- Ärzt*innen
- Rechtsanwält*innen, insbesondere mit Fachbezug zum Medizinrecht
- Notar*innen
- Mitarbeiter*innen von Privat- oder Sozialversicherungen, Krankenanstaltenträgern, Gebietskörperschaften, Kammern, Konsumentenberatungsstellen, Patientenvertretungen und anderen Institutionen mit Bezug zu medizinrechtlichen Fragestellungen
- Universitätsabsolvent*innen, die vor dem Berufseinstieg stehen und eine vertiefte Ausbildung im Bereich des Medizinrechts anstreben
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