Das Master­studium dient der wissen­schaft­lich fun­dierten, berufs­qualifi­zierenden Aus­bildung und befähigt zur Berufs­ausbildung als Psycho­loge oder Psycho­login im Sinne des Psycho­logen­gesetzes. Ver­tiefte Kennt­nisse und prak­tische Fertig­keiten in der psycho­logischen Grund­lagen­forschung, Klini­schen Psycho­logie und Ange­wandten Psycho­logie werden vermit­telt. Der Abschluss des Master­studiums dient als Voraus­setzung für weiter­führende post­graduale Aus­bildungen (z. B. PhD-Studium, Klini­sche Psycho­logie, Gesund­heits­psycho­logie, Arbeits- und Organi­sations­psychologie).

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