Wissenschaftliche Leitung
OR Mag. Christoph Bedenbecker
Institut für Psychosoziale Intervention und Kommunikationsforschung
Organisatorische Details
Zulassungsvoraussetzungen
In den Lehrgang kann aufgenommen werden, wer die Erfordernisse des § 10 Abs. 2 des Psychotherapiegesetzes erfüllt:
- vollendetes 24. Lebensjahr, eigenberechtigt, das psychotherapeutische Propädeutikum erfolgreich absolviert und
- entweder ein Studium der Medizin, der Pädagogik, der Philosophie, der Psychologie, der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft oder der Theologie oder ein Studium für das Lehramt an höheren Schulen oder einen in Österreich nostrifizierten Abschluss eines entsprechenden ordentlichen Studiums an einer ausländischen Universität
- oder eine Ausbildung an einer Akademie für Sozialarbeit, an einer ehemaligen Lehranstalt für gehobene Sozialberufe, an einer Pädagogischen Hochschule oder an einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Lehranstalt für Ehe- und Familienberater oder das Kurzstudium Musiktherapie oder einen Hochschullehrgang für Musiktherapie
- oder eine Ausbildung im Krankenpflegefachdienst oder in einem medizinisch technischen Dienst
- oder aufgrund seiner Eignung vom Bundesminister für Gesundheit mit Bescheid zugelassen worden ist (Sondergenehmigung). Neben den gesetzlichen Voraussetzungen werden persönliche Eignung und Verfügbarkeit eines Ausbildungsplatzes überprüft.
Abschluss
Die Absolvent*innen des Universitätslehrgangs sind berechtigt, beim Gesundheitsministerium um die Eintragung in die Psychotherapeutenliste anzusuchen und damit die Berechtigung zur selbstständigen Ausübung der Psychotherapie und zur Führung der Berufsbezeichnung "Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut" zu erwerben.