Rechtsupdate 

"Das neue Investitionskontrollrecht"

Veranstaltungsdatum und Ort

» 24. September 2020, 17:00 - 20:15 Uhr, ONLINE

Variante

Rechtsupdate „online“ -> Abhaltung mit dem Web-Konferenz-System „BigBlueButton“ -> nähere Informationen folgen

Referent

Rechtsanwalt Dr. Johannes Barbist, M.A.                                                                                                 
Johannes Barbistist Lektor an der Universität Innsbruck sowie Rechtsanwalt und Partner der                                                BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH. Er berät schwerpunktmäßig im öffentlichen 
Wirtschaftsrecht, Kartell- und Beihilfenrecht sowie zu Compliance-Themen, ist Autor zahlreicher
Fachpublikationen und hat u.a. den ersten Kurzkommentar zum neuen Investitionskontrollgesetz mitverfasst.

Inhalt

Die stärkere Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen ist in aller Munde. Mögliche Gefahren für die Sicherheit und öffentliche Ordnung durch ausländische Direktinvestitionen haben auch in Österreich zu einem strengeren Kontrollregime geführt.              Das Seminar stellt das im Juli 2020 erlassene Bundesgesetz über die Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen (Investitionskontrollgesetz – InvKG) vor, beleuchtet die Hintergründe und klärt die für die Praxis wesentlichen Rechtsfragen zu folgenden Kernthemen:

  • erfasste Erwerbsvorgänge
  • Genehmigungsvoraussetzungen
  • Genehmigungsverfahren
  • Kooperationsmechanismus innerhalb der EU
  • Befugnisse der Behörden
  • Durchführungsverbot
  • Sanktionen bei Verstößen
  • EU-FDI-Screening-Verordnung.

Seminarziele

Die Teilnehmer erhalten so einen Einblick in ganz aktuelle Entwicklungen mit großer wirtschaftspolitischer Bedeutung.

Seminarunterlage Buchcover Barbist

Jeder Teilnehmer erhält eine Ausgabe des brandaktuellen Kurzkommentars von Barbist/Kröll/Khol, Das neue

Investitionskontrollrecht (LexisNexis)    

Zielgruppe

RichterInnen, RechtsanwältInnen, NotarInnen, BerufsanwärterInnen* aus diesen Berufsgruppen, Unternehmens- und M&A-BeraterInnen, VertreterInnen der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Verwaltung, Studierende.

 

* Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter haben die Möglichkeit bei der
Tiroler Rechtsanwaltskammer um Approbation anzusuchen.

 

Anmeldung

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