Studentin schreibt am Laptop

350 Jahre Universität Innsbruck – 50 Jahre Studienförderungsgesetz

Am 22. Oktober 1969, vor 50 Jahren, hat das Parlament erstmals das Studienförderungsgesetz beschlossen.

8.514 Studierende bezogen damals in Österreich Studienbeihilfe, der Höchstbetrag lag damals bei umgerechnet 1.235 Euro jährlich. Im Studienjahr 18/19 waren es rund 43.000 Studierende, die Höchstbeihilfe lag bei 10.092 Euro.

Mit der Novelle im Sommer 2017 erfolgte die größte Erhöhung der Studienbeihilfe, die bisher jemals umgesetzt wurde. Dadurch erhöhten sich die Chancen Studienbeihilfe zu erhalten deutlich, ebenso stieg die Höhe der Beihilfe auf bis zu 841 Euro monatlich.

Bei einer Bewilligungsrate von knapp 70% empfiehlt es sich jedenfalls bis spätestens 15.12.2019 einen Antrag bei der Stipendienstelle Innsbruck für das Wintersemester 2019 zu stellen!

Antragsformulare befinden sich auf unserer Homepage: www.stipendium.at, ebenso kann mittels Handysignatur der Antrag online gestellt werden.

Antrag stellen lohnt sich – bis 15. Dezember 19 Zuerkennung ab September 19 möglich!

Stipendienstelle Innsbruck, Andreas-Hofer-Straße 46, 6020 Innsbruck

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