Presseinformation der Universität InnsbruckLogo Universität Innsbruck

Medieninformation

Alte Chemie: Forschungsgeräte werden abgesiedelt

Mit Beginn dieser Woche werden noch verbliebene und dringend für den Forschungs- und Lehrbetrieb benötigte Geräte und Unterlagen aus dem behördlich gesperrten Gebäude der „Alten Chemie“ abgesiedelt.


Das Gebäude der „Alten Chemie“ war im Mai in Folge eines Zwischenfalls bei Vorbereitungsarbeiten zur Entsorgung von radioaktivem Material aus Sicherheitsgründen gesperrt worden. Das hat vor allem zu Problemen beim Forschungs- und Lehrbetrieb des noch offiziell im Gebäude befindlichen Instituts für Physikalische Chemie geführt, da sich wichtige Geräte und Materialien nach wie vor im gesperrten Gebäude befinden. Diese werden nun in Abstimmung mit der zuständigen Behörde aus dem Gebäude abgesiedelt.

 

Keine Gefahr

Umfangreiche Tests und Messungen der unabhängigen Agentur für Ernährungssicherheit und Gesundheit (AGES) haben gezeigt, dass lediglich ein sehr kleiner Teil des gesamten Gebäudes (ca. 8 Prozent) belastet ist. Aufbauend auf diesen Ergebnissen wurde von der AGES die Empfehlung ausgesprochen, den kontaminierten Laborbereich im Erdgeschoss, die Zugänge zum rechten Treppenhaus sowie dem Kellerbereich unter dem kontaminierten Laborbereich bis zur endgültigen Dekontamination gesperrt zu lassen. Weiterhin wurde mit einer eingeschränkten Nutzung des Gangs im Erdgeschoss eine Pufferzone zum kontaminierten Laborbereich empfohlen. Dort sind bei einem Zutritt Überschuhe und Handschuhe anzuziehen und vor dem Verlassen des Ganges zu sammeln, um so eine Kontaminationsverschleppung der geringfügigen Kontamination zu vermeiden. Aus Sicht des Strahlenschutzes besteht keine Gesundheitsgefährdung.

 

Abgestimmtes Vorgehen

Die Universität Innsbruck ist den Empfehlungen der AGES gefolgt und hat eine feste Absperrung für den entsprechenden Gebäudeabschnitt errichtet. Ebenso sind die Bereiche mit eingeschränkter Nutzung mit Folien versperrt worden. Die Universität Innsbruck hat nun den Behörden ein Konzept vorgelegt, in dem eine Absiedlungsstrategie für die nächsten drei Wochen ausgearbeitet wurde. Diese sieht unter anderem vor, das Gebäude stockwerksweise zu räumen, die Zahl der zutrittsberechtigen Personen pro Tag zu beschränken und die Zu- und Austritte genau zu kontrollieren. Dieses Vorgehen wurde heute genehmigt. Darüber hinaus bleibt das Gebäude bis zur endgültigen Dekontamination weiterhin verschlossen.

Inzwischen hat die Universität Innsbruck ein dazu befugtes Unternehmen mit der Dekontaminierung der von dem Zwischenfall betroffenen Räumlichkeiten beauftragt. Mit den entsprechenden Maßnahmen wird im Herbst begonnen. Nach erfolgter Dekontaminierung und Freimessung soll das Gebäude abgerissen werden. Im Interesse aller Betroffenen werden alle Maßnahmen in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und unter Einbeziehung deren Fachleute und Sachverständigen wie bisher zügig getroffen.

 

Einstufung des radiologischen Zwischenfalls

Die zuständigen österreichischen Behörden sind verpflichtet, andere Staaten über radiologische Zwischenfälle im eigenen Land zu informieren. Dabei wird jedes Ereignis nach der Internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (INES) bewertet. Diese Skala sieht drei Ebenen der Bewertung vor: die radiologischen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt, die radiologischen Auswirkungen innerhalb einer Anlage und Beeinträchtigungen der Sicherheitsvorkehrungen.

Zwischenfälle werden in allen drei Kategorien mit einer Skala von 0 bis 7 bewertet. Die höchste Bewertung in einer dieser Kategorien ist entscheidend für die Gesamtbewertung eines Zwischenfalls. Ab Stufe 4 nach INES wird ein Ereignis nach dieser Bewertungsskala als Unfall eingeordnet.

 

Sachverhalt unverändert

Nach wie vor gibt es keine abschließenden Ergebnisse über die genaue Höhe der Strahlungsbelastung, der die beiden Personen ausgesetzt waren, die an diesem Zwischenfall in der „Alten Chemie“ beteiligt waren. Auf Basis der bisher vorliegenden Daten wird derzeit nach Einschätzung der befassten Behörde von einer Einstufung des Vorfalls in die Stufe 3 nach INES ausgegangen. Entscheidend für diese Einstufung sind dabei die radiologischen Auswirkungen innerhalb der Anlage, hier bestimmt durch die Strahlenexposition der beiden betroffenen Personen.

Mit der Einstufung des Vorfalls in der beschriebenen Weise ist keine Änderung des Sachverhalts, seiner Einschätzung und der mit ihm verbundenen Maßnahmen erforderlich. Vielmehr handelt es sich bei der Einstufung durch die befasste Behörde um eine Maßnahme, die in Erfüllung bestehender zwischenstaatlicher Meldeverpflichtungen erfolgt. Wie die zuständigen Behörden bereits am 18. Mai 2013 mitgeteilt haben, kann keine Strahlung aus dem Gebäude „Alte Chemie“ austreten und es besteht auch keinerlei gesundheitliche oder andere Gefährdung der Bevölkerung. An dieser Situation hat sich bis heute in keiner Weise etwas geändert.

 

Hinweise: