Anerkennungen   

Lehrveranstaltungen, die für das Wahlmodul "Interdisziplinäre Kompetenzen" oder die "Individuelle Schwerpunktsetzung" absolviert wurden, müssen „anerkannt“ werden, damit sie für den Studienabschluss zählen. Bei ausreichender inhaltlicher Überschneidung können Sie außerdem Lehrveranstaltungen für Ihr Studium anerkennen lassen, die Sie im Rahmen eines anderen Studienganges absolviert haben (z.B. wenn Sie vorher an einer anderen Universität Soziologie studiert haben oder wenn Sie parallel zum Soziologiestudium noch ein anderes Studium absolvieren).  

Für Lehrveranstaltungen, die Sie im Rahmen Ihres BA- oder MA-Soziologie-Studiums an der Universität Innsbruck absolvieren, ist generell keine Anerkennung erforderlich. Die im Rahmen dieser Lehrveranstaltungen absolvierten Prüfungen weren automatisch mit der Eintragung der Note angerechnet.

 

Sie möchten sich bereits abgelegte Prüfungen für Ihr Studium anerkennen lassen?
Hier wird beschrieben, wie Sie vorgehen müssen:

Zur Anerkennung ist ein sog. „Ansuchen“ erforderlich. Dazu gehören das Formular „Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen“, das Formular „Beiblatt“, Ihr Studienblatt sowie die Zeugnisse bzw. der Studienerfolgsnachweis über Prüfungen, deren Anerkennung Sie beantragen. Die beiden Formulare finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Füllen Sie sie vollständig aus, unterschreiben Sie das Formular „Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen“ auf beiden Seiten und senden Sie alle Dokumente im pdf-Format direkt an das Prüfungsreferat (pruefungsreferat@uibk.ac.at).

Nähere Informationen zum Modul „Interdisziplinäre Kompetenzen“ finden Sie hier.

Zur Anerkennung ist ein sog. „Ansuchen“ erforderlich. Dazu gehören das Formular „Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen“, das Formular „Beiblatt“, Ihr Studienblatt sowie die Zeugnisse bzw. der Studienerfolgsnachweis über Prüfungen, deren Anerkennung Sie beantragen. Die beiden Formulare finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Füllen Sie sie vollständig aus, unterschreiben Sie das Formular „Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen“ auf beiden Seiten und senden Sie alle Dokumente im pdf-Format direkt an das Prüfungsreferat (pruefungsreferat@uibk.ac.at).

Nähere Informationen zur „Individuellen Schwerpunktsetzung“ finden Sie hier.

Die Möglichkeit der Anerkennung muss zunächst von der Studienbeauftragten geprüft werden. Dazu füllen Sie die Formulare „Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen“ und „Beiblatt“ vollständig aus (beide finden Sie weiter unten auf dieser Seite). Unterschreiben Sie das Formular „Ansuchen auf Anerkennung von Prüfungen“ auf beiden Seiten. Legen Sie Ihr Studienblatt sowie die Zeugnisse bzw. den Studienerfolgsnachweis über Prüfungen bei, deren Anerkennung Sie beantragen. Hängen Sie für diese Prüfungen außerdem eine Kurzbeschreibung der LV-Inhalte an (z.B. das Curriculum). Senden Sie alles im pdf-Format an den Studienbeauftragten (bernhard.weicht@uibk.ac.at).
Für das BA-Modul „Ausgewählte Themen der Soziologie“ werden nur in besonderen Ausnahmefällen Anerkennungen vorgenommen.


Formulare

 

 


 

Ansprechperson bei Fragen bezüglich AnerkennungenPriv.Doz. Mag. Dr. Bernhard Weicht (Studienbeauftragter)

 

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