Nutzung von Räumen
der Leopold-Franzens-Universität durch Studierendenorganisationen und -initiativen
Raumnutzung durch die Österreichische HochschülerInnenschaft
Laut Österreichischem Hochschulgesetz (§ 9) erhalten Fraktionen der Österreichischen HochschülerInnenschaft und Studienvertretungen im Rahmen ihrer Aufgaben Raumressourcen an der Universität kostenfrei zur Verfügung gestellt. Veranstaltungen aller anderen Organisationen sind demnach kostenpflichtig.
Grundsätzliche Rahmenbedingungen
Jede Verwendung von Räumen der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck bedarf eines genehmigten Antrages.
Räume können nur dann zum gewünschten Termin zur Verfügung gestellt werden, wenn dadurch der Lehr- und Forschungsbetrieb der Universität Innsbruck nicht beeinträchtigt wird.
Anforderungen, die über die Grundausstattung für Veranstaltungen (Raum, Laptop, Beamer, Leinwand) hinausgehen, werden immer nach den geltenden Tarifen verrechnet. Alle Veranstaltungen unterliegen den Vorgaben der Haus- und Benutzungsordnung sowie den entsprechenden Sicherheitsauflagen.