PhD Program Management (Doktoratsstudium)

Ab dem Wintersemester 2023/2024 darf eine Zulassung zu diesem Studium nur nach dem neuen Curriculum erfolgen. Das nachfolgende Doktoratsstudium finden Sie hier »

Fakultät Fakultät für Betriebswirtschaft
Dauer / ECTS-AP 6 Semester / 180 ECTS-AP
Akademischer Grad Doctor of Philosophy (PhD)
Niveau der Qualifikation Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8
ISCED-F 0413 Management und Verwaltung
Studienart Vollzeit
Studienkennzahl UC 094 xxx | UC 794 360 xxx
Curriculum
Informationen zum Curriculum (2009W) *
Unterrichtssprache Englisch
Voraussetzung Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis


* Informationen zum Curriculum

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
  abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
  Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Mitteilungsblätter »

 

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.

Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Module und Dissertation

Pflichtmodule
35 ECTS-AP

Dissertation
135 ECTS-AP

Methodologie
5 ECTS-AP

Fachbezogenes Forschungsseminar
5 ECTS-AP

Dissertationsseminar
5 ECTS-AP

Professionelle Entwicklung
5 ECTS-AP

Literaturreview
10 ECTS-AP

Verteidigung der Dissertation (Rigorosum)
5 ECTS-AP

Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die anders als die Diplom- und Magisterarbeit dem Nachweis zur Befähigung  selbstständiger Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient.

Die Dissertation kann in Form einer Monografie eingereicht werden oder aus mindestens drei inhaltlich oder methodisch in Zusammenhang stehenden Artikeln bestehen.

Eine Monografie muss den internationalen Qualitätsstandards doppelt blind referierter Publikationen des jeweiligen Forschungsfelds entsprechen.

Dissertationen, die aus mindestens drei inhaltlich oder methodisch zusammenhängenden Artikeln bestehen, müssen den im Curriculum genannten Qualitätskriterien entsprechen. Das Thema der Dissertation muss aus dem Themenbereich der Betriebswirtschaft oder der Wirtschaftspädagogik stammen.

Wahlmodul
5 ECTS-AP

Quantitative Forschungsmethoden I
5 ECTS-AP

Quantitative Forschungsmethoden II
5 ECTS-AP

Wahlmodul
5 ECTS-AP

Qualitative Forschungsmethoden I
5 ECTS-AP

Qualitative Forschungsmethoden II
5 ECTS-AP


Module und Dissertation bis zum Sommersemester 2015 »

Pflichtmodule
92,5 ECTS-AP
Dissertation
87,5 ECTS-AP

Methodologie
7,5 ECTS-AP

Quantitative Forschungsmethoden
7,5 ECTS-AP

Qualitative Forschungsmethoden
7,5 ECTS-AP

Forschungsseminar I aus dem Feld der Dissertation
7,5 ECTS-AP

Forschungsseminar II aus dem Feld der Dissertation
7,5 ECTS-AP

Forschungsseminar aus einem Nachbargebiet der Dissertation
7,5 ECTS-AP

Literaturreview
15 ECTS-AP

Forschungsvorhaben
7,5 ECTS-AP

Verteidigung der Dissertation (Rigorosum)
2,5 ECTS-AP

Wissenschaftliches Schreiben
7,5 ECTS-AP

Generische Kompetenzen
7,5 ECTS-AP

Wissenschaftliche Kommunikation
7,5 ECTS-AP

Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die anders als die Diplom- und Magisterarbeit dem Nachweis zur Befähigung  selbstständiger Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient.

Die Dissertation kann in Form einer Monografie eingereicht werden oder aus mindestens drei inhaltlich oder methodisch in Zusammenhang stehenden Artikeln bestehen.

Eine Monografie muss den internationalen Qualitätsstandards doppelt blind referierter Publikationen des jeweiligen Forschungsfelds entsprechen.

Dissertationen, die aus mindestens drei inhaltlich oder methodisch zusammenhängenden Artikeln bestehen, müssen den im Curriculum genannten Qualitätskriterien entsprechen. Das Thema der Dissertation muss aus dem Themenbereich der Betriebswirtschaft oder der Wirtschaftspädagogik stammen.

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Das PhD Program Management dient der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf der Grundlage von Diplom- und Masterstudien. AbsolventInnen können einen originären, selbstständigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Fachs leisten.

Folgende Kompetenzen stehen im Mittelpunkt:

  • die Kenntnis des Forschungsstands und die fachliche Urteilskompetenz im Feld der Dissertation;

  • die Kompetenz, Nahtstellen mit verwandten Forschungsfeldern zu erkennen und Bezüge zu diesen herzustellen;

  • methodologische Reflexions- und Methodenkompetenz im Feld der Dissertation;

  • die Kompetenz, wissenschaftliche Arbeiten zu verfassen, die den internationalen Qualitätsstandards des jeweiligen Forschungsfelds entsprechen;

  • die ethischen und gesellschaftlichen Implikationen, insbesondere auch die genderbezogenen

  • Voraussetzungen und Konsequenzen der eigenen Forschung zu reflektieren;

  • die Kompetenz, die eigenen Forschungsergebnisse im wissenschaftlichen Diskurs und in der

  • Kommunikation mit unterschiedlichen Gruppen darzustellen und

  • die Kompetenz, Forschungsprozesse zu organisieren und durchzuführen sowie in Forschungsteams tätig zu sein.

Erwartete Lernergebnisse

AbsolventInnen sind qualifizierte NachwuchswissenschafterInnen. Sie beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden und sind in der Lage, diese kritisch zu diskutieren, zu analysieren und weiter zu entwickeln. NachwuchswissenschafterInnen verfügen über die Kompetenz, substantielle Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität selbständig zu konzipieren und durchzuführen, und sind qualifiziert, diese Prozesse auch wissenschaftstheoretisch zu reflektieren.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

AbsolventInnen des PhD Program Management finden ihr berufliches Tätigkeitsfeld insbesondere

  • an Universitäten,
  • in Forschungsinstitutionen und anderen postsekundären Bildungseinrichtungen,
  • in Forschungsabteilungen öffentlicher und privater, nationaler und internationaler Institutionen,
  • in leitenden Positionen von Organisationen.

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

 Österreichische 
 Notenskala
 Definition
 %-Satz 
      
 1  SEHR GUT:
 Hervorragende Leistung
48,3
= 100%

 2

 GUT:
 Generell gut, einige Fehler
36,5
 3  BEFRIEDIGEND:
 Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler
11,9
 4  GENÜGEND:
 Leistung entspricht den Minimalkriterien
3,3
 5  NICHT GENÜGEND:
 Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
     

Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Informationen zum Studium

Formulare

Anerkennungen

Kontakt und Information

Prüfungsreferat
Standort Universitätsstraße 15 Piktogramm barrierefreier Zugang

Studiendekan
Univ.-Prof. Mag. Dr. Mike Peters

Informationen für Studierende mit Behinderung 

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