Mitteilungsblatt (39. Stück)

Studienjahr 2022/2023

Ausgegeben am 16. Mai 2023

39. Stück

Inhalt

 

495. Curriculum für das Masterstudium Islamisch-Theologische Studien an der Fakultät für LehrerInnenbildung der Universität Innsbruck

 

Anlage zum Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 16.05.2023, 39. Stück, Nr. 495  

 

Beschluss der Curriculum-Kommission an der Fakultät für LehrerInnenbildung vom 08.03.2023, genehmigt mit Beschluss des Senats vom 04.05.2023

 

Aufgrund des § 25 Abs. 1 Z 10a des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, idgF, und des § 41 des Satzungsteiles „Studienrechtliche Bestimmungen“, verlautbart im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 10. Februar 2022, 17. Stück, Nr. 277, idgF, wird verordnet:

 

 

Curriculum für das

Masterstudium Islamisch-Theologische Studien

an der Fakultät für LehrerInnenbildung der Universität Innsbruck

 

(Neuerlassung 2023 des Curriculums

für das Masterstudium Islamische Religionspädagogik)

 

 

Inhaltsverzeichnis

§ 1       Zuordnung des Studiums

§ 2       Qualifikationsprofil

§ 3       Umfang und Dauer

§ 4       Zulassung

§ 5       Lehrveranstaltungsarten und Teilungsziffern

§ 6       Verfahren zur Vergabe der Plätze bei Lehrveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkung

§ 7       Vertiefung

§ 8       Pflicht- und Wahlmodule

§ 9       Masterarbeit

§ 10     Prüfungsordnung

§ 11     Akademischer Grad

§ 12     Inkrafttreten

§ 13     Übergangsbestimmungen

 

§ 1 Zuordnung

Das Masterstudium Islamisch-Theologische Studien ist gemäß § 54 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 der Gruppe der theologischen Studien zugeordnet.

 

§ 2 Qualifikationsprofil

(1) Das Masterstudium Islamisch-Theologische Studien bietet eine spezialisierte islamisch-theologische Ausbildung, geprägt von einem mehrperspektivischen Verständnis. Die Absolventinnen und Absolventen erwerben vertiefte fachliche, interdisziplinäre, interreligiöse und kommunikative Kompetenzen in den Handlungsfeldern Gesellschaft, Gemeinde und Bildungsinstitutionen. Sie erweitern ebenso ihr Wissen im Bereich der Geschlechter- und Diversitätsforschung.

(2) Die Absolventinnen und Absolventen erwerben folgende Qualifikationen:

  • Sie sind in der Lage, komplexe theologische oder religionspädagogische Fragestellun-gen auf Basis vertiefter Kenntnisse aus theologischen, religionspädagogischen und -didaktischen Fächern zu identifizieren und eigenständig zu bearbeiten.
  • Sie sind diskursfähig in gesellschaftlich relevanten Fragen von Religion und Weltanschauung und können aktuelle gesellschaftliche Phänomene und Entwicklungen unter Einbezug von Diversitäts- und Genderaspekten eigenständig theologisch bzw. pädagogisch deuten.
  • Sie sind in der Lage, begründete Standpunkte in Gemeinde und Öffentlichkeit sowie im Bildungsbereich zu vertreten.
  • Sie können interreligiöse und interdisziplinäre Diskurse sowie Bildungs- und Dialogprozesse pluralitätssensibel gestalten und leiten.
  • Sie können ihr hoch spezialisiertes Wissen aus dem Studium sowie einschlägige neue Forschungsergebnisse, Quellen und Literatur für berufliche Aufgabenstellungen wie auch für ihre Persönlichkeitsentwicklung fruchtbar machen.

(3) Das Masterstudium Islamisch-Theologische Studien beinhaltet zwei Vertiefungen, in deren Rahmen die Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit haben, sich auf dem Gebiet der Islamischen Theologie oder der Islamischen Religionspädagogik zu spezialisieren und entsprechende vertiefte Kenntnisse und Kompetenzen anzueignen:

  • Die Vertiefung Islamische Theologie bereitet auf Berufe in Moscheegemeinden und sozialen Einrichtungen, aber auch in der Öffentlichkeit vor, die eine vollwertige akademisch-theologische Ausbildung mit dem Schwerpunkt auf islamisch-theologischer oder islamisch-seelsorgerischer Kompetenz erfordern.
  • Die Vertiefung Islamische Religionspädagogik bereitet auf Berufe in Bildungsinstitutionen und sozialen Einrichtungen, aber auch in der Öffentlichkeit vor, die eine vollwertige akademisch-theologische Ausbildung mit dem Schwerpunkt auf islamisch-religionspädagogischer Kompetenz erfordern. Die allgemeinen bildungswissenschaftlichen Grundlagen, die fachdidaktischen und pädagogisch-praktischen Studien in Verbindung mit der Schulpraxis ergänzen dabei die fachwissenschaftliche Ausbildung.

(4) Die Absolventinnen und Absolventen sind für ein einschlägiges Doktoratsstudium qualifiziert.

 

§ 3 Umfang und Dauer

Das Masterstudium Islamisch-Theologische Studien umfasst insgesamt 120 ECTS-Anrechnungspunkte (im Folgenden ECTS-AP); das entspricht einer Studiendauer von vier Semestern. Ein ECTS-AP entspricht einer Arbeitsbelastung von 25 Stunden.

§ 4 Zulassung

(1) Die Zulassung zum Masterstudium Islamisch-Theologische Studien in der Vertiefung Islamische Theologie oder Islamische Religionspädagogik setzt den Abschluss eines fachlich infrage kommenden Bachelorstudiums oder eines anderen fachlich infrage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Als fachlich infrage kommendes Studium gilt jedenfalls der Abschluss des Bachelorstudiums Islamisch-Theologische Studien an der Universität Innsbruck in der entsprechenden Vertiefung.

(2) Über das Vorliegen der Voraussetzungen entscheidet das Rektorat gemäß § 64 Abs. 3 UG. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

 

§ 5 Lehrveranstaltungsarten und Teilungsziffern

(1) Nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen:

Vorlesungen (VO) sind vorwiegend im Vortragsstil gehaltene Lehrveranstaltungen. Sie vermitteln Inhalte, Methoden und Lehrmeinungen eines Fachs.

(2) Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen:

1. Praktika (PR) dienen zur praxisorientierten Ergänzung der Berufsvorbildung oder wissenschaftlichen Ausbildung. Teilungsziffer: 14.

2. Seminare (SE) dienen zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Inhalten, Methoden und Techniken eines oder mehrerer Fachgebiete samt Präsentation und Diskussion von Beiträgen der Studierenden. Teilungsziffer: 25.

3. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) dienen zur praktischen Bearbeitung konkreter Aufgaben eines Fachgebiets, die sich in Zusammenhang mit dem Vorlesungsteil stellen. Teilungsziffer: 25.

4. Übungen (UE) dienen zur praktischen Bearbeitung konkreter Aufgaben eines Fachgebiets sowie der Einübung von spezifischen Kompetenzen. Teilungsziffer: 25.

 

§ 6 Verfahren zur Vergabe der Plätze bei Lehrveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkung

Bei Lehrveranstaltungen mit einer beschränkten Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden die Plätze wie folgt vergeben:

1. Studierende, denen aufgrund der Zurückstellung eine Verlängerung der Studienzeit erwachsen würde, sind bevorzugt zuzulassen.

2. Reicht das Kriterium Z 1 zur Regelung der Zulassung zu einer Lehrveranstaltung nicht aus, so sind an erster Stelle Studierende, für die diese Lehrveranstaltung Teil eines Pflichtmoduls ist, und an zweiter Stelle Studierende, für die diese Lehrveranstaltung Teil eines Wahlmoduls ist, bevorzugt zuzulassen.

3. Reichen die Kriterien Z 1 und Z 2 zur Regelung der Zulassung zu einer Lehrveranstaltung nicht aus, werden die vorhandenen Plätze verlost.

 

§ 7 Vertiefung

Im Rahmen des Masterstudiums Islamisch-Theologische Studien ist verpflichtend eine Vertiefung im Ausmaß von 60 ECTS-AP inklusive der Masterarbeit (PM 8 und 9 mit je 2,5 ECTS-AP und 25 ECTS-AP Masterarbeit) zu absolvieren. Angeboten werden folgende Vertiefungen:

  • Islamische Theologie: Durch die Absolvierung der Wahlmodule 1–4 wird die Vertiefung Islamische Theologie erworben.
  • Islamische Religionspädagogik: Durch die Absolvierung der Wahlmodule 5–7 wird die Vertiefung Islamische Religionspädagogik erworben.

§ 8 Pflicht- und Wahlmodule

Es sind folgende Pflichtmodule im Ausmaß von 65 ECTS-AP zu absolvieren:

 

1.

Pflichtmodul: Genese und Exegese schriftlicher Quellen

in der Gegenwart

SSt

ECTS-AP

a.

SE Koranexegese (tafsīr) in der Gegenwart

Analyse ausgewählter Textpassagen des Korans anhand zeitgenössischer exegetischer Ansätze mit entsprechenden Übungen

2

4

b.

VU Hadithforschung in der Gegenwart

Fortgeschrittene Kenntnisse in der Hadithforschung und -hermeneutik; gegenwartsbezogene Deutung von Denk- und Handlungsmustern des Propheten; Analyse ausgewählter Überlieferungstexte des Propheten

2

4

 

Summe

4

8

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden sind in der Lage, zeitgenössische Ansätze der Koranexegese zu unterscheiden, kritisch zu beurteilen und auf ausgewählte Textpassagen unter Einhaltung wissenschaftlicher Standards anzuwenden.
Sie erwerben hoch spezialisierte Kenntnisse in der gegenwartsbezogenen Hadithforschung und -hermeneutik und sind in der Lage, Hadithtexte forschungsgeleitet und problemorientiert zu analysieren und zu kontextualisieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

2.

Pflichtmodul: Glaubenslehre und Islam im Alltag

SSt

ECTS-AP

a.

SE Glaubenslehre des Islams

Reflexion und Analyse von Glaubensfragen und Glaubenslehre angesichts gegenwärtiger Problemstellungen

2

4

b.

SE Islam im Alltag

Reflexion und Analyse von Alltagsproblemen und Erarbeitung von islamrechtlichen Konzepten und Lösungen für plurale Gesellschaften

2

3

 

Summe

4

7

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden können Aspekte der Glaubenslehre und Glaubenspraxis kritisch reflektieren, beurteilen und in Anlehnung daran integrative Modelle entwickeln, die in einer pluralen und säkularen Gesellschaft anwendbar sind.
Sie sind in der Lage, unter Einbeziehung relevanter islamrechtlicher Aspekte innovative Lösungsansätze für gegenwärtige sozial-gesellschaftliche Herausforderungen und Probleme zu entwickeln.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

3.

Pflichtmodul: Interreligiöser Dialog im Kontext

kultureller und religiöser Vielfalt

SSt

ECTS-AP

a.

VO Religionen der Welt

Religionswissenschaftliche Einführung in ausgewählte religiöse Traditionen bzw. weltanschauliche Orientierungssysteme aus Geschichte und Gegenwart sowie deren Beziehung zum westlichen Denken, insbesondere zu Fragen der Geschlechtergerechtigkeit

1

2

b.

SE Interreligiöser Dialog aus islamischer Perspektive

Spezifische Bearbeitung der Themen des interreligiösen Dialogs und interreligiösen Lernens sowie Umgang mit kultureller und religiös-weltanschaulicher Vielfalt aus islamisch-theologischer Perspektive

2

3

 

Summe

3

5

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden sind in der Lage, Anknüpfungspunkte und Unterschiede zu anderen religiösen Traditionen insbesondere mit Blick auf den interreligiösen Dialog zu identifizieren und darzulegen.
Sie können islamisch-theologische Inhalte und Konzepte in pluralen Kontexten schriftlich wie auch mündlich argumentativ kommunizieren.
Sie sind in der Lage, exemplarisch Themen aus interreligiöser Perspektive zu bearbeiten.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

4.

Pflichtmodul: Wissenschaftstheorie und Forschungsmethoden

SSt

ECTS-AP

a.

VU Wissenschaft und Wissenschaftstheorie im islamischen Denken

Umgang mit Natur- und Geisteswissenschaften in der islamischen Ideengeschichte; unterschiedliche wissenschaftstheoretische Zugänge im islamischen Denken

2

3

b.

VU Forschungsmethoden in der Islamischen Theologie und Religionspädagogik

Konzepte und Methoden der islamisch-theologischen und -religionspädagogischen Forschung; Vertiefung empirischer Forschungsmethoden

2

4

 

Summe

4

7

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden verfügen über ein integratives Verständnis von wissenschaftstheoretischen Fragestellungen und Spezialthemen in den theologischen Disziplinen.
Sie sind in der Lage, unterschiedliche wissenschaftstheoretische Zugänge im islamischen Denken zu identifizieren, kritisch zu beurteilen und lösungsorientiert zu transformieren.
Sie können Konzepte und Methoden theologischer und religionspädagogischer Forschung schriftlich wie mündlich darstellen, anwenden und weiterentwickeln.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

5.

Pflichtmodul: Islamische Bildung und Islam in Europa

SSt

ECTS-AP

a.

VO Geschichte des Islams in Europa

Reflexion und Analyse von islambezogenen geschichtlichen Entwicklungen und Ereignissen sowie ihrer Nachwirkungen mit speziellem Fokus auf Europa (bspw. Andalusien, Osteuropa und Balkan)

2

3

b.

SE Islamische Bildung im europäischen Kontext

Wichtige Institutionen, Persönlichkeiten und Organisationen in Geschichte und Gegenwart der islamischen Bildung in Europa sowie ihre bildungstheoretischen Ansätze

2

3

 

Summe

4

6

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden können islamische Kultur, Geschichte und Wissenschaft in Europa aus islamisch-theologischer Perspektive analysieren und kritisch beurteilen sowie die Entwicklungen in einem gegenwartsbezogenen pluralen Kontext reflektieren.
Sie sind in der Lage, die zentralen Akteure und Einrichtungen der islamischen Bildung in Europa hinsichtlich ihres Theologie- und Bildungsverständnisses sowie ihres gesellschaftlichen Engagements kritisch zu diskutieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

6.

Pflichtmodul: Islamische Ethik und Gemeindepädagogik

SSt

ECTS-AP

a.

SE Einzelthemen der islamischen Ethik

Aktuelle Fragen und Einzelthemen der islamischen Ethik aus den Bereichen politische Ethik, Friedensethik, Wirtschaftsethik, Sozialethik, Tier- und Umweltethik sowie Medizin- und Bioethik

2

4

b.

SE Konzepte und methodische Ansätze der islamischen Gemeindepädagogik

Vermittlung von theoretischen und methodischen Erfordernissen im Bereich der Gemeindearbeit und Erlernen von Methoden der Lebens- und Sozialberatung mit besonderem Fokus auf interreligiöser Gemeindearbeit und Gendersensibilität

2

3

 

Summe

4

7

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden sind in der Lage, aktuelle ethische Fragestellungen aus islamisch-theologischer Perspektive zu analysieren und zu reflektieren sowie innovative und integrative Lösungsansätze für die verschiedenen Bereichsethiken zu entwickeln.
Sie können spezifische gemeindepädagogische Konzepte kontextbezogen weiterentwickeln.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

7.

Pflichtmodul: Interdisziplinäre Kompetenzen

SSt

ECTS-AP

 

Nach Maßgabe freier Plätze sind Lehrveranstaltungen aus den Curricula der an der Universität Innsbruck eingerichteten Master- oder Diplomstudien in den Bereichen der Erziehungswissenschaften, Bildungswissenschaften, Kulturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Sprachwissenschaften, Geschichtswissenschaften, Philosophie bzw. Theologie zu absolvieren.

-

20

 

Summe

-

20

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden verfügen über die Kompetenz, sich über die Grenzen der eigenen Disziplin hinaus konstruktiv, verantwortungsvoll und mit der notwendigen Sensibilität für Genderaspekte in einen wissenschaftlichen Diskurs einzubringen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.

 

8.

Pflichtmodul: Konzeption der Masterarbeit

SSt

ECTS-AP

 

Vereinbarung des Themas, des Umfangs und der Form der Masterarbeit auf Basis einer inhaltlichen Kurzbeschreibung (Exposé) sowie Vereinbarung der Arbeitsabläufe und des Studienfortgangs. Planung eines entsprechenden Zeitrahmens für die Durchführung der Masterarbeit

-

2,5

 

Summe:

-

2,5

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden sind in der Lage, eine inhaltliche Kurzbeschreibung der geplanten Masterarbeit (Exposé) zu verfassen, einen zeitlichen Ablauf zu skizzieren und eine schriftliche Masterarbeitsvereinbarung abzuschließen.

 

Anmeldungsvoraussetzungen: keine

 

9.

Pflichtmodul: Verteidigung der Masterarbeit (Defensio)

SSt

ECTS-AP

 

Studienabschließende mündliche Verteidigung der Masterarbeit vor einem Prüfungssenat

-

2,5

 

Summe

-

2,5

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden sind in der Lage, die Masterarbeit im Gesamtzusammenhang des Masterstudiums zu reflektieren; dabei stehen theoretisches Verständnis, methodische Grundlagen, Vermittlung der Ergebnisse der Masterarbeit und Präsentationsfertigkeiten im Vordergrund.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung aller anderen Pflicht- und Wahlmodule sowie der Masterarbeit

 

Es sind Wahlmodule im Umfang von 30 ECTS-AP aus einer der Vertiefungen Islamische Theologie oder Islamische Religionspädagogik zu absolvieren.

  • Durch Absolvierung der Wahlmodule 1–4 wird die Vertiefung „Islamische Theologie“ erworben.
  • Durch Absolvierung der Wahlmodule 5–7 wird die Vertiefung „Islamische Religionspädagogik“ erworben.

 

1.

Wahlmodul: Klassische und zeitgenössische theologische Diskurse

SSt

ECTS-AP

a.

SE Klassische Texte der Islamischen Theologie in der Diskussion

Bearbeitung und Analyse klassischer theologischer Texte mit besonderem Fokus auf reformatorischen Ansätzen; Relektüre, De- und Rekonstruktion von klassischen Texten für neue islamisch-theologische Ansätze

2

3

b.

VU Zeitgenössische Diskurse in der Islamischen Theologie

Auseinandersetzung mit aktuellen Themen (wie Gewalt, Menschenrechte, Religionsfreiheit, „politischer Islam“ und Säkularität), die in der Gegenwartsgesellschaft kontrovers diskutiert und mit dem Islam in Verbindung gebracht werden

2

3

 

Summe

4

6

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden können anhand klassischer Texte aus der Wechselwirkung von Offenbarung und Geschichte Schlussfolgerungen für die heutige Zeit ziehen. Sie sind in der Lage, Bezüge zwischen Text, Kontext und Gesellschaft herzustellen.
Sie kennen die verschiedenen Diskursfelder der Islamischen Theologie in der Gegenwartsgesellschaft und sind in der Lage, in Anlehnung an islamische Quellen begründete Positionen zu zeitgenössischen Diskursen zu entwickeln.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

2.

Wahlmodul: Genderstudies und Befreiungstheologie

SSt

ECTS-AP

a.

SE Genderstudies und Islam

Genderstudies und deren Auswirkungen auf neue genderspezifische Ansätze in der Islamischen Theologie; vertiefende Auseinandersetzung mit verschiedenen weiblichen muslimischen Intellektuellen und deren Einfluss auf zeitgenössische muslimische Sichtweisen in Bezug auf Geschlechterkonstruktionen

2

4

b.

SE Befreiungs- und friedenstheologische Ansätze im Islam

Darstellung aktueller befreiungs- und friedenstheologischer Ansätze, ihrer Vertreterinnen und Vertreter sowie ihrer Relevanz für die Friedensarbeit und Gewaltprävention

2

4

 

Summe

4

8

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden sind in der Lage, im Kontext von Genderstudies traditionelle und zeitgenössische Geschlechterrollenverständnisse in der Islamischen Theologie zu identifizieren, miteinander zu vergleichen und zu reflektieren. Sie kennen die wichtigsten muslimischen Persönlichkeiten, aktuellen Debatten und Forschungen und können diese wissenschaftlich kritisch bewerten.
Die Studierenden sind in der Lage, über aktuelle befreiungs- und friedenstheologische Ansätze im Islam zu diskutieren. Sie können das Friedenspotenzial von Religionen in politischen Gewaltkonflikten erläutern und diese in spezifischen Bildungskontexten diskutieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

 

3.

Wahlmodul: Islamische Spiritualität und Religionsphilosophie

SSt

ECTS-AP

 

a.

VO Einzelthemen der islamischen Mystik

Islamische Mystik-Konzepte; Vertiefung in ausgewählten Themenbereichen der islamischen Mystik

1

3

b.

VU Leid und Theodizee aus der Perspektive der islamischen Seelsorge

Vorstellungen und Konzepte von Leid und Theodizee in der Islamischen Theologie mit besonderer Berücksichtigung der islamischen Seelsorge

2

4

c.

SE Islamische Religionsphilosophie

Darstellung der geschichtlichen Entwicklung der islamischen Religionsphilosophie vom 8. Jahrhundert bis zur Gegenwart; wichtige Denker und Akteure; Vergleich zwischen der islamischen Religionsphilosophie und anderen Religionsphilosophien; Verhältnis von Offenbarung und Vernunft

2

4

 

 

Summe

5

11

 

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden sind in der Lage, Konzepte in der islamischen Mystik und Spiritualität zu beschreiben und für spezielle Fragestellungen weiterzuentwickeln.
Sie können verschiedene theologische Konzepte von Leid und Theodizee darlegen und sind in der Lage, diese für Seelsorgearbeit und Spiritualität weiterzuentwickeln.
Sie können den Verlauf der islamischen Geistesgeschichte mit besonderer Berücksichtigung der islamischen Religionsphilosophie skizzieren und anhand wissenschaftlicher Kriterien kritisch reflektieren.

 

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

 

4.

Wahlmodul: Arabische Sprache

SSt

ECTS-AP

a.

VU Klassisches Arabisch für Fortgeschrittene 1

Vorstellung und Analyse ausgewählter, komplexer klassisch-arabischer Texte

1

2

b.

UE Klassisches Arabisch für Fortgeschrittene 2

Lesen, Verstehen und Bearbeiten komplexer islamisch-theologischer Texte

2

3

 

Summe

3

5

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden erwerben fortgeschrittene Kenntnisse und Kompetenzen in der arabischen Grammatik, Morphologie und Syntax anhand anspruchsvoller Texte.
Sie sind in der Lage, arabische Werke zu lesen, zu verstehen und in die Islamische Theologie zu integrieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

5.

Wahlmodul: Interreligiöse Religionspädagogik und -didaktik

SSt

ECTS-AP

a.

VO Interreligiöse forschungsgeleitete Religionspädagogik

Wissenschaftstheoretische und methodologische Grundlagen für die Konzeptualisierung interreligiöser Bildung im Kontext von schulischen und außerschulischen Bildungsfeldern; Auseinandersetzung mit aktuellen Forschungsergebnissen zu interreligiösen Diskursen; Konzepte interreligiöser Bildungsprozesse

2

2

b.

SE Interreligiöse forschungsgeleitete Religionspädagogik

Bearbeitung von religionspädagogischen und -didaktischen Fragestellungen aus der Perspektive unterschiedlicher Religionen; Pluralität und Differenz unter Berücksichtigung inklusiver Ansätze; kritische Perspektiven auf gängige Konzepte interreligiöser Professionalisierung und Kompetenz

2

3

c.

SE Interreligiöse Kooperative Religionsdidaktik

Grundlagen und Kriterien für religionsdidaktisches Handeln; Bearbeitung von theologischen Themen aus interreligiöser Perspektive und in interreligiöser Kooperation

2

3,5

 

Summe

6

8,5

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden können Lehr- und Lernprozesse im interreligiösen schulischen und außerschulischen Bildungsbereich auf der Grundlage aktueller Modelle interreligiöser Bildung forschungsgeleitet innovativ konzeptualisieren.
Sie sind in der Lage, Themenfelder aus interreligiöser Perspektive zu konzeptualisieren und innovativ weiterzuentwickeln.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

6.

Wahlmodul: Religionsdidaktik – Spezialisierung

SSt

ECTS-AP

a.

VO Aktuelle islamische religionspädagogische und -didaktische Ansätze

Gegenwärtige religionspädagogische und -didaktische Ansätze und Strömungen in der islamischen Welt und im aktuellen europäischen Kontext

2

4

b.

SE Koran in religionsdidaktischen Handlungsfeldern

Vertiefung fachdidaktischer Kompetenzen zur Entwicklung religionsdidaktischer Konzepte in Anlehnung an den Koran

2

5

c.

SE Denk- und Handlungsweise des Propheten in religionsdidaktischen Handlungsfeldern

Vertiefung fachdidaktischer Kompetenzen zur Entwicklung religionsdidaktischer Konzepte in Anlehnung an die Denk- und Handlungsweise des Propheten Muhammad

2

5

 

Summe

6

14

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden sind in der Lage, die unterschiedlichen islamischen religionspädagogischen und -didaktischen Konzeptionen zu differenzieren, deren ökonomische, kulturelle und politische Bedingungen herauszuarbeiten und sie in verschiedene Handlungsfelder zu transferieren.
Sie können religionspädagogische und -didaktische Konzepte aus religiösen Quellen wie dem Koran und der Prophetentradition entwickeln und diese in religionsdidaktischen Handlungsfeldern anwenden.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

7.

Wahlmodul: Fachdidaktik Sekundarstufe II

SSt

ECTS-AP

a.

SE Fachdidaktik Sekundarstufe II

Rahmenbedingungen des Religionsunterrichts in der Sekundarstufe II (Altersbereich 14–19); relevante Lehrpläne und Religionsbücher; kompetenzorientierte Unterrichtsplanung und Leistungsbeurteilung

2

3,5

b.

PR Fachpraktikum Sekundarstufe II

Theorie- und forschungsgeleitete Beobachtung von Religionsunterricht; Planung, Durchführung und fachdidaktische Reflexion von Unterrichtseinheiten in der Sekundarstufe II (Altersbereich 14–19)

2

4

 

Summe

4

7,5

 

Lernergebnisse:

Die Studierenden kennen die Rahmenbedingungen für den Religionsunterricht an der Sekundarstufe II.
Sie verfügen über fachdidaktische Kompetenzen in der kompetenzorientierten Planung sowie Fertigkeiten zur Leitung, Erforschung und Evaluierung von schulischen Lehr- und Lernprozessen im Altersbereich der 14- bis 19-Jährigen. Sie können Themenfelder didaktisch konzeptualisieren und innovativ weiterentwickeln.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

§ 9 Masterarbeit

(1) Im Masterstudium Islamisch-Theologische Studien ist eine Masterarbeit im Umfang von 25 ECTS-AP aus dem Bereich der gewählten Vertiefung zu verfassen. Die Masterarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung dient, ein wissenschaftliches Thema selbstständig sowie inhaltlich und methodisch einwandfrei zu bearbeiten.

(2) Die Masterarbeit muss in elektronischer Form oder in der von der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter festgelegten Form eingereicht werden.

(3) Die Masterarbeit kann mit Zustimmung der Betreuerin/des Betreuers auch in einer Fremdsprache abgefasst werden.

 

§ 10 Prüfungsordnung

(1) Die Leistungsbeurteilung der Lehrveranstaltungen der Module – ausgenommen PM 8 und 9 – erfolgt durch Lehrveranstaltungsprüfungen. Lehrveranstaltungsprüfungen dienen dem Nachweis der Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch eine einzelne Lehrveranstaltung vermittelt wurden, wobei

  1. bei nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen die Beurteilung aufgrund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung erfolgt;
  2. bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen die Beurteilung aufgrund von mindestens zwei schriftlichen, mündlichen und/oder praktischen Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt.

(2) Die Leiterinnen und Leiter der Lehrveranstaltungen haben vor Beginn des Semesters die Studierenden in geeigneter Weise über die Ziele, die Inhalte und die Methoden ihrer Lehrveranstaltungen sowie über die Inhalte, die Methoden, die Beurteilungskriterien und die Beurteilungsmaßstäbe der Prüfungen zu informieren.

(3) Die Leistungsbeurteilung des Pflichtmoduls „Vorbereitung Masterarbeit“ erfolgt durch die Betreuerin/durch den Betreuer auf Basis eines Exposés. Die positive Beurteilung hat „mit Erfolg teilgenommen“, die negative Beurteilung hat „ohne Erfolg teilgenommen“ zu lauten.

(4) Die Leistungsbeurteilung des Pflichtmoduls „Verteidigung der Masterarbeit“ hat in Form einer mündlichen Prüfung vor einer Prüfungskommission stattzufinden. Der Prüfungskommission haben drei Personen anzugehören.

(5) Für Lehrveranstaltungen, die aus anderen Curricula gewählt werden, gilt die Prüfungsordnung jenes Curriculums, aus dem sie übernommen sind.

 

§ 11 Akademischer Grad

An Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Islamisch-Theologische Studien wird der akademische Grad „Master of Arts“, abgekürzt „MA“ verliehen.

 

§ 12 Inkrafttreten

Dieses Curriculum tritt mit 1. Oktober 2023 in Kraft.

 

§ 13 Übergangsbestimmungen

(1) Dieses Curriculum gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2023/2024 das Studium beginnen.

(2) Ordentliche Studierende, die das Masterstudium Islamische Religionspädagogik, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 28. Mai 2018, 48. Stück, Nr. 410, an der Universität Innsbruck vor dem 1. Oktober 2023 begonnen haben, sind ab dem Zeitpunkt berechtigt, dieses Studium innerhalb von längstens sechs Semestern abzuschließen.

(3) Wird das Masterstudium Islamische Religionspädagogik gem. Abs. 2 nicht fristgerecht abgeschlossen, sind die Studierenden dem Curriculum für das Masterstudium Islamisch-Theologische Studien in der Vertiefung Islamische Religionspädagogik unterstellt.

(4) Die Studierenden aus dem Masterstudium Islamische Religionspädagogik sind jederzeit berechtigt, sich freiwillig dem Curriculum für das Masterstudium Islamisch-Theologische Studien in der Vertiefung Islamische Religionspädagogik zu unterstellen.

 

                                     

                                                 

                   Für die Curriculum-Kommission:               

              Univ.-Prof. Dr. Thomas Dirk Hoffmann 


Für den Senat:

       Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Obwexer


 

  (PDF-Datei hier)

 

     

 

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