Das Masterstudium dient der wissenschaftlich fundierten, berufsqualifizierenden Ausbildung und befähigt zur Berufsausbildung als Psychologe oder Psychologin im Sinne des Psychologengesetzes. Vertiefte Kenntnisse und praktische Fertigkeiten in der psychologischen Grundlagenforschung, Klinischen Psychologie und Angewandten Psychologie werden vermittelt. Der Abschluss des Masterstudiums dient als Voraussetzung für weiterführende postgraduale Ausbildungen (z. B. PhD-Studium, Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie).
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