Montagsseminarreihe "Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts"
Die Haftung des Geschäftsführers für nicht-organspezifisches Verhalten
Montag, 13.1.2025
18:30 Uhr
University of New Orleans Saal ("UNO-Saal", Innrain 52) und online via Zoom.
Zur Anmeldung.
Vortragender: Prof. Dr. Gregor Bachmann, LL.M. (Michigan),
Humboldt-Universität zu Berlin
GmbH-Geschäftsführer sind der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Verletzen sie diese Pflicht, machen sie sich gegenüber der Gesellschaft ersatzpflichtig (§ 25 Abs. 2 öGmbHG bzw. § 43 Abs. 2 dGmbHG). Ob diese Ersatzpflicht nur bei Verletzung organspezifischer Pflichten eingreift oder ob sie jedwede Pflichtverletzung umfasst, ist unklar. In Deutschland hat die Frage durch ein jüngeres Urteil Auftrieb erhalten, das die Haftung nach GmbHG auf organspezifisches Verhalten begrenzt. Der Vortrag geht dieser Frage auf den Grund und beleuchtet ihre praktischen Konsequenzen.
Univ.-Prof. Dr. Gregor Bachmann, LL.M. (Michigan) lehrt Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin und ist Mitglied des Beirats der Wissenschaftlichen Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (VGR). Er ist Mitautor eines deutschen Standardwerks zum Gesellschaftsrecht (Windbichler/Bachmann, Gesellschaftsrecht, 25. Aufl. 2024) und Verfasser zahlreicher weiterer gesellschaftsrechtlicher Abhandlungen. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehört die Organhaftung.
Ankündigung: "Die Haftung des Geschäftsführers für nicht-organspezifisches Verhalten"