Mitteilungsblatt (6. Stück)

Studienjahr 2021/2022

Ausgegeben am 6. Dezember 2021

6. Stück

Inhalt

140. Curriculum für den Universitätslehrgang "Akademisch geprüfte Kanzleiassistenz" an der Universität Innsbruck

Anlage zum Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 6. 12. 2021, 6. Stück, Nr. 140

Beschluss der Curriculum-Kommission an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vom 18.11.2021, genehmigt mit Beschluss des Senats vom 25.11.2021:

Auf Grund des § 25 Abs. 1 Z 10a des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002 idgF und des § 38 des Satzungsteils „Studienrechtliche Bestimmungen“, wiederverlautbart im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 3. Februar 2006, 16. Stück, Nr. 90 idgF, wird verordnet:

 

Curriculum für den
Universitätslehrgang „Akademisch geprüfte Kanzleiassistenz“
an der Universität Innsbruck

 

§ 1 Qualifikationsprofil

Die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges verfügen über ein auf neuesten Erkenntnissen beruhendes, praxisorientiertes Spezialwissen, welches ihnen ermöglicht, grundsätzliche rechtliche Zusammenhänge und Strukturen in allen relevanten Aufgabengebieten einer Notariatskanzlei zu erkennen und zu verstehen. Der Lehrgang versetzt die Absolventinnen und Absolventen damit in die Lage, die Bearbeitung für das Notariat relevanter rechtlicher Themen und der sich daraus ergebenden Geschäftsfälle fundiert zu unterstützen und zu begleiten. Die Absolventinnen und Absolventen sind infolgedessen befähigt, einen Beitrag zur effizienten Aufgabenerfüllung in Notariatskanzleien zu leisten.

 

§ 2 Zulassung

(1)  In den Universitätslehrgang können Personen aufgenommen werden, die

   a) die allgemeine Universitätsreife erreicht haben oder
   b) auf eine fachlich relevante Berufserfahrung von mindestens drei Jahren zurückgreifen können. Jedenfalls als fachlich
        relevante Berufserfahrung gilt eine Tätigkeit in einer Notariatskanzlei.

(2)  Die Auswahl der Personen erfolgt unter dem Aspekt der fachlichen Eignung durch die Lehrgangsleitung. Dabei ist nach Möglichkeit das Einvernehmen mit der Notariatsakademie der Österreichischen Notariatskammer als Kooperationspartner zu suchen. Bewerben sich mehr als 25 Personen, erfolgt die Auswahl der zuzulassenden Bewerberinnen und Bewerber nach objektiven Kriterien, insbesondere nach Vorbildung, Motivation, einschlägiger Berufspraxis und ausgewogener Zusammensetzung der Gruppe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

(3)  Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die in den Universitätslehrgang aufgenommen sind und den Lehrgangsbeitrag entrichtet haben, werden vom Rektorat als außerordentliche Studierende an der Universität Innsbruck zugelassen.

    

§ 3 Umfang und Dauer

(1)  Der Universitätslehrgang umfasst 73,5 ECTS-Anrechnungspunkte (ECTS-AP). Ein ECTS-AP entspricht einer Arbeitsbelastung von 25 Stunden.

(2)  Der Universitätslehrgang wird berufsbegleitend angeboten und erstreckt sich über vier Semester.

 

§ 4 Lehrveranstaltungsarten

(1)  Vorlesungen verbunden mit Übungen sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.

(2)  Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) dienen der praktischen Bearbeitung konkreter Aufgaben eines Fachgebiets, die sich in Zusammenhang mit dem Vorlesungsteil stellen.

     

§ 5 Pflichtmodule

 

1.

Pflichtmodul: Einführung in die Rechtswissenschaften

SSt

ECTS-AP

a.

VU Einführung in das Öffentliche Recht

1

2,5

b.

VU Einführung in das Privatrecht

1

2,5

 

Summe

2

5

 

Lernziel des Moduls:

Die Studierenden verfügen über auf das Notariat bezogene Grundkenntnisse des Öffentlichen Rechts und des Privatrechts. Sie sind in der Lage, Geschäftsfälle des Notariats diesen Rechtsgebieten zuzuordnen und bei deren Bearbeitung unterstützend mitzuwirken.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

2.

Pflichtmodul: Notariatsordnung, Digitalisierung und Datenschutz

SSt

ECTS-AP

a.

VU Grundlagen der Notariatsordnung und Treuhandgebarung

0,5

1

b.

VU Notariatsakte und Protokolle; Geschäftsregister und Beurkundungsregister

1

2,5

c.

VU Treuhandregister, Testamentsregister, Urkundenarchiv (cyberDOC), Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis

0,5

1

d.

VU Datenschutz und Digitalisierung im Notariat

0,5

1

 

Summe

2,5

5,5

 

Lernziel des Moduls:

Die Studierenden verfügen über Grundkenntnisse der Notariatsordnung sowie der Digitalisierung und des Datenschutzes in einer Notariatskanzlei. Sie sind in der Lage, diese Inhalte systematisch zu erkennen und in die Praxis umzusetzen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

3.

Pflichtmodul: Einführung in das Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren

SSt

ECTS-AP

a.

VU Einführung in das Erbrecht

1,5

3

b.

VU Verlassenschaftsverfahren

3

6,5

 

Summe

4,5

9,5

 

Lernziel des Moduls:

Die Studierenden verfügen über auf das Notariat bezogene Grundkenntnisse des Erbrechts und Kenntnisse des Verlassenschaftsverfahrens. Sie sind in der Lage, diese Materien systematisch zu erkennen und an der Erledigung von Aufgaben unterstützend mitzuwirken.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

4.

Pflichtmodul: Urkundenerstellung im Zivilrecht

SSt

ECTS-AP

a.

VU Zivilrechtliche Urkunden und Vollmachten

1

2,5

b.

VU Grundlagen der Vertragsgestaltung

2

4

c.

VU Vorsorgevollmacht, Erwachsenenschutz, Patientenverfügung, Letztwillige Anordnungen

0,5

1

d.

VU Eherecht, Eheverträge, Trennungsfolgenvereinbarung, Abstammungsrecht, Adoptionen

1

2,5

 

Summe

4,5

10

 

Lernziel des Moduls:

Die Studierenden verfügen über auf das Notariat bezogene Grundkenntnisse betreffend Urkundenerstellung im Zivilrecht. Sie sind befähigt, diese Materien systematisch zu erkennen und an der Erfüllung von Aufgabenstellungen in diesen Bereichen unterstützend mitzuwirken.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

5.

Pflichtmodul: Grundbuch und Firmenbuch

SSt

ECTS-AP

a.

VU Grundbuch in Theorie und Praxis

1,5

3

b.

VU Firmenbuch in Theorie und Praxis

1,5

3

 

Summe

3

6

 

Lernziel des Moduls:

Die Studierenden verfügen über auf das Notariat bezogene Grundkenntnisse der relevanten Bereiche des Grundbuchs und des Firmenbuchs. Sie sind in der Lage, mit beiden Büchern praxisorientiert zu arbeiten.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

6.

Pflichtmodul: Steuern, Gebühren und FinanzOnline

SSt

ECTS-AP

a.

VU Einführung in das Abgabenrecht

0,5

1

b.

VU Grundlagen der Verkehrsteuern

1

2,5

c.

VU Grundlagen der Immobilienertragsteuer

1

2,5

d.

VU Grundlagen des Gebührenrechts

0,5

1

e.

VU FinanzOnline

1

2,5

 

Summe

4

9,5

 

Lernziel des Moduls:

Die Studierenden verfügen über auf das Notariat bezogene Grundkenntnisse des Abgabenrechts einschließlich ausgewählter Steuern und Gebühren sowie über Kenntnisse hinsichtlich FinanzOnline. Sie sind in der Lage, die bedeutenden Bereiche dieser Materien systematisch zu erkennen, an der Erledigung von Aufgaben unterstützend mitzuwirken und mit Hilfe von FinanzOnline in die Praxis umzusetzen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

7.

Pflichtmodul: Einführung in das Verwaltungsrecht

SSt

ECTS-AP

a.

VU Einführung in das Verwaltungsverfahrensrecht und verwaltungsgerichtliche Verfahrensrecht

1,5

3

b.

VU Einführung in ausgewählte Materien des Besonderen Verwaltungsrechts (Grundverkehrsrecht, Bauordnung, Raumordnung)

1,5

3

 

Summe

3

6

 

Lernziel des Moduls:

Die Studierenden verfügen über auf das Notariat bezogene Grundkenntnisse des Verwaltungsrechts. Sie sind in der Lage, diese Materien systematisch zu erkennen und an der Erledigung von Aufgaben unterstützend mitzuwirken.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

8.

Pflichtmodul: Einführung in das Gesellschaftsrecht

SSt

ECTS-AP

a.

VU Personengesellschaften

0,5

1

b.

VU Kapitalgesellschaften

1

2,5

c.

VU Digitalisierung im Gesellschaftsrecht

0,5

1

d.

VU Umgründungsrecht

1

2,5

 

Summe

3

7

 

Lernziel des Moduls:

Die Studierenden verfügen über auf das Notariat bezogene gesellschaftsrechtliche Grundkenntnisse. Sie sind in der Lage, die notariatsspezifischen Bereiche des Gesellschaftsrechts systematisch zu erkennen und an der Aufgabenerfüllung in der Praxis mitzuwirken.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

9.

Pflichtmodul: Einführung in ausgewählte Bereiche des Strafrechts

SSt

ECTS-AP

a.

VU Einführung in das Finanzstrafrecht

1

2,5

b.

VU Register der wirtschaftlichen Eigentümer, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung

1

2,5

 

Summe

2

5

 

Lernziel des Moduls:

Die Studierenden verfügen über auf das Notariat bezogene Grundkenntnisse des Finanzstrafrechts und ausgewählter strafrechtlicher Materien. Sie sind in der Lage, die damit zusammenhängenden Probleme zu erkennen und an der Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften unterstützend mitzuwirken.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

10.

Pflichtmodul: Büroorganisation und -management

SSt

ECTS-AP

a.

VU Tarife

0,5

1

b.

VU Grundlagen externe und interne Buchhaltung

0,5

1

c.

VU Büroorganisation, Personalmanagement, Konflikt- und Beschwerdemanagement, Genderaspekte

1

2,5

d.

VU Digitale Anwendungen (Organisation von Videokonferenzen, Vorbereitung von digitalen Urkunden und Beurkundungen)

1

2,5

e.

VU Einführung in die englische Rechtssprache

1,5

3

 

Summe

4,5

10

 

Lernziel des Moduls:

Die Studierenden verfügen über auf das Notariat bezogene Kenntnisse im Bereich Büroorganisation und -management unter Berücksichtigung genderspezifischer Aspekte. Sie sind befähigt, entsprechende Aufgaben in der Praxis zu erfüllen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

§ 6 Prüfungsordnung

Ein Modul wird durch die positive Beurteilung seiner Lehrveranstaltungen abgeschlossen. Bei Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) erfolgt die Beurteilung aufgrund von schriftlichen und/oder mündlichen Beiträgen und/oder praktischen Leistungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Beurteilungskriterien sind von der Lehrveranstaltungsleiterin bzw. dem Lehrveranstaltungsleiter vor Beginn der Lehrveranstaltung bekanntzugeben.

 

§ 7 Akademische Bezeichnung

Den Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrgangs „Akademisch geprüfte Kanzleiassistenz“ ist nach der positiven Beurteilung aller vorgeschriebenen Prüfungen die akademische Bezeichnung „Akademisch geprüfte Kanzleiassistenz“ zu verleihen.

 

§ 8 Inkrafttreten

Das Curriculum tritt einen Monat nach Kundmachung in Kraft.

   

Für die Curriculum-Kommission:

Assoz.-Prof. PD Dr. Florian Burger

Für den Senat:

Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer


 

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