Voraussetzung für die Ausübung der klassischen Rechtsberufe:

  • Richterin oder Richter,
  • Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt,
  • Staatsanwältin oder Staatsanwalt,
  • Notarin oder Notar,
  • höhere rechtskundige Verwaltungsdienste.

Aber auch viele Karrieremöglichkeiten in zahlreichen anderen Berufen mit Rechtsbezug:

  • in Interessenverbänden (Kammern, Berufsvereinigungen),
  • in supranationalen und internationalen Organisationen (z.B. Europäische Union, UNO, WTO)
  • sowie in Politik, Kultur, Sozialem und Wirtschaft.

Career Service der Universität Innsbruck


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