Fahrtkosten für auswärtigen Standorte
Die Teilnahme an der Wahl inkl. An- und Abreise gelten als Dienstzeit.
Die Fahrtkosten werden erstattet, benutzen Sie dafür bitte folgendes Formular: https://www.uibk.ac.at/personalabteilung/intranet/formulare/reisekostenersatz-im-rahmen-einer-freistellung-dienstgang-neu.pdf
Grund der Reise: Senatswahl
Kostenstelle: geben Sie hier bitte vorerst die Kostenstelle der Organisationseinheit an, der Sie zugeordnet sind
Reichen Sie bitte alle Formulare Ihrer Organisationseinheit gesammelt im Senatsbüro ein, damit eine Kostenrefundierung
erfolgen kann.