Allgemeine Bedingungen, insbesondere Zahlungs- und Stornobedingungen für Universitätskurse an der Universität Innsbruck
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Bedingungen (AB) gelten, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, für alle Universitätskurse der Universität Innsbruck.
2. Anmeldung
Die Anmeldung zu Universitätskursen an der Universität Innsbruck erfolgt innerhalb der Anmeldefrist schriftlich bzw. online und ist verbindlich. Die Anzahl der Plätze ist limitiert. Die Anmeldungen werden gemäß Eingangsdatum – nach Kontrolle der Anmeldungsvoraussetzungen entsprechend Kursplan – gereiht. Nach erfolgter Anmeldung wird den Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern unverzüglich eine Anmeldebestätigung per E-Mail übermittelt. Etwa zwei Wochen längstens aber vier Wochen nach erfolgter Anmeldung erhalten die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer eine Aufnahmebestätigung bzw. Zahlungsaufforderung. Mit der Übermittlung der Aufnahmebestätigung inkl. der Zahlungsaufforderung ist der Vertrag abgeschlossen.
Für sämtliche Universitätskurse ist eine MindestteilnehmerInnenzahl festgelegt. Nur wenn diese erreicht wird, kommen die Universitätskurse zustande (siehe Punkt 6).
3. Kursbeitrag und Zahlungsbedingungen
Der Kursbeitrag ist für jeden Universitätskurs gesondert ausgewiesen. Die Zahlung des Kursbeitrages muss innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung auf das angegebene Konto der Koordinationsstelle für universitäre Weiterbildung erfolgen. Etwaige darüberhinausgehende Leistungen sind in der jeweiligen Beschreibung der Universitätskurse dargestellt. Die Kursbeiträge sind umsatzsteuerfrei.
Erst mit Bezahlung des vollständigen Kursbeitrages sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer berechtigt, an den Universitätskursen teilzunehmen.
4. Stornobedingungen
Im Falle einer Verhinderung ist eine schriftliche bzw. online Stornierung erforderlich. Ab dem Zeitpunkt der erfolgten Anmeldung fallen 25 % des Kursbeitrages als Stornogebühr an. Ab Anmeldeschluss bis eine Woche vor Beginn des Kurses fallen Stornogebühren in Höhe von 50 % des Kursbeitrages an. Danach ist der gesamte Kursbeitrag zu begleichen. Ein allfälliges Widerrufsrecht nach Punkt 5. wird dadurch nicht berührt. Bei Nichterscheinen zu Kursbeginn wird der gesamte Kursbeitrag in Rechnung gestellt. Eine Ersatzteilnehmerin bzw. ein Ersatzteilnehmer wird bei Erfüllung der Anmeldevoraussetzungen ohne zusätzliche Kosten akzeptiert.
5. Widerrufsrecht
Im Fall eines Verbrauchergeschäftes im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes besteht ein Widerrufsrecht, wenn der Kurs nicht im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung erbracht wird und bei Vertragsabschluss noch kein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum für den Kurs festgelegt ist. Die Frist beträgt in diesem Fall 14 Tage ab Vertragsabschluss. Der Aufnahmebestätigung ist ein Widerrufsformular beigefügt, dessen Verwendung jedoch nicht vorgeschrieben ist. Erfolgt die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn, stimmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dem Kursbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu. Sofern Kurse (z.B. Blockkurse) vor Ablauf der Widerrufsfrist beendet werden, erklären die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, auf das Widerrufsrecht zu verzichten.
6. Absage von Universitätskursen / Lehrveranstaltungen / Ausfall einzelner Vortragender / Ausschluss
Die Universität behält sich vor, einzelne Universitätskurse abzusagen, wenn die erforderliche MindestteilnehmerInnenzahl nicht erreicht wird oder Covid-19 Bestimmungen es nicht ermöglichen, diesen durchzuführen. In diesem Fall wird der bereits geleistete Kursbeitrag umgehend in voller Höhe rückerstattet. Auch eine allfällig geleistete Stornogebühr wird bei einer Absage rückerstattet.
Keine Rückerstattung des Kursbeitrages erfolgt an Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer, die das Kursprogramm vorzeitig, aus Gründen, die in ihrem Bereich liegen, abbrechen. Gleiches gilt für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die wegen Missachtung von wesentlichen Vorschriften (z. B. schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung, gegen Covid-19 Sicherheitsbestimmungen oder gegen die gute wissenschaftliche Praxis) von einem Programm ausgeschlossen werden. Ebenso erfolgt keine Refundierung von Teilen des Kursbeitrages bei einem Ersatz einer Vortragenden bzw. eines Vortragenden. Eine Refundierung von Teilen des Kursbeitrages ist auch dann ausgeschlossen, wenn es sich dabei um geringfügige Änderungen (wie z. B. Termin- oder Ortsverschiebung, teilweise Umstellung auf virtuellen Vortrag) handelt, die sachlich gerechtfertigt sind. Bei Terminverschiebungen während des laufenden Semesters kann kein Ersatz für entstandene Aufwendungen (z.B. Fahrtspesen, Parkgebühren, Kosten für Zeitausfall) geleistet werden, wenn diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Universität Innsbruck bzw. der Vortragenden zurückzuführen sind.
7. Erfolgsnachweis und Teilnahmebestätigung
Am Ende des Universitätskurses erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Erfolgsnachweis bzw. eine Teilnahmebestätigung, sofern sie neben der geforderten Prüfungsleistung die von der Koordinationsstelle für universitäre Weiterbildung vorgegebene Anwesenheitspflicht von 75 % erfüllt haben.
8. Datenschutz
Mit der Anmeldung zu einem Universitätskurs Innsbruck akzeptieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die allgemein gültige Fassung der Datenschutzerklärung der Universität Innsbruck https://www.uibk.ac.at/datenschutz/.
9. Haftung
Im Fall von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zum Universitätskurs mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenständen, übernimmt die Universität Innsbruck keine Haftung, sofern kein grobes Verschulden vorliegt, das ihr zurechenbar ist. Es gilt die Haus- und Benützungsordnung der Universität Innsbruck in ihrer jeweils aktuellen Fassung http://www.uibk.ac.at/gebaeude-technik/parkplatzbewirtschaftung_2009/090216-haus-benuetzungsordnung-parkordnung.pdf.
Ein wiederholter oder schwerwiegender Verstoß gegen die Haus- und Benützungsordnung oder gegen andere Sicherheitsvorschriften der Universität Innsbruck, die ein Hausverbot rechtfertigen, führt zu einem Ausschluss von der weiteren Teilnahme des Programms; eine Rückerstattung des Kursbeitrages erfolgt in diesem Fall nicht, auch nicht anteilsmäßig.
10. Versicherungen
Für etwaige Versicherungen (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst Sorge zu tragen.
11. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Innsbruck. Bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern, denen Verbrauchereigenschaft zukommt, ist dies dann der Fall, wenn sie in Innsbruck ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder den Ort der Beschäftigung haben.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes.