FAQ

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen u.a. über die Zulassung, Anrechnung von Leistungen, den Studienwechsel und verschiedenen Studienabschnitten (BA, MA, PhD), sowie dem Erasmus-Programm.

Zulassung, Anerkennung von Leistungen und Studienwechsel 

 

Die Zulassung zum Studium der Soziologie an der Universität Innsbruck ist grundsätzlich frei. Der praktische Ablauf hängt jedoch von der Herkunft der Studierenden ab. Wichtig: Die genauen und je aktuellen Informationen zur Zulassung finden Sie auf den Seiten der Studienabteilung.

Für ein Universitätsstudium benötigt man die Reifeprüfung einer höheren Schule. Dabei kann die Matura im Erwachsenenalter auch auf dem sog. zweiten Bildungsweg nachgeholt werden. Dies geschieht entweder an Sonderformen höherer Schulen für Berufstätige (z.B. Realgymnasium, Handelsakademie für Berufstätige) oder ggf. auch ohne vorhergehenden Schulbesuch im Rahmen der sog. Externistenprüfung. Nähere Auskünfte zur Berufsreifeprüfung gibt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Schulservice, Tel. 081020-5220).

Eine dritte Möglichkeit des Zugangs zum Studium ist die Studienberechtigungsprüfung. Diese vermittelt die Studienberechtigung für eine einzelne oder wenige eng verwandte Studienrichtungen. Die Studienberechtigungsprüfung gemäß Studienberechtigungsgesetz ersetzt also die Reifeprüfung samt allfälligen Zusatzprüfungen als Zulassungsvoraussetzung des betreffenden Universitätsstudiums.

Erste Anlaufstelle für alle Fragen zur Studienberechtigungsprüfung:

Referat für die Studienberechtigungsprüfung:
Josef-Möllerhaus - Innrain 52c (Eingang über den GeiWi-Turm Erdgeschoß-links)

Weitere Informationen zur Studienberechtigungsprüfung finden Sie hier.Ansprechpartner am Institut für Soziologie: Priv.Doz. Mag. Dr. Bernhard Weicht(Studienbeauftragter)

In der Praxis müssen die Studierenden dieser Zugangsoption „Studienberechtigungsprüfung“ z.B. einige Vorlesungen mit Erfolg absolvieren (ein- bis zweisemestriges Studium als außerordentliche/r Studierende/r), um hernach durch das Ablegen einiger weniger allgemeinbildender (Deutsch, Geschichte) und fachspezifischer Prüfungen (Soziologie) das „Studienberechtigungszeugnis“ zu erhalten. Mit dem erwarteten späteren Erwerb eines Bachelor-Grades bei Fortsetzung der Studien würde dann im Anschluss die allgemeine Hochschulreife erlangt.

Auf diesem Weg können nunmehr diejenigen Lehrveranstaltungs-Prüfungen, welche aus dem Bereich der curricularen Lehre entnommen sind und im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung positiv beurteilt wurden - bei Vorliegen inhaltlicher und umfangmäßiger Gleichwertigkeit - für nachfolgende ordentliche Studien gemäß § 78 Abs. 7 Universitätsgesetz 2002 anerkannt werden. Eine frühere Erfordernis, dieselbe Lehrveranstaltungs-Prüfung im Rahmen des ordentlichen Studiums nochmals absolvieren zu müssen entfällt daher (Universitätsstudienleiterin, 22.8.08).

Eine vierte Möglichkeit (Maturaersatz für Bildungszwecke) ist die sog. Studienberechtigung durch Studienabschluss. Dabei handelt es sich um die Einräumung einer allgemeinen Studienberechtigung an Personen ohne Reifeprüfung, die einen mindestens dreijährigen postsekundären Studiengang abgeschlossen haben. Hat also z.B. jemand aufgrund einer Studienberechtigungsprüfung die Akademie für Sozialarbeit abgeschlossen, ist er oder Sie hinterher berechtigt, jedes beliebige Universitätsstudium zu absolvieren.

Wer aus dem Ausland oder einer anderen Einrichtung kommt und also nicht unmittelbar Soziologie vergleichbar der Innsbrucker Ausbildung studiert hat, kann in diesem besonderen Fall den Studienbeauftragten Priv.Doz. Mag. Dr. Bernhard Weicht kontaktieren und einen Besprechungstermin vorab vereinbaren. Ansonsten können Sie in Sachen Äquivalenz-Anerkennungen direkt zu Frau Bianka Rauth gehen wie oben angegeben.

Für Anerkennungen von an einer ausländischen Universität erbrachten Studienleistungen werden benötigt:

- Original-Zeugnis der ausländischen Universität
- Kopie des Zeugnisses (auch eine evtl. Rückseite kopieren!)
- Notenschlüssel
- Nachweis der anerkannten Uni (finden Sie in der SOWI-Bibliothek, Regal 010, Buch „World of Learning“. Bitte die Seite von „Ihrer“ Uni kopieren!)
- Kopie des aktuellen Studienblattes (Uni Innsbruck)

Ja. Auf jeden Fall. Wer als SKZ 990 Studierender an einer Lehrveranstaltung teilnimmt und diese mit Erfolg absolviert, dessen Note wird von uns ans Prüfungsamt gemeldet und dort unter dem Namen und der SKZ eingetragen. Wenn sie sich später offiziell in den BA Soziologie Studiengang einschreiben, können dann die bereits besuchten Veranstaltungen auf den BA angerechnet werden. Die "Vorausleistung" verfällt also nicht und muss auch nicht wiederholt abgeleistet werden.


BA - Soziologie 

 

Nein. Seitens der Universität Innsbruck kann im Prinzip beliebig lange studiert werden, insofern regelmäßig die Semesterbeiträge einbezahlt werden. Allerdings gibt es entsprechende Beschränkungen der förderungswürdigen Studienzeit bei Studierenden, die eine Studienunterstützung erhalten wie z.B. Familien- oder Studienbeihilfe. Geförderte Studierende müssen sich hier also unbedingt in den einschlägigen Bedingungen kundig machen.

Die Bachelorarbeit wird im Rahmen des Pflichtmoduls 14 "Bachelorarbeit" verfasst. Das Verfassen der Arbeit inklusive der Teilnahme am Seminar ergibt 15 ECTS-AP (2,5ECTS-AP + 12,5ECTS-AP). Nähere Informationen zur Bachelorarbeit finden Sie im Curriculum.

Nein. Die neuen BA-Curricula sehen keine Nebenfächer im Sinne eigenständiger Fachstudien mit Abschluss mehr vor. Ein Zwei- oder Drei-Fächer-Studium gibt es nicht mehr. Es gibt also entweder einen (Hauptfach-) BA in Soziologie oder keinen.

Einerseits ist Soziologie - wie fast alle Studien an der Universität Innsbruck - ein Vollzeitstudium und beansprucht vierzig Arbeitsstunden pro Woche, von denen allerdings ein großer Anteil selbständige und daher individuell einteilbare Tätigkeit ist (z.B. Lesen). Andererseits ist bekannt, dass viele Studierende parallel zwei Studiengänge studieren. Ebenso arbeiten Studierende parallel zu ihrem Studium. Es ist insofern je eine individuelle Entscheidung, ob man sich trotz Berufstätigkeit auf ein Studium einlassen kann, um ggf. auch länger zu studieren als die vorgesehenen sechs Semester bis zum Bachelor-Abschluss, oder nicht.

Hilfreich ist es sicherlich, in der Studienverlaufsempfehlung zu schauen, welche Veranstaltungen in welchem Semester zu belegen sind und inwiefern diese in den persönlichen Wochenarbeitsplan zu integrieren wären. Anders als bei Vorlesungen besteht bei Lehrveranstaltungen des Typus "Pro(Seminar)" Anwesenheitspflicht (2 Ausnahmen pro Semester). Teils könnten die Veranstaltungen auch in einer abgeänderten Reihenfolge studiert werden. Die aktuellen Zeiten, zu welchen die Lehrveranstaltungen angeboten werden, finden sie im Vorlesungsverzeichnis.

Für dieses Modul können Lehrveranstaltungen im Umfang von 10 ECTS-AP aus den an der Universität Innsbruck eingerichteten Bachelorstudien frei gewählt werden.

Genauere Informationen dazu finden Sie hier.

Zur individuellen Schwerpunktsetzung können Module aus den an der Universität Innsbruck eingerichteten Bachelorstudien frei gewählt werden. Der Gesamtumfang beträgt 15 oder 20 ECTS-AP.

Genauere Informationen dazu finden Sie hier.

Um sicher zu stellen, dass Sie nach Beendigung des Bachelorstudiums im darauffolgenden Semester das Masterstudium beginnen können halten Sie bitte die folgenden Fristen ein:

Wenn Sie im Wintersemester mit dem MA "Soziologie: Soziale und politische Theorie" beginnen möchten: 31.10
Wenn Sie im Sommersemester mit dem MA "Soziale und politische Theorie" beginnen möchten: 31.03. 

Aktuelle Formulare finden Sie im Prüfungsreferat.

 


Erasmus / Auslandsaufenthalt  

 

Yes, we can. Allerdings braucht es dann eine genaue Absprache mit dem Studienbeauftragten des Instituts (Priv.Doz. Mag. Dr. Bernhard Weicht) hinsichtlich der späteren Anerkennung der Lehrveranstaltungen in Innsbruck, insbesondere wenn eine Teilleistung inklusive der Leistungsanforderung "Bachelorarbeit" angerechnet werden müsste, um das Studium nicht über die angepeilten 6 Semester hinaus zu verlängern.

Yes, that is possible. Unlike the Erasmus exchange student and depending on your studies, for registering as a 'local' regular degree student you need to pass a German language exam. However, in that case students are allowed to register as "Außerordentliche Studierende" (special student status) for up to a maximum of 3 semesters (at the Universities registration office / Zulassungsstelle for international students). This will give you some further time to prepare for the language exam if necessary.

Erasmus-Outgoings bleiben Mitglied der Universität Innsbruck. Allerdings ist es prinzipiell untersagt, an Prüfungen in Innsbruck teilzunehmen während der Laufzeit des Auslandsstudiums. Sollte der Erasmus-Auslandsaufenthalt aber z.B. (per Formular und mit Unterschrift des ausländischen Partners bescheinigt) Ende Juni beendet worden sein, dann kann man durchaus im Juli an einer Prüfung an der Uni Innsbruck teilnehmen.

Auf jeden Fall. Wer allerdings ganz neu zum Master nach Innsbruck kommt, müsste vor dem Auslandssemester bereits ein Jahr im Master studiert haben. Wer zuvor den Bachelor in Innsbruck absolviert hat, kann im Prinzip auch gleich im ersten Semester des Masters ins Ausland gehen.


Finanzielles  

 

Alle Informationen hinsichtlich des Aussetzens und Wiedereinstieges eines Studiums finden Sie hier. Mögliche Änderungen diesbezüglich erfragen Sie in der Studienabteilung.

Einen Überblick über Stipendien und Fördermöglichkeiten finden Sie u.a. auf den Seiten der Universität (Förderungen und Stipendien).

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