Personen,
- die zwei- oder mehrsprachig sind
- die ohne einschlägige Vorbildung bereits als Community Interpreter arbeiten bzw. arbeiten möchten (z. B. für Kliniken, Polizei, Bezirkshauptmannschaft, Kinder- und Jugendhilfe, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), NGOs usw.)
- Max. Teilnehmendenzahl: 20 Personen