Rechtsupdate

"Das neue Erwachsenenschutzrecht - 
vom Sachwalter zum Erwachsenenvertreter"

 

Veranstaltungsdatum und Ort

» 13. Juni 2018, 17:00 - 20:15 Uhr

» Senatssitzungssaal

 

Referent

Univ.-Prof. Dr. Michael GannerMichael_Ganner
Michael Ganner ist Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht und Grundlagen der Rechtswissenschaft
an der Universität Innsbruck. Er ist gemeinsam mit Peter Barth Herausgeber des Standardwerks zum Sachwalterrecht: Handbuch des Sachwalterrechts (Linde Verlag). Als ständiges Redaktionsmitglied der interdisziplinären Zeitschrift für Familienrecht (iFamZ) befasst er sich laufend mit den aktuellen
Entwicklungen in diesem Bereich.

Ausführliche Informationen zu seinen Publikationen, seiner Lehrtätigkeit etc. finden Sie auf seiner
Homepage: https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/team/ganner/

 

Inhalt

Mit dem 2. Erwachsenenschutzgesetz wurde das Sachwalterrecht völlig neu gestaltet und – der modernen internationalen Terminologie entsprechend – in Erwachsenenschutzrecht umbenannt.

Das bestehende System von Vorsorgevollmacht, Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger und Sachwalterschaft wurde um eine Säule – die gewählte Erwachsenenvertretung – erweitert. Insgesamt soll durch die Reform aber die Vertretung zurückgedrängt und die selbstbestimmte Entscheidung betroffener Personen, allenfalls mit Unterstützung (supported decision
making), gestärkt werden. Angesprochene Detailfragen sind etwa:


» Was sind die Ziele der Reform?
» Welche neuen Instrumente der Unterstützung und Vertretung gibt es?
» Wer braucht einen Erwachsenenvertreter?
» Wie kommt man zu einem Erwachsenenvertreter?
» Wie errichtet man eine Vorsorgevollmacht oder gewählte Erwachsenenvertretung?
» Wie entstehen die gesetzliche und gerichtliche Erwachsenenvertretung?
» Welche Aufgaben bzw. Rechte und Pflichten hat ein Erwachsenenvertreter?
» Haftung des Erwachsenenvertreters
» medizinische Behandlung, Wohnortänderung und Vermögensverwaltung
» Neuerungen im gerichtlichen Verfahren
» Internationale Bezüge: Haager Erwachsenenschutzübereinkommen
» Die neue (=alte?) Rolle von Rechtsanwälten, Notaren und Berufsanwärtern
» Die Erwachsenenschutzvereine als künftige Drehscheibe der Rechtsfürsorge 

Seminarziele

 Ziel des Seminars ist die Vermittlung der zahlreichen Neuerungen im Erwachsenenschutzrecht.

 

Zielgruppe

 Die Veranstaltung richtet sich an alle, die mit dem Erwachsenenschutz (Sachwalterrecht) zu tun haben, also insbesondere an VereinssachwalterInnen, RichterInnen, RechtsanwältInnen, NotarInnen, BerufsanwärterInnen (RichteramtsanwärterInnen, RechtsanwaltsanwärterInnen*, NotariatskandidatInnen*) und MitarbeiterInnen von Betreuungs- und Beratungsinstitutionen sowie Krankenanstalten.

 

* Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter haben die Möglichkeit bei der
Tiroler Rechtsanwaltskammer um Approbation anzusuchen

 

Anmeldung

«Hier» können Sie sich zum Rechtsupdate online anmelden!

Nach oben scrollen