Ablauf für Veranstaltungen im Rahmen von COVID-19
Sicherheits- und Gesundheitsdokumentation
Organisationseinheit: BfÖ (Büro für Öffentlichkeitsarbeit)
Verteiler: SharePoint SiGe, Homepage Sicherheit und Gesundheit und BfÖ: online
Zielgruppe: MitarbeiterInnen der Organisationseinheit und Teilnehmer/innen der Veranstaltungen
Anfragen für Veranstaltungen
Sämtliche Veranstaltungsanfragen sind ausschließlich über unser Anfrageformular anzufragen.
Nach Prüfung und Fixierung der gewünschten Räumlichkeiten erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung vom Veranstaltungs- und Kongressmanagement des BfÖ.
Weitere Informationen zu den derzeitigen Sonderbestimmungen auf Grund der Covid19-Maßnahmen finden Sie auf unserer Homepage .
Informationen
Grundlagen für die Veranstalter:
- Richtlinien zur Raumvergabe für Veranstaltungen an der LFUI, wobei die COVID-19-Verschärfungen zu berücksichtigen sind.
- Ort: siehe Veranstaltungsorte (COVID19). Für die Veranstaltungen in den angegebenen Räumlichkeiten gelten spezielle Sicherheitsauflagen, die die maximale Personenanzahl, die Zu- /Abgänge, die Organisation von Desinfektion/Reinigung vorgeben und regeln. Die Veranstaltungsorganisation ist für die Umsetzung und die Einhaltung der Vorkehrungen verantwortlich.
- Buffets (weder Speisen noch Getränke) können derzeit nicht angeboten werden
- Alle Veranstaltungsteilnehmer*innen müssen sich vorab anmelden und nachweislich die COVID-19 Unterweisung erhalten haben. Die Teilnehmer*innenliste muss 21 Tage lang archiviert werden.
- In allen Universitätsgebäuden muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dies gilt insbesondere für die allgemeinen Verkehrsflächen, in den Gängen, Treppenhäusern und Liften.
- Desinfektionsspender sind bei den Haupteingängen angebracht.
- Entsprechender Sicherheitsabstand von 1 m ist einzuhalten. Außer die betreffenden Personen gehören demselben Haushalt an.
Wenn sich jemand am Veranstaltungstermin krank fühlt, bitte zuhause bleiben.
Veranstaltungstag
Am Veranstaltungstag
- Vor Einlass der Besucher*innen muss das Reinigen der markierten Sitzplätze mit Desinfektionsmittel durch die Veranstaltungsorganisation (Mittel und Tücher werden bereitgestellt und sind vor Ort) durchgeführt werden.
- Ein kontrollierter Zugang zu den Räumlichkeiten der Veranstaltung muss gewährleistet sein.
- Besucher*innen müssen die vorhandenen Desinfektionsspender nützen.
- Besucher*innen müssen eine Schutzmaske tragen und den erforderlichen Sicherheitsabstand von 1 m einhalten.
- Besucher*innen werden einzeln in Veranstaltungsbereich gebeten.
- Besucher*innen nehmen an den gekennzeichneten Plätzen platz.
- Während der Veranstaltung ist der Mund-Nasen-Schutz auch am Sitzplatz zu tragen.
- Ab 7 Personen ist ein Präventionskonzept vorzulegen sowie eine Anzeige bei der zuständigen Behörde per Mail an corona-veranstaltungen@innsbruck.gv.at zu tätigen
- Besucher*innen verlassen geordnet den Veranstaltungsraum mit entsprechendem Sicherheitsabstand, dabei sind Schutzmasken zu tragen.
- Es ist sicherzustellen, dass alle Besucher*innen nach Beendigung der Veranstaltung das Gebäude verlassen.
Dokument (Version 01) am 02.06.2020 von FSS und Sicherheit und Gesundheit erstellt