Unsere Ziele

 

Satzung

Die Satzung der Universität ist vergleichbar mit der Verfassung eines Staates. Bisher wurde die Befugnis des Senats, darauf Einfluss zu nehmen, nur sehr begrenzt wahrgenommen.

Dies hängt vor allem damit zusammen, dass der Senat Richtlinien nur auf Vorschlag des Rektorats beschließen kann. Der Senat ist daher darauf angewiesen, dass das Rektorat etwas vorlegt. Umgekehrt jedoch ist auch das Rektorat bei Satzungsteilen, die ihm ein Anliegen sind, auf die Zustimmung des Senats angewiesen.

In der politischen Realität bietet dieses Machtgleichgewicht daher dem Senat die Möglichkeit, nicht nur auf Vorschläge des Rektorats zu warten, sondern von sich aus Themen zu artikulieren. Wenn der Senat die Lösung eines Problems wirklich vorantreiben möchte, wird kein Rektorat auf Dauer reaktionslos bleiben können.

 

Es kommt daher darauf an, wie energisch und überzeugend der Senat sich kurienübergreifend artikuliert.
Wir werden darauf drängen, dass dies öfter passiert.

 

Zwei konkrete Anliegen als Beispiele:

  • Richtlinie für die Abwicklung von organisatorischen Veränderungen: Diese muss sicherstellen, dass die Betroffenen rechtzeitig und umfassend einzubinden sind.
  • Richtlinie zur Konfliktvermeidung und -bewältigung: Es gibt zwar eine Betriebsvereinbarung; diese weist jedoch erhebliche Schwächen auf. Eine Senatsrichtlinie wäre eine Signal, dass es der gesamten Universität ein Anliegen ist, mit Konflikten konstruktiv umzugehen.

 

Organisationsplan

Der Organisationsplan hat auf den Arbeitsalltag von uns allen einen erheblichen Einfluss: Er legt die innere Struktur der Universität (in Fakultäten, Institute, Arbeitsbereiche, Abteilungen der Verwaltung usw.) fest.

Der Senat hat das Recht, zum Organisationsplan Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme ist (oft muss man sagen: wäre) sehr wichtig, weil es gerade bei organisatorischen Änderungen oft zu großer Verunsicherung kommt. Gerade hier muss der Senat sich viel klarer und deutlicher kurienübergreifend artikulieren.

Daher werden wir uns bei Änderungen des Organisationsplanes verstärkt zu Wort melden!

Wie wollen wir organisatorischen Veränderungen begegnen? Als erstes ist stets zu fragen: Sind sie tatsächlich notwendig? Wem bringen sie Vorteile, wem bringen sie Nachteile?

Diese Diskussion kann natürlich nur geführt werden, wenn die Betroffenen im Vorfeld umfassend einbezogen werden und nicht erst von den Änderungen erfahren, wenn diese bereits beschlossen sind. Leider geschieht das immer wieder.

Falls die Diskussion ergibt, dass die Veränderung als sinnvoll erachtet wird, ist als weiterer Schritt sicherzustellen, dass niemand dabei unter die Räder kommt. Dies kann nur funktionieren, wenn die Betroffenen die Veränderung mitgestalten können.

 

Zuweisung von Bediensteten zu Organisationseinheiten

Diese Aufgabe des Senats ist uns besonders wichtig, weil sie die einzelnen Kolleg/inn/en am direktesten betrifft. Wir werden darauf bestehen, dass die Betroffenen nicht nur gehört, sondern auch eingebunden werden. Das bedeutet

  • die Betroffenen frühzeitig informieren,
  • ihre Argumente ernst nehmen,
  • Mitsprache und Mitgestaltung ermöglichen.

Siehe dazu das Kapitel "Unsere Grundprinzipien".

 

Wahl von Rektorin oder Rektor

Wir treten für eine sorgfältige Diskussion ein, wie oft ein Rektorat wiedergewählt werden können soll.

Wir werden zukünftig einfordern, dass auch ein zur Wiederwahl anstehendes Rektorat ein Programm vorlegen muss, welches aussagekräftig und verbindlich ist. Wir werden dieses Programm daraufhin prüfen, wie sehr es die Bedürfnisse der Allgemeinbediensteten berücksichtigt.

 

Wahl von drei Mitgliedern des Universitätsrates

Während bei der Wahl von Rektor/in und Vizerektor/inn/en die "Gerüchteküche" stets über Wochen und Monate hinweg "brodelt", geht die Wahl der Mitglieder des Universitätsrates für viele fast unbemerkt vonstatten. Die meisten Universitätsangehörigen erfahren von den neuen Mitgliedern erst, nachdem diese gewählt sind aund auf der Homepage vorgestellt werden.

Dieser Zustand muss sich ändern, denn der Universitätsrat ist neben dem Rektorat das mächtigste Universitätsorgan.

Wir werden, so wie Martin Schneider dies - anlässlich der Rektor/inn/enwahl - schon getan hat, Versammlungen abhalten, bei denen wir mit Euch über die Kandidat/inn/en des Rates beraten. Und wir werden uns das Recht nehmen, selbst Kandidat/inn/en vorzuschlagen.

 

Entwicklungsplan (EP)

Der Entwicklungsplan zeichnet vor, wie sich die Universität in den nächsten drei bis sechs Jahren entwickeln soll. Die dort gesetzten Schwerpunkte bedeuten, dass in diesen Bereichen mehr Geld ausgegeben werden soll - und dementsprechend in anderen Bereichen eben weniger.

Nachdem der Senat kein Recht hat, beim Budget direkt mitzusprechen, ist der Entwicklungsplan die einzige Möglichkeit, auf die Ausgaben der Universität Einfluss zu nehmen.

Ein neuer Entwicklungsplan betrifft uns also nicht sofort, ist aber für die Zukunft umso wichtiger. Dass wir hier mitgestalten werden, versteht sich von selbst und wir werden dies nicht im "stillen Kämmerlein" oder hinter verschlossenen Türen tun.

Während es bei kurzfristig eingebrachten Anträgen, die schnell entschieden werden müssen, fast unmöglich ist, direkte Demokratie zu praktizieren, ist der EP ein ideales Thema, das Breit, öffentlich und demokratisch diskutiert werden kann - und soll!

Wir werden daher, wenn die Diskussion über den nächsten EP beginnen, Versammlungen abhalten, zu denen wir Euch alle einladen und um Vorschläge bitten werden.

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