Protest gegen Unterbezahlung des

wissenschaftlichen Nachwuchses

 

Fakultätskollegium der Geisteswissenschaftlichen Fakultät Innsbruck

 

 

Der Dekan und das Fakultätskollegium der Geisteswissenschaftlichen Fakultät weisen im Zusammenhang mit dem breiten Widerstand der Universitäten gegen das Universitätsgesetz 2002 auf die massiven Verschlechterungen hin, die bereits das neue Dienstrecht für den wissenschaftlichen Nachwuchs gebracht hat und die in der Öffentlichkeit viel zu wenig bekannt sind:

 

So verdient heute ein/e wissenschaftliche/r MitarbeiterIn mit abgeschlossenem Studium ganze 1.512 Euro brutto, wovon wiederum nur etwa 1.085 Euro netto übrig bleiben. Nach dem bis vor einem Jahr geltenden "alten" Dienstrecht hätte ein/e solche/r MitarbeiterIn immerhin noch 2.078 Euro brutto (also rund 8.000 ATS mehr!) verdient.

 

Diese skandalöse Verschlechterung der Einkommensbedingungen stellt eine ernsthafte Gefährdung für die Rekrutierung eines qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses an den Universitäten dar. Das Dienstrecht gehört deshalb dringendst saniert, weil andernfalls die besten AbsolventInnen aus verständlichen Gründen der Universität den Rücken kehren werden. Die viel gepriesene "Weltklasse-Qualität", mit der die Regierung im Internet für die Universitätsreform wirbt, ist unter diesen Bedingungen nichts als blanker Zynismus.

 

 

Zur Illustration ein Erfahrungsbericht einer Betroffenen:

 

Anleitung für Wissenschaftliche MitarbeiterInnen in Ausbildung

von Michaela Schöller (Institut für Romanistik der Universität Innsbruck)

 

Wer in Zukunft ernsthaft in Erwägung zieht, der Wissenschaft zu dienen, sollte beizeiten darauf achten, drei Dinge zu erlernen: Mut, Demut und Gleichmut.

 

Mut benötigt man, um jenes neue Ausbildungsverhältnis, das mit der lächerlichen Summe von Euro 1085 netto für ein Ausmaß an 40 Wochenstunden dotiert ist, anzustreben - im Bewusstsein, es nicht einmal als besseres (besseres?) Dissertationsstipendium betrachten zu können, da nur die Hälfte der Arbeitszeit überhaupt für die Forschung investiert werden kann. Mut also, um ein Leben zu führen, das aufgrund der Beschränktheit der finanziellen Mittel keineswegs vergleichbar ist mit dem, das eine Beschäftigung auf dem außeruniversitären Arbeitsmarkt bieten würde.

 

Die Demut vor der Wissenschaft muss wahrhaftig groß sein, größer noch als die Demut derer, die sich noch vor dieser unsäglichen Neuregelung als "AssistentInnen" der Forschung verschrieben haben. Die Gehaltsdifferenz zwischen einer "Ausbildungsstelle" nach geltendem Dienstrecht und einer entsprechenden früheren Assistentenstelle für Nicht-Dissertierte beträgt stattliche Euro 566 brutto (runde 8000 ATS) monatlich!

 

In Anbetracht all dessen werden zukünftige MitarbeiterInnen in Ausbildung sich in Gleichmut üben müssen. Denn wer denkt, dass der wissenschaftliche Nachwuchs unter diesen finanziellen Voraussetzungen seinem jeweiligen Institut mit eifrigem Engagement und in ergebener Loyalität vier Jahre lang freudig verbunden bleibt (auf diesen Zeitraum ist das Ausbildungsverhältnis beschränkt), verkennt die Realität. Sobald die Dissertation fertig gestellt, das wissenschaftliche Projekt beendet ist, wird jede/r danach trachten, eine besser dotierte Arbeitsstelle anzunehmen - wenn's sein muss auch in einem völlig ausbildungsfremden Bereich, denn mehr als 1000 Euro verdient man als Akademiker anderswo allemal.

 

Man muss kein Visionär sein, um zu erahnen, dass die Stellen der Wissenschaftlichen MitarbeiterInnen in Ausbildung in Zukunft entweder unbesetzt bleiben oder allenfalls den Boden zu einer mangelnd motivierten, schnellen Pflichterfüllung ohne Gewinn für die Institution bieten werden. Die Anleitung zur Zersetzung einer Weltklasseforschung lässt sich ziemlich gut an!