Scharfer Protest der Innsbrucker Hochschullehrer

Im Rahmen einer Dienststellenversammlung in der völlig überfüllten Aula der Universität, haben die Innsbrucker Hochschullehrer zwei Protestresolutionen verabschiedet. Zum einen wird der Vorschlag von Bundesminsterin Elisabeth Gehrer zum neuen Dienstrecht nachdrücklich und kompromisslos abgelehnt, zum anderen verwehren sich die Universitätslehrer erneut entschieden gegen die Ausgliederung der Universitäten.

Die Innsbrucker Hochschullehrer begründen die Ablehnung des Dienstrechtsentwurf vor allem damit, dass für viele Kolleginnen und Kollegen "die Spielregeln während des Spiels verändert werden", dass dieser Entwurf kein annehmbares "Laufbahnmodell" für Universitätslehrer vorsieht sondern vielmehr "Wegwerfassistenten" produziert, und dass es frauenfeindlich ist. Ebenso kritisiert wird, dass die Betroffenen in keiner Phase der Diskussion und Entscheidungsfindung eingebunden waren.

Die Hochschullehrer fordern eine seriöse Evaluation der derzeitigen Situation, eine breite Diskussion über allfällige Veränderungen und eine Einbindung der Betroffenen in die Entscheidungsfindung.

DIENSTSTELLENAUSSCHUSS
FÜR DIE UNIVERSITÄTSLEHRER A
N DER UNIVERSITÄT INNSBRUCK
A-6020 INNSBRUCK, INNRAIN 52
CHRISTOPH-PROBST-PLATZ
FAX 0512-507-2750

Innsbruck, am 24. Jänner 2001

Dr. Ludwig CALL, Vorsitzender
Tel. 0512-507-5225 ; e-mail ludwig.call@uibk.ac.at

Am 24.1.2001 hat eine Dienststellenversammlung der Universitätslehrer an der Universität Innsbruck stattgefunden, an der auch der Rektor der Universität Innsbruck und zwei Vizerektoren aktiv teilgenommen haben. Nach Information und eingehender Beratung hat die Dienststellenversammlung einstimmig folgende


P R O T E S T R E S O L U T I O N

beschlossen :

Die Dienststellenversammlung stellt sich nicht gegen Reformen des geltenden Dienstrechtes, sofern diese notwendig und sinnvoll sind. Voraussetzung hiefür muß eine Evaluierung sein. Dadurch aufgezeigte Mißstände sind primär durch Anwendung des geltenden, leistungsbezogenen Beamten-Dienstrechtsgesetzes bzw. Vertragsbedienstetengesetzes und, falls erforderlich, durch Novellierungen derselben zu beheben.

Die Dienststellenversammlung lehnt deshalb das von der Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 15.12.2000 vorgestellte Modell eines "Neuen Dienstrechts" ("Vier-Säulen-Modell" und entsprechende Bestimmungen für Ärzte im Bundesdienst) vollinhaltlich, kompromißlos und mit allem Nachdruck ab. Die Dienststellenversammlung ist der Ansicht, daß das "Vier-Säulen-Modell" nicht nur keine Steigerung der Effizienz mit sich bringen wird, sondern ganz im Gegenteil eine mutwillige existenzielle Gefährdung der Universitäten bedeutet, und das - wegen der Rechtsform privatrechtlicher Dienstverhältnisse - zudem zu stark erhöhten Kosten.

Die Dienststellenversammlung spricht sich vehement dagegen aus, daß für einen Großteil des qualifizierten wissenschaftlichen Personals die "Spielregeln während des Spieles geändert" werden. Kolleginnen und Kollegen, die zum Teil seit vielen Jahren engagiert und wissenschaftlich erfolgreich an der Universität tätig sind, müssen sich im Sinne des Vertrauensschutzes darauf verlassen können, daß sie die bei Eintritt in die Universität gegebenen Karrierechancen und Laufbahnmöglichkeiten auch weiterhin wahrnehmen können. Das "Vier-Säulen-Modell" hingegen stellt in keiner Weise ein wünschenswertes "Laufbahnmodell" für Universitätslehrer dar.

Für die Dienststellenversammlung steht fest, daß die absolute zeitliche Befristung aller wissenschaftlichen Dienstverhältnisse mit Ausnahme der "letzten Säule" der Vertragsprofessur zu folgenden Erscheinungen führen wird:

Die zeitliche Befristung wird zur Folge haben, daß wertvolles Humankapital in Form von engagierten und gut ausgebildeten wissenschaftlichen Mitarbeitern mutwillig verschleudert und der "Wegwerfassistent" in Massen produziert wird.
Die zeitliche Befristung wird demotivierend und leistungsfeindlich wirken, weil daraus eine extreme Orientierung an "Eigeninteressen" zu Lasten des Engagements für die Universität als Ganzes resultiert.
Die zeitliche Befristung wird die Einbindung wissenschaftlicher Mitarbeiter in längerfristige Forschungsprojekte verhindern, womit es überhaupt unmöglich wird, sie durchzuführen. Die erzielbaren Forschungsergebnisse können bestenfalls als wissenschaftlicher "fast food" gekennzeichnet werden.
Die zeitliche Befristung wird es jüngeren Universitätslehrern nicht mehr erlauben, sich für die Lehre ausreichend zu qualifizieren. Da diese bisher engagiert einen großen Teil der Lehre bestreiten, wird dies zu Engpässen sogar im Bereich der Pflichtlehre führen.
Die zeitliche Befristung wird unter den Schlagworten "Flexibilität" und "Mobilität" verkauft. Dies kann nicht über die den Nachwuchs erwartende Realität und Perspektivenlosigkeit hinwegtäuschen.
Die zeitliche Befristung wird die angestrebte Geschlechterparität und Gleichstellungsmaßnahmen verhindern und ist damit frauenfeindlich.
Die zeitliche Befristung wird mit Sicherheit die Motivation von Absolventen, sich auf eine wissenschaftliche Karriere an der Universität einzulassen, entscheidend negativ beeinflussen.

Die Dienststellenversammlung stellt weiters fest : Ein allfälliges "Neues Dienstrecht" dürfte nur auf die nach dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens in die Universität Eingetretenen angewendet werden. Den an der Universität bereits Tätigen müßte jedenfalls die Fortsetzung ihrer Karriere nach den zu ihrem Eintritt in die Universität geltenden Bestimmungen ermöglicht werden. Dies entspricht dem allgemein anerkannten und verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundsatz des Vertrauensschutzes.

Die Dienststellenversammlung lehnt auch die Form der überfallsartigen Präsentation des "Vier-Säulen-Modells" ab. Seriöse Information kann nicht durch Schlagworte, Floskeln und einige Schaubilder erfolgen. Die Dienststellenversammlung fordert mit Nachdruck, daß der allfälligen Einführung neuer dienstrechtlicher Bestimmungen eine seriöse Evaluierung der bestehenden Verhältnisse und eine eingehende Diskussion durch die "Experten der Praxis", nämlich die derzeit tätigen Universitätslehrer erfolgt.

Bezüglich eines allfälligen "Neuen Dienstrechtes" fordert die Dienststellenversammlung eine Einbindung der Standesvertretungen (Gewerkschaft, Personalvertretung, Bundeskonferenzen, Ärztekammer u.a.) in die Gespräche von Anfang an.

Die Dienststellenversammlung protestiert nachdrücklich gegen den Inhalt der Vorstellungen der BMBWK und die Vorgangsweise der Nichteinbindung der Betroffenen.

Im Auftrag der Dienststellenversammlung
(Dr. Ludwig CALL, Vorsitzender des Dienststellenausschusses)

DIENSTSTELLENAUSSCHUSS
FÜR DIE UNIVERSITÄTSLEHRER
AN DER UNIVERSITÄT INNSBRUCK
A-6020 INNSBRUCK, INNRAIN 52
CHRISTOPH-PROBST-PLATZ
FAX 0512-507-2750

Innsbruck, am 24. Jänner 2001

Dr. Ludwig CALL, Vorsitzender
Tel. 0512-507-5225 ; e-mail ludwig.call@uibk.ac.at

Am 24.1.2001 hat eine Dienststellenversammlung der Universitätslehrer an der Universität Innsbruck stattgefunden, an der auch der Rektor der Universität Innsbruck und zwei Vizerektoren aktiv teilgenommen haben. Nach Information und eingehender Beratung hat die Dienststellenversammlung einstimmig folgende


P R O T E S T R E S O L U T I O N

beschlossen:

Die Dienststellenversammlung bekennt sich grundsätzlich zu einer sinnvollen organisationsrechtlichen Reform auf der Grundlage des geltenden Universitäts-Organi-sationsgesetzes 1993. Eine Reform soll nur nach vorangegangener Evaluierung und durch Novellierungen des UOG 1993 erfolgen.

Die Dienststellenversammlung bekräftigt ihre am 22. November 2000 beschlossene Resolution vollinhaltlich und lehnt die Ausgliederung der Universitäten aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich und ihre Überführung in die "Vollrechtsfähigkeit" mit aller Entschiedenheit und ohne Einschränkungen ab.

Die Dienststellenversammlung hält die von der Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 15. Dezember 2000 vorgestellten "10 Hauptpunkte" der "Politischen Determinanten für die erweiterte Autonomie" für ein den Aufgaben der Universität in keiner Weise adäquat entsprechendes Organisationsmodell. Das geplante Modell ist vielmehr eine sichere Methode, die Effizienz der Universitäten erheblich herabzusetzen, und das zu deutlich höheren Kosten.

Im Auftrag der Dienststellenversammlung
(Dr. Ludwig CALL, Vorsitzender des Dienststellenausschusses)