Mitteilungsblatt (39. Stück)

Studienjahr 2021/2022

Ausgegeben am 3. Mai 2022

39. Stück

Inhalt

458. Kundmachung der Ausschreibung der Wahl der Vertreterinnen bzw. der Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals (§ 94 Abs. 3 Universitätsgesetz 2002) als Mitglied und Ersatzmitglied(er) des Senats gemäß § 4 der Wahlordnung des Senats der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (kundgemacht im Mitteilungsblatt vom 20. April 2010, 19. Stück, Nr. 173)

Die Wahlversammlung findet am Mittwoch, den 29. Juni 2022

von 08:00 bis 12:00 Uhr im Universitäts-Hauptgebäude, 1. Stock, UNO-Saal, Innrain 52, 6020 Innsbruck

und von 13:00 bis 17:00 Uhr im Sitzungszimmer Dekanate am Areal Technik, EG, Technikerstraße 15, statt.

Als Stichtag wird der 3. Mai 2022 festgelegt.

Das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis liegt ab 10. Mai 2022 bis einschließlich 16. Mai 2022 von 09:00 bis 12:00 Uhr im Büro der Vorsitzenden der Wahlkommission, Sternwartestraße 15 (Institut für Botanik), 2. Stock, zur Einsicht durch die genannte Personengruppe auf.

Gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme einer oder eines Angehörigen der genannten Personengruppe kann während der Einsichtsfrist Einspruch an die zuständige Wahlkommission erhoben werden. Über diese Einsprüche entscheidet die Wahlkommission innerhalb von drei Tagen nach Einlangen des Einspruchs. Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Wahlkommission ist nicht zulässig.

Zu wählen sind ein Mitglied sowie ein oder mehrere Ersatzmitglieder der genannten Personengruppe. Das Wahlrecht ist persönlich auszuüben. Der für das Wahlrecht maßgebliche Stichtag ist der Tag der Ausschreibung der Wahl im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck (3. Mai 2022).

Wahlvorschläge sind bis spätestens 18. Mai 2022 schriftlich bei der Vorsitzenden der Wahlkommission, Mag. Dr. Barbara Pernfuß, Institut für Botanik, Sternwartestraße 15. 2. Stock, entsprechend den Bedingungen gem. § 6 Abs. 2 der Wahlordnung einzubringen.

     

Mag. Dr. Barbara Pernfuß

Vorsitzende der Wahlkommission


 

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