Mitteilungsblatt (61. Stück)

Studienjahr 2021/2022

Ausgegeben am 05.07.2022

61. Stück

Inhalt

615. Wahl der Rektorin oder des Rektors für die Funktionsperiode ab 1. März 2023

 Der Universitätsrat hat in seiner Sitzung am 5. Juli 2022 gemäß § 21 Abs. 1 Z. 4 UG und gemäß den Bestimmungen der Wahl für die Rektorin oder des Rektors (Wahlordnung), kundgemacht im Mitteilungsblatt am 4. März 2022, 25. Stück, Nr. 349, Univ.-Prof.in. Dr.in. med.univ. Veronika Sexl zur Rektorin der Universität Innsbruck für die vierjährige Funktionsperiode ab 1. März 2023 gewählt.

   

   

Für den Universitätsrat

der Vorsitzende des Universitätsrats:

Dr. Werner Ritter


 

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