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Masterstudium Sprachwissenschaft

Fakultät Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
Dauer / ECTS-AP 4 Semester / 120 ECTS-AP
Akademischer Grad Master of Arts (MA)
Niveau der Qualifikation Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F 0232 Literatur und Linguistik
Studienart Vollzeit
Studienkennzahl UC 066 867
Curriculum Informationen zum Curriculum (2010W) *
Unterrichtssprache Deutsch
Voraussetzung Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis
Bewerbung


* Informationen zum Curriculum (2010W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
  abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
  Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Mitteilungsblätter »

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:

  • 5 ECTS-AP aus dem Kernbereich Grundlagen der Linguistik
  • 5 ECTS-AP aus dem Kernbereich Über die Sprachen der Welt und Sprachtypologie
  • 5 ECTS-AP aus dem Kernbereich Sprachwissenschaft unter diachronen Gesichtspunkten, z.B. VO Grundlagen der Indogermanistik, z.B. VO Historische Linguistik und Rekonstruktion
  • 2,5 ECTS-AP aus dem Kernbereich Morphologie und Syntax

Empfohlener Studienverlauf

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

1. Semester »

7,5 ECTS-AP: Pflichtmodul: Argumentation
7,5 ECTS-AP: Pflichtmodul: Sprach- und Grammatiktheorie
7,5 ECTS-AP: Pflichtmodul: Onomastik
7,5 ECTS-AP: Pflichtmodul: Sprache und Denken

2. Semester »

7,5 ECTS-AP: Pflichtmodul: Sprachwandel und Evolution
7,5 ECTS-AP: Pflichtmodul: Spracherwerbsforschung
5,0 ECTS-AP: Pflichtmodul: Feministische Linguistik
5,0 ECTS-AP: Pflichtmodul: Sprachkurs
5,0 ECTS-AP: Pflichtmodul: Sprachkurs

3. Semester »

30,0 ECTS-AP: Wahlmodule

4. Semester »

27,5 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Pflichtmodul: Verteidigung der Masterarbeit

Grafische Darstellung »

Studienverlauf_MA Sprachwissenschaft_Stand 01.10.2018

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Die AbsolventInnen des Masterstudiums Sprachwissenschaft sind über ein Bachelorstudium hinaus befähigt, theoretisch fundierte Analysen sprachlicher Fakten vorzunehmen und theoretische Modellierungen in synchroner und diachroner Sicht zu beurteilen.

Fachspezifische theoretische Kompetenzen: Durch die Beschäftigung mit den kognitiven und evolutionären Grundlagen, der grammatischen und logischen Struktur sowie der gesellschaftlichen Einbettung von Sprache erhalten die Studierenden die Befähigung, selbständig wissenschaftliche Untersuchungen vorzunehmen.

Im Masterstudium werden die fremdsprachlichen Kompetenzen der Studierenden, vor allem in diachroner und typologischer Hinsicht, erweitert und vertieft.

Das Verständnis der Wechselwirkung zwischen Sprache, Medien und Kultur wird im Bereich der Angewandten Sprachwissenschaft vertieft durch medienpraktische bzw. auf Anwendung kommunikativer Grundlagen ausgerichtete Lehrveranstaltungen.

Schlüsselqualifikationen sind neben der fachlich-wissenschaftlichen Qualifikation analytisches Denken, geistige Flexibilität, gutes Zeitmanagement, schnelles und selbständiges Einarbeiten in neue Arbeitsfelder, soziale Kompetenz und andere, die im Laufe eines Studiums innerhalb, aber auch außerhalb der Universität erworben werden können.

Erwartete Lernergebnisse

Die AbsolventInnen verfügen über hoch spezialisierte Kenntnisse im Bereich der Allgemeinen, Angewandten und Historisch-Vergleichenden Sprachwissenschaft. Sie sind außerdem in der Lage, ihre sprachpraktischen, kulturwissenschaftlichen und Medienkompetenzen mit dem wissenschaftlich korrekten Formulieren und Untermauern von Argumenten und innovativem Lösen von Problemen zu verbinden.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Mögliche Tätigkeitsfelder liegen im Bereich von Lehre und Forschung an einer Universität bzw. an einer außeruniversitären Institution. Weitere Tätigkeitsfelder finden sich im Bereich von Sprachberatung und Kommunikationstraining, Sprach- und Kommunikationstechnologie sowie im Medienbereich, im sprachnormierenden und planenden Bereich, in der öffentlichen Verwaltung oder im diplomatischen Dienst. Empfehlenswert ist der Erwerb von Zusatzqualifikationen in den oben genannten Bereichen.

Weiterführende Studien an der Universität Innsbruck

Wahlpaket

Im Rahmen des Masterstudiums kann ein Wahlpaket im Umfang von 30 ECTS-AP absolviert werden.

Weiterführende Informationen bzw. eine Liste möglicher Wahlpakete sind abrufbar unter:
https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/wahlpakete/

Erweiterung des Studiums

Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Entrepreneurship im Umfang von 45 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-entrepreneurship

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

 Österreichische 
 Notenskala
 Definition
 %-Satz 
      
 1  SEHR GUT:
 Hervorragende Leistung

78


= 100%

 2

 GUT:
 Generell gut, einige Fehler
15,7
 3  BEFRIEDIGEND:
 Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler
4,9
 4  GENÜGEND:
 Leistung entspricht den Minimalkriterien
1,4
 5  NICHT GENÜGEND:
 Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
     

Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Informationen zum Studium

Formulare

Kontakt und Information

Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d Piktogramm barrierefreier Zugang

Studienbeauftragter (ab 01.03.2024)
Mag. Dr. Gerhard Rampl

Studiendekanin  
Mag. Dr. Elisabeth De Felip-Jaud


Informationen für Studierende mit Behinderung 

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