Der Universitätskurs vermittelt die wesentlichen Elemente des institutionellen und materiellen Unionsrechts sowie dessen Bezüge zum Völkerrecht, insbesondere zum internationalen Wirtschaftsrecht und zum nationalen Recht der Mitgliedstaaten am Beispiel Österreichs und Italiens. Er ist an allen Universitäten Österreichs und den Universitäten der Europaregion anrechenbar.
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