Leistungsstipendien
Auch heuer besteht wieder für alle Studierenden, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 Prüfungen abgelegt haben, die Möglichkeit, über das Studierendenportal LFU:online ein Leistungsstipendium zu beantragen, welches gemäß § 57 (1) Studienförderungsgesetz der Anerkennung hervorragender Studienleistungen dient. Antragsberechtigt sind österreichische Staatsbürger/innen, gleichgestellte Ausländer/innen sowie gleichgestellte Staatenlose.
Erforderliche Ausschreibungskriterien der Fakultäten
Antragsfrist für Leistungsstipendien:
09. September 2019 bis 11. Oktober 2019
Förderungsstipendien
Auch Anträge für ein Förderungsstipendium können über das Studierendenportal LFU:online eingereicht werden. Förderungsstipendien dienen der Förderung wissenschaftlicher Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien an Universitäten. Für eine Förderung vorgesehen sind Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen, die noch nicht abgeschlossen sind. Antragsberechtigt sind österreichische Staatsbürger/innen, gleichgestellte Ausländer/innen sowie gleichgestellte Staatenlose.
Erforderliche Ausschreibungskriterien der Fakultäten
Antragsfristen für Förderungsstipendien:
23. September 2019 bis 11. Oktober 2019
Weitere Informationen
- Verteilung des zur Verfügung stehenden Budgets in den vergangenen Jahren für Leistungsstipendien und Förderungsstipendien.
- Nähere Informationen zu Leistungs- und Förderungsstipendien
Kontakt
Fakultäten Servicestelle
Innrain 52 | Christoph-Probst-Platz | 6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 507-96002 | Fax: +43 512 507-9821 | E-Mail: fakultaetenservicestelle@uibk.ac.at
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