
4. Tagung Nachhaltigkeit im Unternehmensrecht 2025
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
Lieferkettenverantwortung
Donnerstag, 20. Februar 2025 | Zum Programm. Beginn: 13:00 Uhr Aula (Universität Hauptgebäude), Innrain 52, 6020 Innsbruck |
Am 25.07.2024 ist die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, RL [EU] 2024/1760) oder auch „Lieferkettenrichtlinie“ in Kraft getreten. Diese ist in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis zum 26.07.2026 in nationales Recht umzusetzen. Ab dem 26.07.2027 sind die Vorgaben der Richtlinie bereits von besonders großen "Unternehmen" einzuhalten. Inhaltlich brechen die Richtlinienvorgaben mit den Selbstverständlichkeiten des nationalen Privatrechtsdenkens, weil sie eine Sorgfaltspflicht von gewissen großen "Unternehmen" für ihre Aktivitätskette anordnen. Konkret müssen erfasste "Unternehmen" in der Aktivitätskette (potentiell) negative Auswirkungen auf Umwelt und Soziales ermitteln, verhindern, abstellen oder abmindern. Darüber hinaus treffen sie Informationspflichten. Zwar ist der unmittelbare Anwendungsbereich der Richtlinie klar abgegrenzt; dessen indirekten Wirkungen dürfen jedoch keineswegs verkannt werden. Unklar ist zudem, wie weit die Aktivitätskette genau reicht. Aufgrund ihrer indirekten Wirkungen wirft die Richtlinie insbesondere auch verfassungsrechtliche Fragen auf. Ihre Informationspflichten stehen zudem in einem Spannungsverhältnis zum Diskretions- und Wettbewerbsschutz der erfassten Unternehmen. Schließlich ergeben sich im Zusammenhang mit der internationalen Durchsetzung von Verstößen gegen die Inhalte der Richtlinie sowie deren praktischer Umsetzung Probleme. Es überrascht daher nicht, dass die nationale Wirtschaft aufgrund des anstehenden Umsetzungsaktes in Aufruhr ist. Ursula von der Leyen hat im November 2024 in Aussicht gestellt, dass die CSDDD, die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und die TaxonomieVO in einem „Omnibus-Rechtsakt“ zusammenzuführt werden sollen. Grund dafür ist, dass die legislative Qualität der Europäischen Nachhaltigkeitsregulierung den praktischen Anforderungen nicht entspricht und sie daher zu Recht stark kritisiert wird. Vor diesem Hintergrund soll die am 20.02.2025 an der Universität Innsbruck stattfindende Tagung nicht nur als Informationsveranstaltung für Wissenschaftler:innen, Richter:innen, Praktiker:innen und Unternehmer:innen dienen, sondern insbesondere auch rechtspolitische Gedanken sammeln, die in den aktuellen Revisionsbestrebungen Gehör finden können. Im Detail wird die Tagung folgendem Programm folgen:
Zielgruppe: Richter:innen, Rechtsanwält:innen, Unternehmensjurist:innen, Richteramtsanwärter:innen, Rechtsanwalts-anwärter:innen sowie alle an der Nachhaltigkeit im Unternehmensrecht interessierten Personen.
Wissenschaftliche Leitung: Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper sowie Univ.-Prof. Dr. Julia Told
Programm
Donnerstag, 20.02.2025
13:00 - 13:15 |
Begrüßung |
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13:15 -13:45 |
Anwendungsbereich und Pflichtenprogramm Alexander Schopper | Universität Innsbruck |
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13:45 – 14:15 |
Aktivitätskette und indirekte Wirkungen Julia Told |Universität Innsbruck |
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14:15 – 14:45 |
Gemeinsame Diskussion |
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14:45 – 15:05 |
Kaffeepause |
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15:05 – 15:35 |
Diskretions- und Wettbewerbsschutz Jens Ekkenga | Universität Gießen und Schalast Law |
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15:35 – 16:05 |
Öffentlich-rechtliche Sicht Johannes Barbist | Binder Grösswang RA Thomas Müller | Universität Innsbruck |
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16:05 - 16:35 |
Gemeinsame Diskussion |
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16:35 - 16:55 |
Kaffeepause |
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16:55 - 17:25 |
Enforcement und internationale Aspekte Chris Thomale | Universität Wien |
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17:25 - 17:55 |
Praktische Umsetzungshürden Bernhard Müller | DORDA RA |
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17:55 - 18:25 | Gemeinsame Diskussion | |
18:25 - 18:30 | Schlussworte |
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Ende der Veranstaltung |
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