Universität Innsbruck befürwortet universitäre Kunst- und Musikausbildung in Innsbruck

Denoch Verwunderung über die Vorgangsweise des Ministeriums.

In seiner letzten Sitzung vor dem Sommer befaßte sich der Akademische Senat der Universität ausführlich mit dem Plan, in Innsbruck eine Musik- und Kunstuniversität zu errichten.

Der Akademische Senat sieht in der Schaffung einer solchen schon seit längerem diskutierten Universitätseinrichtung eine wichtige Ausweitung und Ergänzung des Studienangebotes am Universitätsstandort Innsbruck. Die Stadt Innsbruck weist bereits derzeit namhafte und hochstehende Einrichtungen der Kunst- und Musikerziehung auf. Das Mozarteum leistet als Außenstelle des Mozarteums in Salzburg hervorragende Ausbildungsarbeit. Mit dem Konservatorium verfügt die Stadt über eine eigene Musikschule auf Hochschulniveau. Schließlich existiert an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität ein musikwissenschaftliches Institut, das internationales Ansehen genießt.

Der Akademische Senat sieht in einer organisatorischen Zusammenführung dieser verschiedenen Bildungseinrichtungen eine Reihe von Vorteilen, die sowohl in einer kostengünstigeren Verwaltung wie auch einer effizienteren Ausbildung liegen können.

Mit großem Befremden muß der Akademische Senat aber darauf hinweisen, daß die in das neue Kunstuniversitätsorganisationsgesetz (KUOG) aufgenommene Bestimmung, Innsbruck als Standort einer eigenen „Universität der Künste“ vorzusehen, von Seiten der politischen Entscheidungsträger ohne jegliche Abstimmung mit Vertretern der bestehenden Universität Innsbruck erfolgt ist.

Der Akademische Senat fordert den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr nachdrücklich auf, mit allen Betroffenen in eine Diskussion darüber einzutreten, ob die in Aussicht genommene universitäre Kunst- und Musikausbildungsstätte als selbständige Universitätseinrichtung oder als Fakultät der bestehenden Universität Innsbruck eingerichtet werden soll. Dabei wird auch zu bedenken sein, daß der Aufbau von zwei getrennten Verwaltungen mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist.

Der Vorsitzende des neuen Senates, Univ.-Prof. Dr. Stephan Laske, weist darüber hinaus darauf hin, daß die Universität Innsbruck im Rahmen der Implementierung des Universitätsorganisationsgesetzes 1993 dem gesetzlichen Auftrag nachkommt, ihre eigene Organisationsstruktur zu überprüfen und die Gliederung der Fakultäten und Institute nach modernen Ausbildungsgesichtspunkten neu zu bestimmen. Es mache wenig Sinn, daß einzelne Universitäten ihre Organisationsstrukturen nach Gesichtspunkten des regionalen und über-regionalen Ausbildungsbedarfs neu ordnen, wenn gleichzeitig die Regierung ohne Vorliegen eines Gesamtkonzeptes zweigleisige Strukturen auf engem Raum aufbaut.

Rektor Christian Smekal erinnert in diesem Zusammenhang den Bundesminister auch an seine Initiative, eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern der Universitäten und des Ministeriums einzurichten, mit dem Ziel „Doppelgleisigkeiten im inneruniversitären Lehrangebot und an Universitätsstandorten mit mehreren Universitäten“ abzubauen. In seinem kürzlich vorge-legten Weissbuch zur Hochschulbildung wies der Bundesminister ausdrücklich darauf hin, daß es notwendig sei, Lehr- und Forschungskapazitäten inneruniversitär und interuniversitär zu konzentrieren, um die Lehre und das Studienangebot effizient zu gestalten. Die Innsbrucker Vertreter in dieser ministeriellen Arbeitsgruppe für Schwerpunktsetzungen und Strukturbereinigungen sind außerordentlich verwundert, daß nunmehr von Seiten des Bundesministers nach politischem Gutdünken den gemeinsam festgelegten Zielsetzungen entgegengearbeitet wird.

Univ.-Prof. Dr. Christian Smekal
Rektor der Universität Innsbruck