten die Zwangseingriffe an, häufig auf Grundlage medizinischer Gutachten.
Das Projekt "Unfruchtbarmachung" und "freiwillige Entmannung" am Institut für Zeitgeschichte hat sich nun erstmals mit der Rolle der Universität Innsbruck in der Umsetzung der nationalsozialistischen Biopolitik im Raum Tirol und Vorarlberg auseinandergesetzt. Dabei wurden die unterschiedlichen Ebenen der Kooperation in den Blick genommen, der Bedeutung der Wissenschaft in diesem Feld nachgegangen und Handlungsräume von Beteiligten und Betroffenen untersucht.

 

Laufzeit

1. März 2017 bis 29. Februar 2020

 

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