Senat der Universität Innsbruck fordert Neuzuteilung der Ressourcen im Bereich der Lehre

Der Hintergrund:
Die Bezahlung der Lehrtätigkeit von Assistenten erfolgte bisher in drei Formen:
1. in Form von vollbezahlten Lehraufträgen,
2. in Form von teilbezahlten Lehraufträgen und
3. in Form von “mitverantwortlicher” Lehre (Mitwirkung bei Professoren).

Die Verteilung dieser Formen war von Universität zu Universität, oft sogar von Fakultät zu Fakultät, völlig verschieden. Das konnte im Extremfall dazu führen, daß in einer Fakultät die Lehre doppelt so teuer war wie in der Nachbarfakultät.

Das neue Dienstrecht sollte mit einer allgemeinen Lehrverpflichtung für Assistenten dieses ungerechte und undurchschaubar gewordene System abschaffen.

Alle Assistenten sollten für die gleiche Lehrverpflichtung die gleiche Abgeltung erhalten. Das Ausmaß der Lehrverpflichtung sollte von einer strengen Bedarfsprüfung abhängig sein. Die Umstellung auf das neue System sollte kostenneutral sein - eine Bedingung, die der Finanzminister vorgegeben hatte.

Das hätte erfordert, daß das Ministerium eine Neuzuteilung der Mittel vornimmt - nach gleichen Bedingungen für alle Fakultäten und Universitäten. Leider ist es ganz anders gekommen.

Die „Neuerung“
Der Erlaß des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr vom 2. April 1997, GZ 60.900/15-I/A/97, teilt allen Fakultäten genau die Summe zu, die sie immer schon hatten und schreibt so die alte, historisch gewachsene Ungerechtigkeit fort. Die “armen” Fakultäten werden sich weiterhin wenig Lehre leisten können, die “reichen” mehr.

Das Ergebnis:
Der Senat der Universität Innsbruck hat daher einstimmig folgenden Beschluß gefaßt: “Der Bundesminister wird mit Nachdruck aufgefordert, den unerläßlichen, für das Funktionieren der Dienstrechtsnovellen notwendigen Ausgleich, durch eine sachlich begründete Neuzuteilung der Ressourcen im Bereich der Lehre auch erlaßmäßig anzuordnen.”

Univ.-Prof. Dr. Christian Smekal
Rektor eh.