Über das Forschungszentrum


Der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ist es ein Anliegen, ihr Profil mit Blick auf die Rechtsordnung des Nachbarstaates Liechtenstein zu schärfen. Damit soll nicht nur das – auch im aktuellen Entwicklungsplan – niedergelegte Selbstverständnis unserer Universität als „Landesuniversität“ ua für das Fürstentum Liechtenstein unterstrichen und mit weiterem Leben gefüllt werden. Darüber hinaus sollen konkrete Interessen in Forschung und Lehre bestmöglich verfolgt werden. Den Ausgangspunkt bilden bereits langjährig bestehende, von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unterschiedlicher Institute unserer Fakultät ausgehende Aktivitäten sowohl in Forschung, Lehre als auch in der Praxis, die künftig besser sichtbar gemacht und durch Bündelung noch attraktiver gestaltet und weiterentwickelt werden sollen.

Dabei erweist sich die liechtensteinische Rechtsordnung aus dem Blickwinkel sämtlicher Rechtsbereiche als ausgesprochen spannend: Das Fürstentum, aus verfassungsrechtlicher Sicht eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage, stellt sich, obwohl flächen- und einwohnermäßig ein kleiner Staat, als gewichtiger internationaler – mittlerweile dem EWR angehörender – Finanzplatz mit zahlreichen ausländisch beherrschten Sitzgesellschaften dar, dessen Privatrechtssystem insbesondere vom österreichischen und schweizerischen Recht, aber auch vom common law (zB liechtensteinisches Trustrecht) beeinflusst ist, sodass eine konkurrenzfähige Juristenausbildung rechtsordnungsübergreifendes Grundlagenwissen vermitteln muss. 

Der enge Bezug zwischen der österreichischen und der liechtensteinischen Rechtsordnung geht rund 200 Jahre zurück: Liechtenstein ist ein sog „Rezeptionsland“, es hat im Zuge des 19. Jahrhunderts ganze Gesetzeswerke en bloc aus Österreich übernommen. Diese „Gemengelage“ aus autonom-liechtensteinischem Recht, rezipiertem österreichischen und rezipiertem schweizerischen Recht ist ein für Theoretiker wie Praktiker höchst spannendes juristisches Betätigungsfeld. Die liechtensteinische Rechtslage ist daher auch Ansporn für immer mehr Studenten, ihre Abschlussarbeit im liechtensteinischen Recht zu verfassen.

 


Beteiligte Organisationseinheiten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sind:

 

 


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