Veranstaltungsdatum und Ort
» 22. April 2021, 17:00 - 20:15 Uhr, ONLINE
Referent
a.o. Univ.-Prof. Dr. Martin Gruber-Risak
lehrt und forscht am Institut für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien sowie ab 5/2021 auch an der Universität Innsbruck. Er ist unter anderem Experte für Digitalisierung und Arbeitsrecht und berät unter anderem Interessenvertretungen sowie die Europäische Kommission. Prof. Gruber-Risak ist Herausgeber und Mitautor zahlreicher arbeitsrechtlicher Standardwerke wie „Das Arbeitsrecht – System und Praxiskommentar“, „Arbeitsrecht in Grundzügen“ sowie „Arbeit in der Gig-Economy“ und „Praxishandbuch Gleitzeit“. In Kürze erscheint ein erster Kurzkommentar zum Homeoffice-Paket bei LexisNexis. | (Fotograf: Peter Reitmayer) |
Inhalt
Das Homeoffice-Paket tritt am 1.4.2021 in Kraft und enthält Änderungen in Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht
- 2h AVRAG: Definition des Home-Office, Vereinbarungsgrundsatz, Schriftformgebot und Betriebsmittelbeistellungspflicht
- 97 Abs 1 Z 27 ArbVG: neuer Betriebsvereinbarungstatbestand „Festlegung von Rahmenbedingungen für Arbeit im Homeoffice“
- 2 Abs 4 DHG: Ausweitung auf im gemeinsamen Haushalt lebende Personen
- 4 Abs 10 ArbIG: Verbot des Betretens von Privatwohnungen durch Arbeitsinspektionsorgane
- ASVG: Beitragsrechtliche Behandlung des Homeoffice-Pauschale (§ 49 Abs 3 Z 31) und Arbeitsunfall im Homeoffice (§ 175 Abs 1a und 1b)
- EStG: Werbungskosten für digitale Arbeitsmittel, Homeoffice-Pauschale
Seminarziele
Die Lockdowns und Kontaktbeschränkungen wegen der Covid-19-Pandemie haben zu einem massiven Anstieg der Arbeitnehmer*innen geführt, die von zu Hause aus im Homeoffice arbeiten. Damit wurden auch zahlreiche Konfliktpunkte und Probleme offensichtlich. Abseits des Arbeitsunfalls im Homeoffice, der im April 2020 gesetzlich explizit geregelt wurde, harrten diese aber verhältnismäßig lange einer Lösung, da die damalige Arbeitsministerin eine Sozialpartnereinigung abwarten wollte. Nun ist ein entsprechendes Gesetzespaket da, das mit sehr kurzer Begutachtungsfrist ein Ministerialentwurf eingebracht wurde und dann in Form von Abänderungsanträgen (Steuerrecht) bzw als Initiativantrag (Arbeits- und Sozialrecht) schnell beschlossen wurden. Einige Probleme sind damit gelöst, andere nicht und teilweise werfen die Neuregelungen auch neue Rechtsfragen auf.
Das Rechtsupdate stellt die Neuerungen dar, ordnet sie in die bestehende Arbeits- und Sozialrechtsordnung ein und bietet vor allem eine erste Einschätzung über deren Auswirkungen für die Praxis. Dabei wird insbesondere auch die Möglichkeit geboten sich durch das Homeoffice-Paket stellende Fragen mit einem der Experten zu Digitalisierung und Arbeitsrecht zu diskutieren und Lösungen zu erarbeiten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Arbeits- und Sozialrecht, das Steuerrecht wird zur Abrundung überblicksweise mitbehandelt.
Zielgruppe
Richter*innen, Rechtsanwält*innen, Notar*innen, Steuerberater*innen, Berufsanwärter*innen aus diesen Berufsgruppen, Mitarbeiter*innen aus Personalabteilungen, Betriebsratsmitglieder
* Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter haben die Möglichkeit bei der
Tiroler Rechtsanwaltskammer um Approbation anzusuchen.
Kosten
Die Kostenübersicht unserer Rechtsupdate-Seminare finden Sie «hier».