Voraussetzung für die Ausübung der klassischen Rechtsberufe:
- Richterin oder Richter,
- Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt,
- Staatsanwältin oder Staatsanwalt,
- Notarin oder Notar,
- höhere rechtskundige Verwaltungsdienste.
Aber auch viele Karrieremöglichkeiten in zahlreichen anderen Berufen mit Rechtsbezug:
- in Interessenverbänden (Kammern, Berufsvereinigungen),
- in supranationalen und internationalen Organisationen (z.B. Europäische Union, UNO, WTO)
- sowie in Politik, Kultur, Sozialem und Wirtschaft.
Career Service der Universität Innsbruck