Universitätslehrgang für das Psychotherapeutische Propädeutikum
Seit 1990 ist in Österreich eine zweiphasige Ausbildung zum Psychotherapeuten/zur Psychotherapeutin gesetzlich vorgeschrieben. Die erste Stufe ist das Psychotherapeutische Propädeutikum, darauf aufbauend folgt das Fachspezifikum. Nach dessen erfolgreicher Absolvierung kann die Eintragung in die PsychotherapeutInnen-Liste beantragt werden.