Leistungsstipendien
Auch heuer besteht wieder für alle Studierenden, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 Prüfungen abgelegt haben, die Möglichkeit, über das Studierendenportal LFU:online ein Leistungsstipendium zu beantragen, welches gemäß § 57 (1) Studienförderungsgesetz der Anerkennung hervorragender Studienleistungen dient. Antragsberechtigt sind österreichische StaatsbürgerInnen, gleichgestellte AusländerInnen sowie gleichgestellte Staatenlose.
Erforderliche Ausschreibungskriterien der Fakultäten
Antragsfrist für Leistungsstipendien:
11. September 2017 bis 13. Oktober 2017
Förderungsstipendien
Auch Anträge für ein Förderungsstipendium können über das Studierendenportal LFU:online eingereicht werden. Förderungsstipendien dienen der Förderung wissenschaftlicher Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien an Universitäten. Für eine Förderung vorgesehen sind Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen, die noch nicht abgeschlossen sind. Antragsberechtigt sind österreichische StaatsbürgerInnen, gleichgestellte AusländerInnen sowie gleichgestellte Staatenlose.
Erforderliche Ausschreibungskriterien der Fakultäten
Antragsfristen für Förderungsstipendien:
15. Mai 2017 bis 02. Juni 2017 und
25. September 2017 bis 13. Oktober 2017
Insgesamt stehen der Universität in diesem Jahr voraussichtlich Euro 564.750,00.- an Budget für die Vergabe von Leistungs- und Förderungsstipendien zur Verfügung.
Nähere Informationen zu Leistungs- und Förderungsstipendien
Kontakt
Fakultäten Servicestelle
Innrain 52 | Christoph-Probst-Platz | 6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 507-96002 | Fax: +43 512 507-9821 | E-Mail: fakultaetenservicestelle@uibk.ac.at
Homepage: www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle