Symbolbild SchülerInnen ©istockphoto.comFacheinschlägige niveaugleiche Kenntnisse, die in Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) und Höheren Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung erworben wurden, sollen verstärkt für ein Studium berücksichtigt werden. Dafür wurde an der Universität Innsbruck in Zusammenarbeit mit dem Land Tirol, den anderen Tiroler Hochschuleinrichtungen und der Tiroler Hochschulkonferenz ein entsprechendes Projekt initiiert.


BHS-Absolventinnen und Absolventen soll die Entscheidung für ein Studium erleichtert werden. Absolventinnen und Absolventen einer Handelsakademie können sich zum Beispiel bestimmte Lehrveranstaltungen für das Diplomstudium Rechtswissenschaften anerkennen lassen. In den Bachelorstudien Wirtschaftswissenschaften bzw. Wirtschaftsrecht sowie im Diplomstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften können sie sich für die Prüfungen aus den beiden Modulen "Einführung in die Betriebswirtschaft" und "Einführung in die Volkswirtschaft" anmelden, ohne die entsprechenden Lehrveranstaltungen besuchen zu müssen.

Eine neu eingerichtete Webseite gibt Auskunft über die mögliche Berücksichtigung facheinschlägiger Vorkenntnisse in den einzelnen Studien der Universität Innsbruck, aber auch anderer Tiroler Hochschuleinrichtungen.

Die Homepage wird laufend aktualisiert: www.uibk.ac.at/studium/anerkennungen

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