Wohin geht die Europäische Union?

 

Am 22. und 23. November 2004 setzten sich sechzehn renommierte Experten des Europarechts aus In- und Ausland im Rahmen eines Symposions in der Aula der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck mit der neuen EU-Verfassung und der Frage „Wohin geht Europa?“ auseinander. Erstmalig wurde dieses Thema in Österreich damit wissenschaftlich umfassend behandelt.

 

Das komplexe Vertragswerk wurde nun erstmals einer intensiven Prüfung und Bewertung unterzogen. Eingehend behandelt wurden der Aufbau und die tragenden Grundsätze der neuen Union, die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedsstaaten, der Schutz der Grundrechte, die Wirtschafts- und Währungsunion, der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie die Gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GASP). Besonderes Augenmerk wurde dabei den Fragen gewidmet, wie die neue Verfassung für Europa in die österreichische Rechtsordnung übernommen werden kann und welche Änderungen sie erforderlich macht.

 

In allen Referaten wurde hervorgehoben, dass die neue Verfassung wesentliche Verbesserungen gegenüber dem derzeit geltenden EU-Recht beinhaltet. Sie ist nicht das „Optimum einer europäischen Verfassung“, aber das „maximal Erreichbare“, erklärt Theo Öhlinger von der Universität Wien.

 

Etwa 100 TeilnehmerInnen folgten mit großem Interesse den Ausführungen der ReferentInnen und beteiligten sich auch aktiv an der Diskussion. Intensiv diskutiert wurden die gegenseitige Beistandsverpflichtung in der neuen Union und deren Vereinbarkeit mit der immerwährenden Neutralität Österreichs sowie die rechtliche Notwendigkeit und politische Sinnhaftigkeit einer Volksabstimmung anlässlich der Ratifikation der neuen Verfassung durch Österreich.

 

Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der EU haben sich am 18. Juni 2004 nach zähen Verhandlungen politisch auf einen Vertrag über eine Verfassung für die Europäische Union geeinigt. Dieser Verfassungsvertragwurde am 29. Oktober 2004 im Schatten der Ereignisse um die Barroso-Kommission in Rom unterzeichnet. Die neue Verfassung wird frühestens am 1. November 2006 in Kraft treten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass bis dahin alle 25 EU-Mitgliedsstaaten die Verfassung genehmigt und ihre Zustimmungsurkunde in Rom hinterlegt haben. Für die innerstaatliche Genehmigung der Verfassung ist die Zustimmung entweder des Parlaments oder der Bevölkerung in Form eines Referendums notwendig. In 11 Mitgliedsstaaten, nicht jedoch in Österreich, sind Referenden vorgesehen.

 

Rückfragehinweis:

 

Manuela Rainalter

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