Österreichs Universitäten droht Absturz

 

 

Österreichs Universitäten können sich sehen lassen: Nach einem EU-Bericht liegen die Forschungsleistungen (relativ zur Einwohnerzahl) in Österreich über dem EU-Durchschnitt, über denen Deutschlands, der USA und Japans. Einen wesentlichen Anteil an diesen Leistungen haben die über 2000 „außerordentlichen Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren“. Das sind UniversitätslehrerInnen, die nach dem Doktorat ein höchst anspruchsvolles Verfahren zum Erwerb der Lehrbefugnis an den Universitäten („Habilitation“) erfolgreich durchlaufen haben, aber nicht auf eine der ohnehin zu wenigen Professorenstellen berufen wurden. Nach dem geltenden Universitätsorganisationsgesetz haben die außerordentlichen UniversitätsprofessorInnen genau die gleichen Aufgaben wie die UniversitätsprofessorInnen: Als bedienstete UniversitätslehrerInnen haben sie ihr Fach wie die UniversitätsprofessorInnen eigenständig und verantwortlich zu vertreten. Das Gehalt der außerordentlichen UniversitätsprofessorInnen ist jedoch niedriger als das von UniversitätsprofessorInnen. Nicht zuletzt dadurch blieben die österreichischen Universitäten bei breitem Leistungsspektrum bisher finanzierbar.

 

Obwohl an den Universitäten erst während der letzten drei Jahre mit viel Aufwand eine große Reform umgesetzt wurde, soll der Nationalrat im Juli nach Wunsch der Regierung schon wieder eine Universitätsreform beschließen. Dieses Gesetz wird die österreichischen Universitäten entweder in die „wissenschaftliche Provinz“ führen oder extrem hohe Mehrkosten für die Öffentlichkeit verursachen.

 

Ein Grund hierfür liegt in der drohenden eklatanten Abwertung der außerordentlichen UniversitätsprofessorInnen. Diese sollen nun nicht mehr die gleichen Aufgaben wie UniversitätsprofessorInnen erfüllen, sondern ihre eigenständige Fachvertretung verlieren. Dadurch würden der Universität innovative Ressourcen in großem Ausmaß verloren gehen. Trotz ihrer Fachkompetenz und obwohl sie bisher viele Bereiche der Universität mitgestaltet und für diese Verantwortung getragen haben, werden sie in Zukunft zu wichtigen Entscheidungen nicht einmal mehr gehört werden müssen. Es ist klar, dass dies eine Verschwendung wertvoller Personal-Ressourcen und eine völlige Demotivation von mehr als zweitausend WissenschaftlerInnen bedeutet. Kein gut geführter Betrieb würde sich einen solchen Fehleinsatz von höchstqualifiziertem Personal leisten.

 

Wir fordern daher – der de facto Situation entsprechend – die organisationsrechtliche und kostenneutrale Überleitung der außerordentlichen UniversitätsprofessorInnen in die Gruppe der UniversitätsprofessorInnen. Die Erfüllung dieser Forderung würde zu einer erheblichen Anhebung der Frauenquote unter Österreichs UniversitätsprofessorInnen führen. Es muss jedenfalls gesichert bleiben, dass die außerordentlichen UniversitätsprofessorInnen die gleichen Aufgaben besitzen wie die UniversitätsprofessorInnen. Da offene Diskussion, Sachkompetenz und gemeinsames Suchen nach der Wahrheit wesentliche Elemente der Universität sind, muss auch die Mitsprache der außerordentlichen UniversitätsprofessorInnen bei allen Entscheidungen gesichert werden.

 

Es geht dabei nicht nur um die Rechte unserer Gruppe, sondern um die Zukunft und Qualität der österreichischen Universitäten. Sollten unsere Forderungen nicht erfüllt werden, fühlen wir uns daher verpflichtet, Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

 

 

Weitere Informationen:

A. Univ. Prof. Dr. Reinhard DALLINGER, Institut für Zoologie &

Limnologie, Tel. 0043 / 512 / 507-6182

Fax 0043 / 512 / 507-2930 und A. Univ.-Prof. Dr. Franz Pauer, Institut

für Mathematik, Tel. 0512-507-6082.