Ischgl und die Ausbreitung des Corona‐Virus im März 2020 – Zivil‐ und strafrechtliche Haftung
aus Verbrauchersicht

Vortragender:
RA Dr. Alexander Klauser; Rechtsanwalt Wien

Diskussion mit:
Univ.‐Prof. Dr. Bernhard Koch, LL.M. (Michigan) und Univ.‐Prof. Dr. Andreas Venier,
beide Universität Innsbruck

Das Thema:
Am 3.3.2020 informiert eine Reiseleiterin zwei Hotels in Ischgl, dass isländische Urlauber nach ihrer Rückkehr positiv auf Corona getestet wurden. Am 4.3.2020 meldet das isländische Gesundheitsministerium einen COVID‐19‐Cluster und erklärt tags darauf Ischgl zur „High Risk Area“. Der Ski‐ und Tourismusbetrieb läuft weiter, bis es am 13.3.2020 durch die Ankündigung von Bundeskanzler Kurz, das Paznauntal und St. Anton seien „ab sofort isoliert,“ zu einem Abreisechaos kommt. Beim Verbraucherschutzverein (VSV) melden sich über 6000 Geschädigte. Haben die Behörden rechtskonform gehandelt? Falls
nicht – wer haftet für die Folgen? Wen schützt das Epidemiegesetz – die Allgemeinheit oder auch den Einzelnen? Materiell erweist sich der Fall Ischgl als „cross‐over“ aus Verwaltungs‐, Zivil‐, Straf‐ und Unionsrecht. Organisatorisch, prozessual und versicherungsrechtlich stellt er die Beteiligten vor die typischen Herausforderungen eines Massenschadens

  Ankündigung: Ischgl und die Ausbreitung des Corona‐Virus im März 2020 – Zivil‐ und strafrechtliche Haftung
aus Verbrauchersicht

  Unterlagen zur Veranstaltung: Ischgl und die Ausbreitung des Corona‐Virus im März 2020 – Zivil‐ und strafrechtliche Haftung aus Verbrauchersicht

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