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Medieninformation

„Ehrentitel“ für Studierendenverbindungen? – Rektorat und Senat der Universität Innsbruck prüfen gemeinsam den Sachverhalt

Im Zusammenhang mit der Forderung, allenfalls vergebene Ehrentitel an Studierendenverbindungen abzuerkennen, prüft die Universität Innsbruck gegenwärtig den Sachverhalt und durchforstet ihr Archiv. Rektorat und Senat haben sich dabei zu einem gemeinsamen Vorgehen entschlossen.


Aufgrund der gegenwärtig laut gewordenen Forderung, die Vergabe von Ehrentiteln an Studierendenverbindungen zu prüfen, ist die Universität bereits tätig geworden. Recherchen im Universitätsarchiv sollen prüfen, in welchem Umfang derartige Ehrentitel vergeben worden sind. In der Folge werden allenfalls vergebene Titel auf den Prüfstand gestellt. Auf dieses Vorgehen haben sich Rektorat und Senatsleitung bereits im Vorfeld der Diskussion geeinigt.

 

Intensive Auseinandersetzung mit der Vergangenheit

Die Universität Innsbruck arbeitet bereits seit geraumer Zeit ihre Vergangenheit konsequent auf. Aktuell ist im Rahmen des 2019 anstehenden 350-Jahr-Jubiläums der Universität Innsbruck eine Arbeitsgruppe aus Historikerinnen und Historikern damit beauftragt worden, die Universitätsgeschichte unter Beizug der gegenwärtigen Forschungslage neu aufzulegen.

 

Veränderte Rechtslage erschwert Prüfung

Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion gestaltet sich die Recherche aufwändig, zumal die handelnden Organe nicht mehr bestehen und sich die Rechtslage inzwischen mehrfach verändert hat. So besteht der „Akademische Senat“ schon seit Inkrafttreten des UOG 93 nicht mehr. Ebenso verleiht die Universität Innsbruck seit den 1990er Jahren keinerlei Auszeichnungen mehr an juristische Personen.

 

Zumindest eine Auszeichnung erfolgt

Funde im Archiv deuten darauf, dass – offenkundig in Berufung des Universitäts-Organisationsgesetzes (1975), § 73 Abs 3 lit p sowie § 102 Abs 1 – Ehrentitel und Auszeichnungen an juristische Personen vergeben wurden. In diesem Zusammenhang verweist die Universität auf folgenden Protokollauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Akademischen Senates der Universität Innsbruck vom 30. Juni 1983, TOP 37 c): „Nach Berichterstattung durch [einen Vertreter der Studierenden – Name aus datenschutzrechtlichen Gründen anonymisiert; Anm.] und den Rektor beschließt der Senat auf Antrag des Rektors, der Akademischen Sängerschaft Skalden den Titel ‚Universitäts-Sängerschaft‘ (verliehen 1927) wiederzuverleihen. Einstimmig angenommen.“