Keine Wiederaufnahme des Verfahrens Schaumburg-Lippe

Die Universität Innsbruck sieht nach Prüfung der neuerlichen Vorwürfe betreffend die Dissertation von Dr. Mario Max Prinz zu Schaumburg-Lippe keinen Anlass, das im Dezember 2010 eingestellte Verfahren betreffend die Nichtigerklärung der Beurteilung bzw. den Widerruf des akademischen Grades wieder aufzunehmen.

Die Ermittlungen haben ergeben, dass die vom Gesetz für die Nichtigerklärung der Beurteilung der Dissertation bzw. den Widerruf des akademischen Grades geforderte wesentliche Voraussetzung der Erschleichung - also die Täuschungsabsicht - nicht gegeben ist.

 

Weitere Informationen:

Presseinformation vom 22.12.2010: Verfahren gegen Schaumburg-Lippe eingestellt
Presseinformation vom 13.04.2011: Universität Innsbruck weist die Vorwürfe im angeblichen Plagiatsfall „Schaumburg-Lippe“ zurück

Rückfragehinweis:

Mag. Uwe Steger
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