Faires Verfahren für die Erziehungswissenschaften

In seiner gestrigen Sitzung hat der Senat der Universität Innsbruck beschlossen, sowohl das Institut für Erziehungswissenschaften als auch das Institut für LehrerInnenbildung und Schulforschung zunächst befristet auf ein Jahr einzurichten. Außerdem hielt man bereits jetzt fest, dass die beiden Institute auch in Zukunft nicht zusammengelegt werden sollen. Damit schloss sich der Senat der Meinung von Senatsvorsitzenden Prof. Dr. Norbert Ortner und Vizerektor für Evaluation Prof. Dr. Peter Loidl an, dass man eine inhaltliche Diskussion erst dann führen könne, wenn alle Gutachten schriftlich vorliegen und beide Institute die Möglichkeit zur Stellungnahme hatten.

Die Entscheidung war notwendig geworden, weil beide Einrichtungen zunächst nur auf zwei Jahre eingerichtet worden waren und diese Periode Ende Februar ausläuft. Im Vorfeld der Senatssitzung war aufgrund vieler, zum Teil auch unrichtiger Behauptungen öffentlich die Befürchtung geäußert worden, man wolle das Institut für Erziehungswissenschaften im Horuck-Verfahren "einstampfen". Mit dieser Entscheidung haben Senat und Vizerektor für Evaluation deutlich gemacht, dass entsprechende Evaluationsverfahren in Innsbruck natürlich nach den üblichen Standards und in der gebotenen Seriösität ablaufen.

Abschließend machte der Senat noch deutlich, dass er nach Vorliegen aller Meinungen, sehr schnell in die inhaltliche Diskussion eintreten und diese noch vor dem Sommer abschließen wolle.